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Autor Beitrag
Thema: § 38 - Detektei
SHADDIK

Antworten: 4
Hits: 9.674
07.07.2013 12:53 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)





Leider habe ich im Forum nur diesen Beitrag bezülich einer Detektei gefunden.
Ich möchte eine Detektei eröffnen, haben die Sachkunde 34a gemacht und arbeite seit über einem Jahr in dem Beruf.

Nach langer Suche konnte ich nur wenige Infos zusammentragen.
Hatte mit der IHK via Email und Telefon Kontakt und mit dem Gewerbeamt nur via Email.
Es ist laut deren Aussage so dass man das Gewerbe nur anmelden muss......mehr nicht!!??

Ich hab auch gelesen dass es Sinn macht denen gleich die klare Abgrenzung zum Bewachungsgewerbe, bei den eigenen Einsatzfeldern, schriftlich zu erläutern.

Ich werde nach wie vor nicht schlau aus dem ganzen ..... ist es jetzt so das man es einfach nur anmelden muss und dann gehts los?
Wie ist das wenn ich 1 Person fest anstelle und 2 auf 400€ Basis zusätzlich beschäftige, ändert sich da was?
Brauche ich keine Versicherungen als Nachweis so wie beim Bewachnungsgewerbe?

Und wie ist das mit der Abgrenzung zum Bewachungsgewerbe wenn ich gleichzeitig mit der Detektivarbeit das Hausrecht des Besitzers übertragen bekomme, also als Besitzdiener arbeite?

Wäre pima wenn ihr mir da helfen könnt :-)

Besten Gruß
SHADDIK
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