Poizeikontrolle nach etwa 1 min nach Einlass |
Krogodil
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Poizeikontrolle nach etwa 1 min nach Einlass |
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Moin Moin.
Bin schon lange im Gewerbe der Spielhallenaufsicht und habe mal eine Frage zur wirkürlichen Polizeikontrolle des Jugenschutz. Ich wurde schon öfters zu meine Schichten Kontrolliert, aber heute erwischt und es waren Minuten. 2 Burschen kamen in die Halle rein, meine Arbeit am Tresen erledigt und wollte gerade nach oben, um den einen Jung zum Ausweis erfragen.
Bedenkt, die Halle ist im Ghetto Hamburg Harburg zur Passage, wo ein Durchlaufverkehr herrscht und nicht immer als Türsteher present sein kann.
Wie kann man vorgehen. Wenn 2 Jungs rein kommen und nach 1 min gleich gezielt 2 Polizeibeamte nach gehen, gezieht nur die 2 Personen Kontrollieren, ich gerade auf Video zu sehen nach oben gehen wollte und sie meine eigendliche Arbeit abgenommen hatten und dafür nun wegen den Jugenschutzgesetzt die Strafe habe ?
Einer hat nicht gespielt und der andere war am Automaten, konnte nicht erkennen, dass er gespielt hatte. Ging eben alles zu schnell.
Mein Betreiber und auch ich wollen Wiederspruch nach Erhalt der Anzeige beauftragen. lohnt sich das und was kann man als Eigenschutz machen ?
LG, Alex
__________________ Letzte Nacht, gegen 3 Uhr, hat überraschend der Nachbar bei mir geklingelt. Mir ist vor Schreck fast die Bohrmaschine aus der Hand gefallen.
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1
10.10.2012 04:06 |
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Solon
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Meike
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Hallo Alex,
eine Frendiagnose zu einer Kontrolle sollte man nie abgeben.
Fakt ist doch, dass bei Euch der Einlaßbereich keinerlei Kontrolle unterlag, da Du Dich im oberen Bereich der Spielhalle aufgehalten hattest.
Aus diesem Grund war es zwei Jugendlichen möglich die Räumlichkeiten der Spielhalle zu betreten.
Gem. Jugendschutzbestimmung dürfen diese sich aber nicht in der Spielhalle aufhalten,
- die müssen also nicht beim Spielen "erwischt" werden.
Ob es sich hier um eine gezielte Maßnahme oder Zufall handelte, weiß ich nicht,
aber auch "Testkäufe" in Lottoannahmestellen, am Kiosk, Überprüfungen im Gaststättenbereich, nachts in der Disco etc. sind absolut üblich.
Mir ist es auch nicht nur einmal passiert, dass ich in Mehrfachspielhallen, bzw. diesen, die verwinkelt angeordnet waren
erstmal die "Aufsicht" - nun ja eher Servicekraft - suchen musste.
Nach Deinen Schilderungen hatte eine Aufsicht NICHT stattgefunden.
Ob dann Euer Widerspruch positiv bewertet wird, bleibt abzuwarten.
VG
Meike
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2
10.10.2012 04:59 |
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Solon
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domar
Haudegen
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Was sagt denn das Video über den Vorfall aus, falls es ein Video dazu gibt?
@Meike: Kann so ein Video hilfreich sein, wenn es um einen Widerspruch geht? Neutral zu bewerten wird hier sichtlich schwierig. Da geht es wohl nicht um Minuten, sondern um Sekunden, oder?
__________________ Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
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3
10.10.2012 08:09 |
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Krogodil
Grünschnabel
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Zitat: |
Original von domar
Was sagt denn das Video über den Vorfall aus, falls es ein Video dazu gibt?
