Anzahl an Geldspielautomaten im Mischgebiet |
tiger-navi
Grünschnabel
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Anzahl an Geldspielautomaten im Mischgebiet |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Es ist unglaublich wie in manchen Städten die Behörden untereinander zusammenarbeiten. In einer Kleinstadt in Baden-Württemberg gibt es mehrere Spielstätten, unter anderem auch eine von uns, welche sich in einem Mischgebiet befindet.
Vor der neuen Spielverordnung durften wir 6 Geldspielgeräte aufstellen. Nach Eintreten der neuen Spielverordnung dürfen wir nun 8 Geldspielgeräte laut Baurechtsamt aufstellen.
Dies ergibt sich aufgrund des geänderten Teilers von 15 auf 12.
Manch "schlauer" Aufsteller, mied einen Termin mit dem Baurechtsamt und ging gleich zum Ordnungsamt und argumentierte, dass er sich auf die neue Spieleverordnung berufe und diese besagt, dass je 12 m2 ein Geldgewinnspielgerät aufgestellt werden darf und dass er mit einer Fläche von 130 m2 11 Automaten aufstellen darf. Auch diese Spielhallen der "schlauen" Aufsteller befindet sich im Mischgebiet.
Was haltet hier über diese denkweiße?richtig oder falsch?
Mit freundlichen Grüßen
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1
14.05.2009 22:10 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Tiger-Navi,
herzlich willkommen im Forum.
Stell lieber Deine Frage im Thema "Spielrecht". Du bist hier in die "Medienschau" gerutscht, da schauen
vielleicht nicht alle gleich rein.
( vielleicht hilft der nette Admin und verschiebt das Thema einfach, mail ihn doch an)
Warum betonst Du das "Mischgebiet" so?
Gibt es dort in Eurem B-Plan eine spezielle textliche Festsetzung mit der Anzahl der Geldspielgeräte?
- sowas wäre mir absolut neu -
Ansonsten hast Du eine räumliche und personengebundene Konzession von Deinem OA, gem. §33 i GewO.
Dem liegen doch die Grundrisspläne zur Konzession, wie sie auch damals vom Bauamt genehmigt wurden, vor,- oder ist das in BW anders.
Daher erschließt sich mir überhaupt nicht, warum jmd. zum Bauamt geht in einer solchen Frage.
Ansonsten kenne ich das nicht, - wie in deinem Bsp. 130qm =11 GSG.
Wenn Altkonzessionen vor Ort sind, in denen nicht die GSG-Zahl eingetragen war, wird durchgerechnet
und da wird, wie in der SpielV vorgeschrieben, 12 qm pro GSG genommen und nicht beim "letzten" 10 qm.
Anderslautende Rechtsprechung ist mir auch nicht bekannt.
Gruß
Meike
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2
15.05.2009 05:41 |
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