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Guten Tag liebe Forenmitglieder,
nach langer Zeit des Kopfes in den Sand stecken, habe ich mir zum Ziel gesetzt wieder auf die Beine zu kommen. Ich schildere kurz mein Problem und hoffe auf hilfreiche Antworten.
Bis 1994 führte ich als Geschäftsführender Inhaber eine GmbH. Gegen diese wurde ende 1994 durch Antrag des Finanzamtes das Insolvenzverfahren eingeleitet. Gleichzeitig erging vom Regierungspräsidium ein Berufsverbot bzw. Gewerbeverbot. Meine Frage ist: Gilt dieses Verbot dauerhaft, oder ist es Zeitlich begrenzt? Muss ich einen Antrag stellen, oder erlischt es automatisch? Was kann oder muss ich tun um das Recht ein Gewerbe zuführen wieder zu erlangen?
Für hilfreiche Antworten und Hilfestellungen wäre ich sehr dankbar.
Viele liebe Grüße
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