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Autor Beitrag
Thema: niedersächsisches Feiertagsgesetz - Öffnungszeiten von Messen am Sonntag
HerrMeyer

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02.04.2014 12:53 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Danke für die "simple" Lösung. Das impliziert aber, das es keineswegs gesetzlich vorgeschrieben ist, das eine Öffnung sonntags erst um 11 Uhr stattfinden darf. Ist dem dann so?

Gruß, M. Meyer
Thema: niedersächsisches Feiertagsgesetz - Öffnungszeiten von Messen am Sonntag
HerrMeyer

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RE: niedersächsisches Feiertagsgesetz - Öffnungszeiten von Messen am Sonntag 27.03.2014 13:23 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo,

tja, vielleicht liegt es daran, das ich kein Fachmann bin. Aber ich finde keine für mich schlüssige Begründung, warum die eine Messe/Ausstellung sonntags erst um 11, die andere schon um 10 öffnen kann.

Gruß, Meyer
Thema: niedersächsisches Feiertagsgesetz - Öffnungszeiten von Messen am Sonntag
HerrMeyer

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RE: niedersächsisches Feiertagsgesetz - Öffnungszeiten von Messen am Sonntag 27.03.2014 12:01 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Danke claysch.

Ich habe leider keinen Zugang zu dem genannten Buch. Könnten Sie mir den genannten Paragraphen mit den entsprechenden Randnummern zugänglich machen?

Danke.

Gruß, M. Meyer
Thema: niedersächsisches Feiertagsgesetz - Öffnungszeiten von Messen am Sonntag
HerrMeyer

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27.03.2014 11:46 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo und danke für die schnelle Antwort. Verstehe ich das richtig? Es wird ein Unterschied zwischen großen und kleinen Veranstaltungen gemacht, so nach dem Motto die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen..?
Thema: niedersächsisches Feiertagsgesetz - Öffnungszeiten von Messen am Sonntag
HerrMeyer

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niedersächsisches Feiertagsgesetz - Öffnungszeiten von Messen am Sonntag 27.03.2014 10:36 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Guten Tag,

da dies mein erster Beitrag hier ist, möchte ich mich kurz vorstellen. Mein Name ist Matthias Meyer, ich komme aus Niedersachsen und habe mich hier als "interessierter Bürger" angemeldet. Ich hoffe, das das kein Makel ist und freue mich auf die Beantwortung meiner Frage.

In Niedersachsen fällt mir auf, das es, gerade am Sonntag, ganz unterschiedliche Öffnungszeiten von Messen und Ausstellungen gibt. Vor kurzem habe ich eine Hochzeitsmesse besucht, die um 11 Uhr begann. Auf meine Frage, warum die Veranstaltung so spät beginne, erhielt ich die Antwort, das "niedersächsische Feiertagsgesetz" gebe das so vor. Auf der anderen Seite besuche ich immer wieder gerne große Messen wie die Infa oder ABF in Hannover, die bereits um 10 Uhr öffnen. Gilt für diese Messen ein anderes Gesetz?

Ich freue mich über eine Antwort.

Vielen Dank.

M. Meyer
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