gemischtes Gewerbe? |
Perle
Grünschnabel
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Hallo Ihr Lieben,
ich bin etwas verwirrt, da ich mit meiner Kollegin nicht so einig bin.
Ein Bürger hat folgendes vor:
Vermietung einer Jurte (zu Veranstaltungen wie z.b. Lesenacht einer Bibliothek oder auf Märkten) sowie Vortragstätigkeit überall (also in verschiedenen Bundesländern) und zuletzt Planung und Durchführung von Veranstaltungen (ebenfalls auch in verschiedenen Bundesländern).
Ich hatte das mit der Jurte gesehen, wie mobiles Gewerbe, da er selbst auch mit der Jurte umherziehen will und dann Vorträge oder ähnliches hält. Meine Kollegin meinte, er macht das ja auf Termin und nicht auf blauen Dunst und somit ist es ein stehendes Gewerbe.
Sollte man nicht für alle Tätigkeiten ein stehendes Gewerbe anmelden und zudem für die Vortragstätigkeit in der Jurte sowie für die Durchführung der Veranstaltungen mit der Jurte zusätzlich ein Reisegewerbe anmelden? oder gügt tatsächlich das stehende Gewerbe? ich versteh nicht ganz wieso
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13.08.2013 10:43 |
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Solon
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HBinder
Haudegen
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Hallo,
die Vermietung der Jurte (ich nehme an, an Dritte) sowie die Planung und Durchführung von Veranstaltungen sind für mich stehendes Gewerbe. Wenn man denjenigen für Vorträge buchen kann (mal die Jurte außen vorgelassen), ist die Vortragstätigkeit auch stehendes Gewerbe.
Wenn er mit der Jurte umherzieht und mal hier mal dort seine Vorträge hält, kommt es meiner Meinung nach darauf an, ob er (1.) von einem Veranstalter gebucht wurde und dieser ihn für seine Vortragstätigkeit entlohnt oder (2.) er von einem Veranstalter gebucht wurde, aber die Vortragsbesucher an ihn jeweils Eintritt bezahlen müssen oder (3.) er einfach seine Jurte aufbaut, ohne gebucht zu sein und die Vortragsbesucher ebenfalls jeder Eintritt bezahlen.
In Fall (1.) stehendes Gewerbe, weil er bestellt wurde und die Zuhörer als Endkunden keine Eintritt bezahlen und somit keine Geschäftsbeziehung zu ihm unterhalten.
In Fall (2.) Reisegewerbe, weil es zu einer entgeltlichen Geschäftsbeziehung mit den Vortragsbesuchern kommt, für die er ohne vorhergehende Bestellung tätig wird. Deshalb Reisegewerbekarte erforderlich.
In Fall (3.) Reisegewerbe aus demselben Grund wie bei (2.), weil es zu einer entgeltlichen Geschäftsbeziehung mit den Vortragsbesuchern kommt, für die er ohne vorhergehende Bestellung tätig wird. Deshalb Reisegewerbekarte erforderlich.
Ich hoffe, meine Ausführungen helfen weiter.
Grüße
HBinder
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2
13.08.2013 14:14 |
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Solon
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Perle
Grünschnabel
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Themenstarter
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ja super, das leuchtet ein.
Vielen Dank!
...manchmal echt schwierig wenn man nicht ganz genau nachfragt in welcher Form das Gewerbe ausgeübt wird und wie das mit dem buchen und der bezahlerei läuft. Daran werd ich mich in Zukunft orientieren.
Aber, ich bin ja lernwillig
...
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3
13.08.2013 14:30 |
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