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Ein erstes Hallo
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und gleichzeitig eine Frage zur Abgrenzung Gewerbe/künstlerische Tätigkeit.
Ich habe immer wieder Schwierigkeiten bei der Abgenzung der freien,künstlerischen Betätigung von der gewerberechtlichen Betätigung.
Grundsätzlich betrachte ich Tätigkeiten, die auch künstlerisch ausgeführt werden können, als Gewerbe. Es sei denn, dass ein höherer Bildungsabschluss für die Tätigkeit erbracht und nachgewiesen worden ist. Gerade bei Tätigkeiten wie Webdesign, Fotodesign o.ä. ist es nicht selten, dass die Art der Bildung durch langjährige Erfahrungen kompensiert werden kann. Zur Begründung einer künstlerischen Betätigung wird daher oft auf die Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse (KSV) verwiesen. Nach dem ich nun die Antragsformulare und Informationen der KSV durchgelesen habe, stelle ich fest, dass die KSV keine anderen Nachweise fordert, die nicht auch wir uns vorlegen lassen, um die freiberufliche, künstlerische Tätigkeit von der Gewerbetätigkeit abzugrenzen. Daraus ableitend würde ich die Kassenzugehörigkeit schon als wesentliches Indiz für eine künstlerische Tätigkeit sehen. Ist es dann dennoch plausibel, dass eine Veranlagung zur Gewerbesteuer möglich ist ?
Kann mir da jemand etwas mehr Klarheit verschaffen?
Schon mal vorab ein Danke!
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