Leksum
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Guten Tag in die Runde,
hoffe dass Jemand mir mit Info weiterhelfen kann :-)
Und zwar ist bei uns in der Gemeinde bekannt geworden, dass in einem Gewerbbetrieb der Prostitution nachgegangen wird. Dieser Betrieb hat bei uns lediglich in der Gewerbeanmeldung "Massagepraxis" angemeldet.
Anfang des Jahres wurde der Betrieb von der zuständigen KV aufgefordert eine entsprechende Erlabnis nach dem ProstSchG zu beantragen. Dem ist leider der Gewerbetreibende bis heute nicht nachgekommen.
Daher haben wir (Gemeindeverwaltung) nun den Fall von der KV zur Verhinderung der Weiterausübung des Gewerbes nach dem § 15 Abs. 2 GewO bekommen.
Nun meine Frage an die Kollegen, ob Jemand auf dem Gebiet bereits Erfahrungen gesammeld hat bzw. Verfügungen erlassen hat?
Schon mal vielen Dank!
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