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--- Gehören Gesetzeslücken zum Glücksspiel – Erweiterung im Berech der Glücksspielsüchtigen? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=9156)


Geschrieben von anders am 24.10.2011 um 14:55:

  Gehören Gesetzeslücken zum Glücksspiel – Erweiterung im Berech der Glücksspielsüchtigen?

Kann man oder muss man wohl so sehen!

Wenn dem also so ist, dann gibt es eine Glücksspielsucht ungeahnten Ausmaßes auch im Bereich vieler anderer Branchen.

Zocken überbezahlte Vorstände und Geschäftsführer schon lange mit Hilfe der Politik?

Weil es inzwischen so viele Ausnahmeregelungen für einige wenige gibt und diese auch noch ständig wachsen, sollten hier alle erkennbaren Vorkommnisse einmal gezielt erfasst werden. Vielleicht kann man dann auch das notwenige Verständnis für die seit Jahrzehnten verfehlte deutsche Glücksspielpolitik erkennen und muss gar noch Verständnis dafür aufbringen.

Zitat:
Hier das erste Beispiel: Gesetzeslücke ermöglicht höhere Netznutzungsentgelte

dapd | 17.10.2011 Berlin -

Dank einer Gesetzeslücke ist es den Strom- und Gasnetzbetreibern offenbar möglich, die Entgelte für die Nutzung ihrer Leitungen zum Januar deutlich zu erhöhen. Es drohen insgesamt Mehrkosten von bis zu zwei Milliarden Euro.



Geschrieben von jasper am 24.10.2011 um 16:38:

  RE: Gehören Gesetzeslücken zum Glücksspiel – Erweiterung im Berech der Glücksspielsüchtigen?

Und hier:
Gehören Geistesverwirrungen zum Glücksspiel – Erweiterung im Bereich der Glücksspielgeschädigten?

Zitat:
Finanzausschuss/Anhörung - 19.10.2011

Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft und die Deutsche Steuer-Gewerkschaft begrüßten den Gesetzentwurf. Im Bereich der Geldwäschedelikte sei davon auszugehen, dass in Deutschland über 50 Milliarden Euro gewaschen würden. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter machte am Beispiel einer Spielhalle deutlich, wie Geldwäsche funktioniert: In einem Spielgerät würden sich bei acht Stunden täglich 640 Euro einwerfen lassen. Möglich wären bis zu 20.000 Euro pro Gerät und Monat, die auf diese Weise gewaschen werden könnten.

http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_10/2011_412/01.html


Den Geräteausdruck will ich sehen!!



Geschrieben von Meike am 24.10.2011 um 19:23:

 

Hallo Jasper,

nur der, der nicht weiß wie es funktioniert, schmeißt Geld zum Waschen in den Automat.

Die, die wissen wie es funktioniert, erzeugen modifizierte Streifen, wie die, die von gmg eingestellt wurden

Fehlende "Vorkommastelle" im Auslesestreifen

VG
Meike



Geschrieben von Carlo am 25.10.2011 um 11:37:

 

Lesen Die Geldentnahmemöglichkeit von aussen über "Tastenkombinationen" welche buchhalterisch als Spielergewinne verbucht werden, ist doch um ein vielfaches einfacher.

Glücksspielgewinne sind steuerfrei!! Applaus


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