Thema: Gewerbelärm Frühstücksservice |
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Hallo Ihr Lieben,
auch in unserer Region Brandenburg nimmt der sogenannte Frühstücksservice immer mehr zu. Nun folgendes Problem durch einen Brötchen Lieferanten, da der normale Autolärm durch den PKW sowie Lieferer anscheinend zu laut ist. Der Fahrer fährt in den Morgenstunden bis vor die Haustür, legt die bestellten Backwaren vor der Haustür oder am Briefkasten ab und fährt wieder los.
(Eine zusätzliche direkte Verkaufsstelle gibt es nicht für diese Gewerbeform)
Nach einigen online Recherchen habe ich festgestellt, dass dieser Service von verschiedenen Anbietern bundesweit auch innerhalb der "Nachtruhe" (idR ab 05:00 Uhr) sowie Sonn- und Feiertags angeboten wird, ähnlich wie beim Pizzaboten, oder "Essen auf Rädern". Scheint also nicht unüblich zu sein.
Der Unterschied diesbezüglich ist die Regelmäßigkeit dahinter
Die Beschwerden richten sich dagegen, dass dieser Lieferdienst an wirklichen allen Wochentagen in den frühen Morgenstunden statt findet.
Gerade hier in der ländlichen/grünen Region wird diese Versorgung durch die ältere Generationen natürlich gerne genutzt.
Nun meine Frage: ist es irgendwo geregelt, dass dieser Lieferservice von Brötchen/Frühstück sich an irgendwelche Einschränkungen oder Regelungen halten muss, bzw. eine gesonderte Erlaubnis bedarf? Vielleicht einen Anhaltspunkt, der diesen täglichen Umgang vielleicht sogar gestattet?
Die Verordnung zur Sperrzeitaufhebung sehe ich nicht als ausreichend an......oder doch?
Für Eure Hilfe und Sichtweisen bin ich sehr dankbar.
Lieben Gruß
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Thema: gemischtes Gewerbe? |
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ja super, das leuchtet ein.
Vielen Dank!
...manchmal echt schwierig wenn man nicht ganz genau nachfragt in welcher Form das Gewerbe ausgeübt wird und wie das mit dem buchen und der bezahlerei läuft. Daran werd ich mich in Zukunft orientieren.
Aber, ich bin ja lernwillig
...
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Thema: gemischtes Gewerbe? |
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Hallo Ihr Lieben,
ich bin etwas verwirrt, da ich mit meiner Kollegin nicht so einig bin.
Ein Bürger hat folgendes vor:
Vermietung einer Jurte (zu Veranstaltungen wie z.b. Lesenacht einer Bibliothek oder auf Märkten) sowie Vortragstätigkeit überall (also in verschiedenen Bundesländern) und zuletzt Planung und Durchführung von Veranstaltungen (ebenfalls auch in verschiedenen Bundesländern).
Ich hatte das mit der Jurte gesehen, wie mobiles Gewerbe, da er selbst auch mit der Jurte umherziehen will und dann Vorträge oder ähnliches hält. Meine Kollegin meinte, er macht das ja auf Termin und nicht auf blauen Dunst und somit ist es ein stehendes Gewerbe.
Sollte man nicht für alle Tätigkeiten ein stehendes Gewerbe anmelden und zudem für die Vortragstätigkeit in der Jurte sowie für die Durchführung der Veranstaltungen mit der Jurte zusätzlich ein Reisegewerbe anmelden? oder gügt tatsächlich das stehende Gewerbe? ich versteh nicht ganz wieso
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