@Meike: Kann so ein Video hilfreich sein, wenn es um einen Widerspruch geht? Neutral zu bewerten wird hier sichtlich schwierig. Da geht es wohl nicht um Minuten, sondern um Sekunden, oder? |
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Natürlich gibt es eine Videoaufnahme und wird heute ausgewertet, bzw auf eine CD kopiert. Das Video kann bestätigen, dass die Jungs in die Halle rein und nach oben gegangen sind. Die Beamten kurzer Zeit hinterher und gezielt zu den Jungs die Ausweise angefragt haben. Da ich selbst nach oben gehen wollte, waren sie eben etwas schneller und eine gewisse Tolleranzzeit muss der Aufsicht doch gegeben sein. Da man als Aufsicht alleine in der Halle ist, Kassiert, den Service betreibt, kann man nicht zeitgleich am selben Ort sein.
In der damaligen Halle gab es den selben Vorfall, wo 4 Jugendliche in die Halle rein kamen und darauf die Kripo sofort hinterher die Halle betreten und gleich die Ausweise verlangten, so dass die Aufsicht keinerlei Zeit blieb selbst die Kontrolle der Ausweise zu leisten. Die Anzeige wurde daraufhin fallengelassen, Strafe 250 Euro musster er zahlen.
Testkäufe, ect sind ja auch OK. Da hat man den Betroffenen direkt vor sich. Aber bei Einlass oder Betreten einer Spielhalle und Beamte gehen fast Zeitgleich hinterher und gezielt zu denen ist für mich nicht OK, da man der Aufsicht eine gewisse Zeit geben muss.
__________________ Letzte Nacht, gegen 3 Uhr, hat überraschend der Nachbar bei mir geklingelt. Mir ist vor Schreck fast die Bohrmaschine aus der Hand gefallen.
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10.10.2012 15:55 |
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Beobachter
Doppel-As
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Ist doch wunderbar! Die Presseberichte schlagen halt voll ein und jetzt wird genauer hingeschaut.
Hart aber Fair, Maischberger,Frontal da kommen in den nächsten Tagen/Wochen noch so einiges um mal ein bissel Schwung in die Läden rein zu bekommen.
Ps: Nächste mal bitte schneller sein, verdienst doch dein Geld als Wechselette/r und Kaffeeausschenker/in, da gehört es auch dazu die Vorgaben des Jugendschutzes genau zu befolgen.
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5
10.10.2012 18:17 |
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lodermulch
Haudegen
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bleib fair.
gerade heute habe ich von einem kollegen gehört,
daß in einer riesigen !!8er konzession!! nur eine einzige service-tante
anwesend war. "kollegin ist krank!" ...wobei ich zwei-für-acht auch schon relativ fragwürdig finde....
anyway: wenn in eine derart unterversorgte halle ein paar kiddies auf dem rückweg aus der disco reintoben, ist m.e. der inhaber schuld, und nicht die angestellte.
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6
10.10.2012 18:38 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
nun das Jugendschutzgesetz ist eindeutig, hier auch die Erläuterung
http://www.jugendschutzaktiv.de/informat...llen/dok/37.php
Es wird von einem "Anwesenheitsverbot" gesprochen.
Und da müssen die Spielhallen eben sicherstellen, dass die Jugendlichen NICHT anwesend sind.
- Und das gilt nicht nur für Spielhallen, sondern auch die spielhallenähnlichen Unternehmen.-
Wer aber in Spielhallen gar keine "Aufsichtspersonen" beschäftigt, sondern reine "Servicemitarbeiter", die sich dann noch um mehrere Etagen und mehrere Konzessionen "kümmeren" muss, hat natürlich ein Problem.
Dies muss er als Unternehmer aber selbstständig lösen.
VG
Meike
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7
11.10.2012 05:59 |
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lodermulch
Haudegen
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na, wenn der arbeitsmarkt demnächst über tausende wechseletten 2.0 verfügen kann, die dann alle den ausbildungsberuf automatenfachkraft IHK absolviert haben ...
in dem zusammenhang: wo kann ich zahlen recherchieren, wie viele
'absolventen' es in jedem abschlußjahr in diesen propagandaberuf gibt?
hält irgendeine zentrale der ihk'en solche zahlen vor?
interessant wäre auch zu erfahren, wie viele luxuswechseletten tatsächlich
in lohn und brot stehen, z.b. als 'schichtleiter' in irgendwelchen hallen...
