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Ich finde, dieses Urteil vom OLG Brandenburg kann man mit dem neuerlichen Fall nicht in Verbindung bringen. Es geht doch aktuell um vorsätzliche Manipulierung der Geräte seitens des Aufstellers zum Nachteil des Kunden/Spielers. Da ist doch genug kriminelle Energie vorhanden. Da wäre doch eine Klage auf Erstattung des Spieleinsatzes angebracht ? Oder lieg ich da falsch ?
Wie ist der rechtliche Weg bis hin zu einer Klage ?
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