ich würde gerne mal eure Meinung zur folgenden Anfrage hören:
Ist für den einmaligen Bau eines Wohnhauses mit 4 Eigentumswohungen und anschließenden Verkauf eine Erlaubnis nach § 34 c GewO erforderlich?
In der Kommentierung zur Gewerbsmäßgikeit habe ich gelesen, dass der Bau und Verkauf von 4 Eigentumswohnungen eine gewerbliche Tätigkeit sein kann. Maßgeblich wäre die zeitliche Verpflechtung zwischen Bau und Verkauf der Wohnung.
Der Bau und Verkauf soll innerhalb eines Jahres erfolgen.
Den Antragstseller habe ich bereits mehrfach aufgefordert einen entsprechenden Bauantrag zu stellen. Da der Imbiss aber bereits mehrere Jahre ohne entsprechende Erlaubnisse betrieben wurde, hat der Antragsteller ein ziemlich "dickes Fell"
Aber die Gaststättenerlaubnis mit einer Bedingung zu verknüpfen wäre, sicherlich eine gute Möglichkeit.
ich habe einen Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis zur Entscheidung vorliegen. Im Erlaubnisverfahren wurden vom Bauamt Bedenken geäußert, da die erforderliche Baugenehmigung weder vorlliegt, noch beantragt wurde. Im Gaststättenkommentar habe ich gelesen, dass ein Antrag nicht mit der Begründung abgelehnt werden kann, dass der erforderliche Antrag auf Erteilung einer Baugenhemigung nicht gestellt sei. Wenn ich die Erlaubnis aber erteile, fall ich den Bauamt "in den Rücken"!
Wie geht ihr mit solchen Fällen um? (Eine vorläufige Erlaubnis ist nicht möglich).