('ich schichtleitere hier für mich und meine krannke kollegin')
und darüber hinaus, wieviele aufsteller bereit sind, auszubilden - und wie viele bereit sind, die mehrkosten im vergleich zu den normalen
4,- / stunde ausbeuterlöhnen zu zahlen,
die die gauselmann'sche popanzbrigade (zitat: "60.000 arbeitsplätze!") sonst so bekommt...
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8
11.10.2012 06:41 |
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Maliklaus
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Hallo Lodermulch,
ich glaube du lässt deinen Frust gerade an den Falschen aus...
Deine sehr abfällig bezeichneten "Wechseletten" sind nicht nicht die Schuldigen an dem ganzen Spielhallen - Dilemma. Es sind Menschen die froh sind einen Job zu haben. Sie arbeiten für einen absoluten Mindestlohn, verbringen teilweise die Nächte alleine in riesigen Hallen und verdienen meinen Respekt.
Die eigentlichen Abzocker sitzen doch in den Vorstandsetagen der Spielhallenbranche und rechnen aus wo sie noch überall Personal einsparen können. Die interessiert weder der Jugend- noch Spielerschutz, hier geht´s nur um immer mehr Kohle machen.
Und wenn ein saftiges Bußgeld wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz kommt, wird die Aufsichtsperson ausgetauscht, weil die ja ihren Job nicht richtig gemacht hat.
__________________ Viele Grüße aus dem Saarland
Klaus
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9
11.10.2012 13:14 |
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Corleis
Routinier
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Alex,
eine Frendiagnose zu einer Kontrolle sollte man nie abgeben.
Fakt ist doch, dass bei Euch der Einlaßbereich keinerlei Kontrolle unterlag, da Du Dich im oberen Bereich der Spielhalle aufgehalten hattest.
Aus diesem Grund war es zwei Jugendlichen möglich die Räumlichkeiten der Spielhalle zu betreten.
Gem. Jugendschutzbestimmung dürfen diese sich aber nicht in der Spielhalle aufhalten,
- die müssen also nicht beim Spielen "erwischt" werden.
Ob es sich hier um eine gezielte Maßnahme oder Zufall handelte, weiß ich nicht,
aber auch "Testkäufe" in Lottoannahmestellen, am Kiosk, Überprüfungen im Gaststättenbereich, nachts in der Disco etc. sind absolut üblich.
Mir ist es auch nicht nur einmal passiert, dass ich in Mehrfachspielhallen, bzw. diesen, die verwinkelt angeordnet waren
erstmal die "Aufsicht" - nun ja eher Servicekraft - suchen musste.
Nach Deinen Schilderungen hatte eine Aufsicht NICHT stattgefunden.
Ob dann Euer Widerspruch positiv bewertet wird, bleibt abzuwarten.
VG
Meike |
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Es gibt in der Rechtsprechnung einen kleinen, aber feinen Unterschied zwischen Zutritt und Aufenthalt.
Gerichte haben bereits geurteilt, dass der Zutritt für Jugendliche erst nach - in dem Fall 5 Minuten - zum Aufenthalt wird.
Wie Maike richtig schreibt ist der Aufenthalt verboten.
Das Gericht war der Auffassung, dass eine Aufsicht binnen 5 Minuten einen Jugendlichen der Halle zu verweisen hat, damit aus dem Zutritt kein Aufenthalt wird. Dein Anwalt kann dir hierzu bestimmt mehr sagen.
Bei dem Fall den ich meine ging es darum, ob eine Aufsicht auch zwei Spielhallen beaufsichtigen kann. Das Gericht war der Auffassung, dass eine Aufsicht von jeweils der anderen Halle via Video den Zutritt Jugendlicher erkennen kann und "zweitnahe" einschreiten kann.
Bedenklich finde ich, dass die Jungs, bzw. einer gespielt haben. Das macht den Fall zumindest andersartig als den von mir beschriebenen und wahrscheinlich sieht es da auch für euch nicht so gut aus...
