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Hallo!
Ein Gewerbetreibender hat ein stehendes Gewerbe angemeldet, wofür er keine Handwerkskarte benötigt. Nun haben wir aber erfahren, dass er entgegen seiner Anmeldung auch (einmalig?) ein Vollhandwerk ausgeübt hat. Diesen Verstoß gegen §117 HwO hat er im OWI-Anhörungsverfahren zugegeben.
Die OWI kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,-€ geahndet werden. Wir beabsichtigen eine Geldbuße in Höhe von 1000,-€ zu erheben!?
Mich würde mal interessieren was die anderen Behörden so "nehmen"?
LG aus
Fischtown
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