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Thema: Drei Gastronomiebetriebe - eine Toilettenanlage?? |
Sahara
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Hallo,
grundsätzlich konzessionieren wir in unserem Bereich nur Gaststätten mit eigenen Toilettenanlagen (u.a. kann nur so bei Problemen eine klare Zuordnung erfolgen etc.).
Nur in wenigen Aushnahmefällen haben wir eine andere Konstellation zugelassen. So hat z.B. eine Einkaufsmeile eröffnet, in deren EG mehrere Gaststättenbetriebe (z.T. konzessionspflichtige) Gaststätten nebeneinander eröffnet wurden. Unter der Voraussetzung, dass die Toilettenanzahl ausreichend ist, die räumliche Nähe zu den Betrieben gewährleistet ist und der Vermieter (hier Betreiber der Mall) eine Erklärung hinsichtlich der Reinigung und der Verantwortlichkeit abgegeben hat, haben wir dem Kompromiss von einer gemeinsamen Toilettenanlage zugestimmt. Soll heißen: Der Betreiber der Mall erklärt sich schriftlich einerseits verantwortlich für alles , was auf der Toilettenanlage passiert und andererseits erklärt er sich bereit für die regelmäßige Reinigung zu sorgen.
Beste Grüße
Dirk
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Thema: Eu-dlr |
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Hallo,
da ich leider immer noch keinen Zugriff auf den nicht-öffentlichen Teil des Forums habe
, stelle ich diese Frage nunmehr im öffentlichen Teil:
Ich beschäftige mich z.Zt. mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie und frage mich, inwieweit unsere Gebührenforderungen (für Gewerbeeraubnisse, Gaststättenerlaubnisse etc.) umzustellen sind. Gilt ausschl. das Kostendeckungsprinzip oder gibt es Ausnahmen hiervon? Gibt es bei Euch Erkenntnisse? Wie habt Ihr das in Eurem Bereich umgesetzt?
Danke für eure Rückmeldungen!
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Thema: Gestattung; Kurzfristigkeit? |
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Hallo,
ich habe z.Zt. folgendes Problem:
In einer externen Spielstätte sollen über einen Zeitraum von 6 Wochen insgesamt 22 Theaterveranstaltungen stattfinden. Hier stellt sich nun die Frage, ob der Caterer für den Ausschank von alkoholischen Getränken für jede einzelne Veranstaltung eine Gestattung nach § 12 GastG beantragt, oder ob wir das Objekt dauerhaft konzessionieren müssen. Klar ist, dass bei einer "Gestattungslösung" natürlich die baurechtlichen, brandschutzrechtlichen und lebensmittelrechtlichen Belange geprüft werden müssen.
Wie seht Ihr das?
Beste Grüße
Sahara
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Thema: Weiterführung des Gewerbes gem. § 10 GastG |
Sahara
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Hallo zusammen,
ich habe folgendes akutes Problem:
vor ca. 1 Jahr ist ein Gaststättenbetreiber gestorben. Nunmehr kommt seine Ehefrau nach fast einem Jahr und will von ihrem Weiterführungsrecht gem. § 10 GastG Gebrauch machen. Ist dies nach so langer Zeit überhaupt noch möglich? Bin für Eure Einschätzung dankbar!
Bleibt noch zu sagen, dass die Gaststätte seit dem Tod des Betreibers geschlossen war und die Ehefrau sich nunmher erst dazu in der Lage sieht, die Gaststätte zu führen.
Grüße
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Thema: Public Viewing WM |
Sahara
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leider bekomme ich das Problem nicht in den Griff; deshalb gebe ich den Text des Zeitungsartikels aus der Tageszeitung "Trierischer Volkfreund" vom 25.03.10 in Auszügen wieder:
Kabinett erlaubt nächtliches Jubeln
Gute Nachricht für alle Fussball-Fans: Während der WM sind öffentliche Fersehübertragungen bei gewohnter Lautstärke auch nach 22 Uhr möglich. Eine entsprechende Ausnahmeregelung hat das Bundeskabinett abgesegnet.
Das sogenannte Public-Viewingist während der Fussball-Weltmeisterschaft in Südafrika auch am späten Abend noch erlaubt, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Das sagte gestern der Dauner FDP-Bundestagsabgeordnete dem Trierischen Volkfreund unter Verweis auf einen Kabinettsbeschluss.
...
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 24.03.2010 wird die Ausnahmeregelung waähren der WM auf öffentliche Fersehübertragungen ausgedehnt. Sie gilt allerdings nur, wenn tatsächlich auch gekickt wird
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Thema: Public Viewing WM |
Sahara
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an alle!
Folgender Zeitungsartikel vom 25.03.10 aus einer rheinland-pfälzischen Tageszeitung dürfte zu diesem Thema interessant sein:
SORRY, ABER ES ERSCHEINT IMMER WIEDER EINE FEHLERMELDUNG BEIM HOCHLADEN DES DATEINANHANGS! ARBEITE DARAN
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Thema: Ladenöffnungsgesetz; Bäckerei; erlaubnisfreie Gaststätte |
Sahara
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Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe folgendes Problem:
Eine große Franchise-Bäckereikette möchte in unserer Stadt sonntags länger als die nach dem Ladenöffnungsgesetz zulässigen 5 Stunden öffnen. Hierfür möchte man die Bäckerei als erlaubnisfreie Gaststätte (ohne Alkoholabgabe) "ummelden". In dem Laden werden ein paar wenige Stehtische aufgestellt, an denen die Kunden die angebotenen Getränke und Speisen verzehren können. Gleichzeitig möchte man wohl aber alle sonstigen Bäckereiwaren über den ganzen Tag hinweg verkaufen.
Gibt es Kommunen, die mit solch einem Konzept befasst sind? Wie habt Ihr das gehandhabt? Kann durch diese "Hintertür" das Ladenöffnungsgesetz umgangen werden? Ist lediglich eine Gewerbeummeldung zur erlaubnisfreien Gaststätte (ohne Alkohol) ausreichend?
Für eine Rückmeldung über Eure Erfahrungen in diesem Bereich bin ich sehr dankbar!
Liebe Grüße und
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