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Corleis: 13.10.2012 00:02.
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10
12.10.2012 23:53 |
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Meike
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Hallo David,
danke für den Hinweis.
Hast Du das Aktenzeichen zum Urteil, damit man die Begründung mal vollständig nachlesen kann?
VG
Meike
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11
13.10.2012 07:29 |
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Krogodil
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Habe mir nun einige, bzw alle Beiträge angeschaut. Richtig ist, dass die Aufsicht Sorge zu tragen hat, dass sich kein Jugendlicher in der Halle aufhält, ggf am Kasten spielt. Die Post vom Verbraucherschutz hatte ich am Freitag erhalten und zur Sache mein Beitrag abgegeben. Bin mal gespannt was weiter verfahren wird.
Schlichtweg geht es mir um die Tolleranzzeit des Aufenhalt.
Zu den meisten Hallen, die 8 bis 15 geräte haben, werden zur Aufsicht 1 Person gestellt. Meine zb ist wegen den neuen hamburger Spielhallengesetz von 15 auf 11 Geräte herrabgesetzt. Weiter bleibt bestehen, dass zur Halle 2 Ein und Ausgänge gibt, die zum Center und zur Passage liegt.
Logisch ist es, wenn man am Tresen ist, Getränke vergiebt, Geld wechselt und da nun 2 Jugendliche rein kommen, die sturstacks nach oben gehen, kann man wohl kaum die Leine ziehen und übern Tresen springen.
Aufgabe des Ausschank erledigen, Kasse abschließen und nach oben zu Kontrollieren wäre eine Tolleranzzeit angebracht. Wenn diese nun nicht möglich ist, da Beamte zielgerecht hinterher gehen und nicht die eine Minute hatte, ist dumm gelaufen, aber irgendwie nicht fair oder rechtens.
Man stelle sich vor, man muss aufs WC und kommt nach 5 min wieder. 2 Jungs werden dann aktuell von Beamten kontrolliert, hat man dann auch die Aufsichtsweise verletzt ?
Wäre dankbar für einen Urteil, wo ein Gericht eine gewisse Tolleranzzeit zum gunsten der Aufsicht hat...
Laut Videomaterial steht mein Cheff auf meiner seite, da es zu schnell ging und ich selbst nichts dafür konnte, bzw handeln konnte. Nett ist auch, dass er mir meine Strafe, wenn es dazu kommt übernimmt. Es geht aber auch darum, dass der Betreiber eine höhere Strafe bekommen kann, als wie die Aufsicht. Möglich ist auch, dass der Betreiber die Koncezion verlieren könnte.
LG
__________________ Letzte Nacht, gegen 3 Uhr, hat überraschend der Nachbar bei mir geklingelt. Mir ist vor Schreck fast die Bohrmaschine aus der Hand gefallen.
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12
13.11.2012 09:18 |
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LKKS
Kaiser
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Wenn EINE Aufsicht mit den gegebenheiten vor Ort überfordert ist, um einen wirksamen Jugendschutz zu gewährleisten, muß der betreiber eben ZWEI dahin stellen.
DAS kann doch nicht das Problem der Überwachungsbehörden sein und erst recht kein Argument Verstöße nicht zu ahnden.
Käme mir ein Betreiber mit einer solchen "Entschuldígung" wären meine Zweifel an seiner geistigen Gesundheit und damit an seiner Zuverlässigkeit geweckt.
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13
13.11.2012 10:49 |
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Krogodil
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Meine schriftliche Aussage haben sie berücksichtigt und mit dem Protokoll der Polizei verglichen. Somit habe ich farhlässig gehandelt und eine Ordnungsstrafe in Höhe von 150.- plus Gebühren bekommen. Macht gesamt eine Höhe von 175.- Euro was von mein Chef betahlt wurde. Für den Betreiber wurde es eingestellt.
In Zukunft wird man wachsamer...!
Danke für eure Antworten.
lg
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07.01.2013 17:39 |
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