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Autor Beitrag
Thema: Poizeikontrolle nach etwa 1 min nach Einlass
Krogodil

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07.01.2013 17:39 Forum: Spielrecht


Meine schriftliche Aussage haben sie berücksichtigt und mit dem Protokoll der Polizei verglichen. Somit habe ich farhlässig gehandelt und eine Ordnungsstrafe in Höhe von 150.- plus Gebühren bekommen. Macht gesamt eine Höhe von 175.- Euro was von mein Chef betahlt wurde. Für den Betreiber wurde es eingestellt.

In Zukunft wird man wachsamer...!

Danke für eure Antworten.

lg
Thema: Poizeikontrolle nach etwa 1 min nach Einlass
Krogodil

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13.11.2012 09:18 Forum: Spielrecht


Habe mir nun einige, bzw alle Beiträge angeschaut. Richtig ist, dass die Aufsicht Sorge zu tragen hat, dass sich kein Jugendlicher in der Halle aufhält, ggf am Kasten spielt. Die Post vom Verbraucherschutz hatte ich am Freitag erhalten und zur Sache mein Beitrag abgegeben. Bin mal gespannt was weiter verfahren wird.

Schlichtweg geht es mir um die Tolleranzzeit des Aufenhalt.
Zu den meisten Hallen, die 8 bis 15 geräte haben, werden zur Aufsicht 1 Person gestellt. Meine zb ist wegen den neuen hamburger Spielhallengesetz von 15 auf 11 Geräte herrabgesetzt. Weiter bleibt bestehen, dass zur Halle 2 Ein und Ausgänge gibt, die zum Center und zur Passage liegt.

Logisch ist es, wenn man am Tresen ist, Getränke vergiebt, Geld wechselt und da nun 2 Jugendliche rein kommen, die sturstacks nach oben gehen, kann man wohl kaum die Leine ziehen und übern Tresen springen.

Aufgabe des Ausschank erledigen, Kasse abschließen und nach oben zu Kontrollieren wäre eine Tolleranzzeit angebracht. Wenn diese nun nicht möglich ist, da Beamte zielgerecht hinterher gehen und nicht die eine Minute hatte, ist dumm gelaufen, aber irgendwie nicht fair oder rechtens.

Man stelle sich vor, man muss aufs WC und kommt nach 5 min wieder. 2 Jungs werden dann aktuell von Beamten kontrolliert, hat man dann auch die Aufsichtsweise verletzt ?

Wäre dankbar für einen Urteil, wo ein Gericht eine gewisse Tolleranzzeit zum gunsten der Aufsicht hat...

Laut Videomaterial steht mein Cheff auf meiner seite, da es zu schnell ging und ich selbst nichts dafür konnte, bzw handeln konnte. Nett ist auch, dass er mir meine Strafe, wenn es dazu kommt übernimmt. Es geht aber auch darum, dass der Betreiber eine höhere Strafe bekommen kann, als wie die Aufsicht. Möglich ist auch, dass der Betreiber die Koncezion verlieren könnte.

LG
Thema: Poizeikontrolle nach etwa 1 min nach Einlass
Krogodil

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10.10.2012 15:55 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von domar
Was sagt denn das Video über den Vorfall aus, falls es ein Video dazu gibt?

@Meike: Kann so ein Video hilfreich sein, wenn es um einen Widerspruch geht? Neutral zu bewerten wird hier sichtlich schwierig. Da geht es wohl nicht um Minuten, sondern um Sekunden, oder?


Natürlich gibt es eine Videoaufnahme und wird heute ausgewertet, bzw auf eine CD kopiert. Das Video kann bestätigen, dass die Jungs in die Halle rein und nach oben gegangen sind. Die Beamten kurzer Zeit hinterher und gezielt zu den Jungs die Ausweise angefragt haben. Da ich selbst nach oben gehen wollte, waren sie eben etwas schneller und eine gewisse Tolleranzzeit muss der Aufsicht doch gegeben sein. Da man als Aufsicht alleine in der Halle ist, Kassiert, den Service betreibt, kann man nicht zeitgleich am selben Ort sein.

In der damaligen Halle gab es den selben Vorfall, wo 4 Jugendliche in die Halle rein kamen und darauf die Kripo sofort hinterher die Halle betreten und gleich die Ausweise verlangten, so dass die Aufsicht keinerlei Zeit blieb selbst die Kontrolle der Ausweise zu leisten. Die Anzeige wurde daraufhin fallengelassen, Strafe 250 Euro musster er zahlen.

Testkäufe, ect sind ja auch OK. Da hat man den Betroffenen direkt vor sich. Aber bei Einlass oder Betreten einer Spielhalle und Beamte gehen fast Zeitgleich hinterher und gezielt zu denen ist für mich nicht OK, da man der Aufsicht eine gewisse Zeit geben muss. verwirrt
Thema: Poizeikontrolle nach etwa 1 min nach Einlass
Krogodil

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Poizeikontrolle nach etwa 1 min nach Einlass 10.10.2012 04:06 Forum: Spielrecht


Moin Moin.

Bin schon lange im Gewerbe der Spielhallenaufsicht und habe mal eine Frage zur wirkürlichen Polizeikontrolle des Jugenschutz. Ich wurde schon öfters zu meine Schichten Kontrolliert, aber heute erwischt und es waren Minuten. 2 Burschen kamen in die Halle rein, meine Arbeit am Tresen erledigt und wollte gerade nach oben, um den einen Jung zum Ausweis erfragen.

Bedenkt, die Halle ist im Ghetto Hamburg Harburg zur Passage, wo ein Durchlaufverkehr herrscht und nicht immer als Türsteher present sein kann.

Wie kann man vorgehen. Wenn 2 Jungs rein kommen und nach 1 min gleich gezielt 2 Polizeibeamte nach gehen, gezieht nur die 2 Personen Kontrollieren, ich gerade auf Video zu sehen nach oben gehen wollte und sie meine eigendliche Arbeit abgenommen hatten und dafür nun wegen den Jugenschutzgesetzt die Strafe habe ?

Einer hat nicht gespielt und der andere war am Automaten, konnte nicht erkennen, dass er gespielt hatte. Ging eben alles zu schnell.

Mein Betreiber und auch ich wollen Wiederspruch nach Erhalt der Anzeige beauftragen. lohnt sich das und was kann man als Eigenschutz machen ?

LG, Alex
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