Thema: Ehemalige Gaststätte als Vereinsheim nutzen |
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Hallo Forenteam,
Habe eine Gaststätte angemietet, möchte aber nicht diese Nutzung weiterführen, sondern als Verein ohne Gewinnabsicht die Gaststättenkonzession erwerben und zugleich natürlich die Nutzung
als Verein genehmigen lassen. (Sportverein Kickern, Dart, Billard)
Welche Wége müssen hier baurechtlich zwecks der Nutzung usw. eingehalten werden.
Die Gaststätte muss nicht umgebaut werden, Vollkonzession ist noch vorhanden.
Vielen Dank für Eure hilfsbereite Antworten.
Mfg. Sreffi
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Thema: Nutzungsänderung Gaststätte zur Sportstätte |
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Habe ein paar Fragen an die Mitglieder des Forums!
Nutzungsänderung von Gaststätte zur Sportstätte (ähnlich Billardcafe).
Was habe ich zwecks Bauantrag bei der Behörde zu beachten:
Brandschutz ?
Lärmschutz ?
Öffnungszeiten ?
Parkplätze ?
Bauliche Abnahme ?
Da die Gaststätte nicht umgebaut werden muss müsste doch eine vereinfachte Nutzungsänderung reichen, oder sehe ich dass falsch!
Für die Gaststätte habe ich bereits die Gaststättengenehmigung für
Schank- mit begrenzter Speisewirtschaft, jedoch möchte ich gerne das
Konzept umstellen auf eine Sportstätte (Dart, Billard, Kickern) aber im großen Stil. Also mindestens 20 Sportgeräte.
Ich möchte natürlich gerne die Nutzungsänderung umgehen, aber leider werde ich nicht daran vorbei kommen, oder?
Ein paar Probleme denke ich werde ich auf jeden Fall haben, z.B.
Altbau innerhalb der Innenstadt (Denkmalschutz) da sehe ich Parkplatz und Lärmschutz usw.
Wie seht Ihr meine Möglichkeit dazu?
Ich bedanke mich für jede Antwort super herzlich!
Mfg. Steffi
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Thema: Gaststätte innerhalb einer Sportstätte |
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Für die gute Detalierung meiner Anfrage!
Das Ermessen dieser Abgrenzung liegt also bei der zuständigen Behörde.
Da ich eine Gaststätte übernehmen möchte, habe ich lt. Auskunft unserer Bauordnungamt nachgefragt.
Ich soll eine Betriebsbeschreibung mit Skizze der auzustellenden Geräte einreichen und entsprechend spezifizieren was ich machen möchte.
Alles kein Problem, doch was soll ich bei der Anzahl der Sportgeräte reinschreiben 4-5 Sportgeräte oder darf es mehr sein?
Da die Gaststätte noch die alte Konzession hat und ich bei einer neuen Beantragung einer Sporthalle Nutzungsänderung machen müsste, ganz sicher Probleme bekommen werde, bzw. viel ändern muss da es keine eigenen Parkplätze gibt, TA-Lärm-Gutachten aufgrund schlechter Dämmung (Altbau) etc.
Wenn ich nicht anders kann als die Nutzungsänderung zu machen, frage
ich mich, welche Auflagen habe ich dann zu erfüllen.
Aber dann die Nutzung einer Sporthalle, da Spielhalle nicht relevant sein soll.
Danke nochmal für die Antwort!
Stefanie
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Thema: Gaststätte innerhalb einer Sportstätte |
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Hallo Mitglieder,
habe folgende Fragen an adas Profiteam.
Ich möchte gerne eine Gaststätte eröffnen und es sollten einige Sportgeräte wie Dart, Billard und Kicker zur Nutzung der Gäste aufgestellt werden.
Am Wochenende möchte ich als Vereinsmitglied Kickertuniere veranstalten.
Was habe ich rechtlich zu beachten, bzw. welche Konzession muss ich beantragen?
Lt. Gewerbeamt DO. muss ich für ein paar Geschicklichkeitsautomaten bereits eine Sportstätte oder ähnliches eröffnen.
In anderen Städten kann ich mit einer Gaststättenkonzession solche Automaten aufstellen.
Wo kann ich nachlesen, wieviel Sportgeräte ich in einer Gaststätte aufstellen darf ?
Wie ist Eure Meinung dazu, für jede Antwort bin ich Euch sehr danbar
Steffi
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