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Sehr geehrte Damen und Herren,
Es ist unglaublich wie in manchen Städten die Behörden untereinander zusammenarbeiten. In einer Kleinstadt in Baden-Württemberg gibt es mehrere Spielstätten, unter anderem auch eine von uns, welche sich in einem Mischgebiet befindet.
Vor der neuen Spielverordnung durften wir 6 Geldspielgeräte aufstellen. Nach Eintreten der neuen Spielverordnung dürfen wir nun 8 Geldspielgeräte laut Baurechtsamt aufstellen.
Dies ergibt sich aufgrund des geänderten Teilers von 15 auf 12.
Manch "schlauer" Aufsteller, mied einen Termin mit dem Baurechtsamt und ging gleich zum Ordnungsamt und argumentierte, dass er sich auf die neue Spieleverordnung berufe und diese besagt, dass je 12 m2 ein Geldgewinnspielgerät aufgestellt werden darf und dass er mit einer Fläche von 130 m2 11 Automaten aufstellen darf. Auch diese Spielhallen der "schlauen" Aufsteller befindet sich im Mischgebiet.
Was haltet hier über diese denkweiße?richtig oder falsch?
Mit freundlichen Grüßen
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