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Hallo an alle :-)
Herr "A" ist vorbestraft (verurteilung 2009) wegen Betrug (6 Monate Freiheitstrafe welche auf Bewährung (3 Jahre) ausgesetzt.
Herr "A" bekommt jetzt der Möglichkeit der Gaststätte wo er arbeitet zu übernehmen.
Frage:
bedeutet eine Vorbestrafung immer keine Gaststättenerlaubnis?
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