Thema: Anmeldung Einzelfirma mit zwei Geschäftsbereichen und Firmierungen |
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Hallo Herr Goldmann,
danke für die Info. Ich muss aber doch nochmal nachfragen.
Max Muster will wg. der einfachen Administration etc. nur EINE Firma, eine Einzelfirma führen. Außerdem will er im HR eigetragen sein, egal ob unter der Firmenbezeichnung oder als Person. Da muss es doch eine Möglichkeit geben. EINE StNr. kann ja auch kein Problem sein bei einer Einzelfirma, oder?
Spräche etwas dagegen, wenn Max Muster seine Einzelfirma unter "Max Muster" ins HR einträgt, dazu die Geschäftsfelder Gemüsehandel und Immobilienvermittlung angibt.
Seine Geschäftspapiere, Visitenkarten, Internetseiten kann er doch dann gestalten, wie er möchte. Die müssen doch nicht alle gleich aussehen.
Hauptsache, es steht dann immer "Inh. Max Muster e.K." dabei.
Bsp:
TolleFirma Gemüsehandel
Inh. Max Muster e.K.
.....
und
Superimmobilien
Inh. Max Muster e.K.
.....
Oder gibt es eine Vorschrift, dass ein e.K. nur unter seinem Namen auftreten darf? Ich meine, es ist so, dass er unter seinem Namen auftreten muss, aber durchaus noch zusätzlich einen "Fantasienamen" ZUSÄTZLICH führen, quasie als "Marke" und nicht als Firma im rechtlichen Sinne. Hier gehts nur um die "Optik" der Geschäftspapie und Internetseiten.
Wenn Max Muster dann nächstes Jahr nebenbei noch einen Internetshop "Superbillig.de" betreiben will, dann will er doch nicht die dritte Firma anmelden. Aber er möchte natürlich ein korrektes Homepage-Impressum und schönes Briefpapier mit grossen "Superbillig.de"-Logo haben.
Auch sonst sind die beiden Geschäftsbereiche buchhalterisch und organisatorisch nicht getrennt, d.h. 1 Büro und zwei Mitarbeiter, die in beiden bereichen arbeiten. Eine Trennung macht da gar keinen Sinn.
Was meinen Sie?
MfG
Ungarn01
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Thema: Ansprechpartner im Exposé |
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Muss im Exposé einer Immobilie, dass auf der eigenen Homepage oder in Internet-Immobilienportalen veröffentlicht wird, immer der zuständige Makler oder Firmeninhaber als Ansprechpartner namentlich genannt sein, oder darf da auch eine Vertriebsmitarbeiterin (=nicht Maklerin, "nur" kfm. Büro-Mitarbeiterin) als Ansprechpartnerin genannt werden?
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Thema: Anmeldung Einzelfirma mit zwei Geschäftsbereichen und Firmierungen |
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Kann man EINE Einzelfirma anmelden mit EINER Steuernummer, EINER HR-Nr. und ZWEI völlig getrennten Geschäftsbereichen, Aussenauftritten und Internetseiten?
Wie würde dann jeweils das Impressum der Homepage aussehen?
Bsp:
TolleFirma Gemüsehandel
Inh. Max Muster e.K.
.....
und
Superimmobilien
Inh. Max Muster e.K.
.....
Kann man das so machen? Oder müssen die Fantasienamen ins HR eingetragen werden?
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Thema: Maklererlaubnis 34c für Vertrieb Auslandsimmobilien? |
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Benötigt man für den Vertrieb bzw. die Vermarktung von Auslandsimmobilien eine Maklererlaubnis 34c, wenn man nur Objekte von anderen Maklern oder Bauträgern im Ausland hier in Deutschland anbietet? Man ist also quasi nur Vertriebspartner der ausländischen Makler und Bauträger, wird nur von diesen bezahlt und nimmt keine Provision von Kaufinteressenten. Die Tätigikeit beschränkt sich auf Bewerbung der Objekte, Kontaktanbahnung und Erstberatung der Kaufinteressenten.
Ich gehe davon aus, dass hierfür keine Maklererlaubnis nötig ist.
Wenn das so ist, warum verlangen dann Immobilienprotale oft einen entsprechenden Nachweis, wenn Objekte dort beworben werden sollen?
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