Berufsverbot / Gewerbeverbot |
Solon
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Solon
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ole.1239
Grünschnabel
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Danke für den Link, Manfred. Ich kann ihn leider nur nicht öffnen (error 404). Würde auch gern mehr über die Dauer von Gewerbeverboten erfahren.
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3
19.03.2009 14:52 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Die Gewerbeuntersagung gilt grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Es kann aber eine sog. Wiedergesatattung beantragt werden. Die hat Aussicht auf Erfolg, wenn seit dem Verbot mind. ein Jahr vergangen ist und die Gründe, die zur Untersagung geführt haben, beseitigt sind.
Ich würde an Ihrer Stelle den damaligen Bescheid heraussuchen, ihn aufmerksam lesen, ob obige Voraussetzungen erfüllt sind und alle weiteren Details mit der Behörde klären, die die Gewerbeuntersagung ausgesprochen hat.
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4
19.03.2009 15:23 |
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ole.1239
Grünschnabel
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Das sind ja sehr harte Bandagen die da aufgezogen werden. Ich hoffe dass das mir nicht passiert! Ich habe jetzt auch vor eine Gewerbeanmeldung zu machen und hoffe dass ich dann kein Gewerbeverbot bekomme.
Aber grundsätzlich wird ja so etwas nicht vorkommen - liege ich da richtig? Ein Gewerbeverbot wird schätze ich nur in den äußersten Fällen angewandt?
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5
23.03.2009 15:07 |
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Thomas Keufner
Doppel-As
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wenn man sich grundsätzlich an geltendes recht hält wird man keine probleme bekommen
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6
24.03.2009 08:28 |
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