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Geschrieben von Sahara am 21.10.2011 um 13:53:

  Eu-dlr

Hallo,

da ich leider immer noch keinen Zugriff auf den nicht-öffentlichen Teil des Forums habe wut , stelle ich diese Frage nunmehr im öffentlichen Teil:

Ich beschäftige mich z.Zt. mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie und frage mich, inwieweit unsere Gebührenforderungen (für Gewerbeeraubnisse, Gaststättenerlaubnisse etc.) umzustellen sind. Gilt ausschl. das Kostendeckungsprinzip oder gibt es Ausnahmen hiervon? Gibt es bei Euch Erkenntnisse? Wie habt Ihr das in Eurem Bereich umgesetzt?

Danke für eure Rückmeldungen! Danke



Geschrieben von Rheinhesse am 24.10.2011 um 08:02:

  RE: Eu-dlr

Moin aus Rheinhessen,
leider sind auch mir noch keine "sinnvollen" Hinweise aus unserem sachlich zuständigen Ministerium zugegangen. Lediglich in den Dienstbesprechungen mit den Leiterinnen der Ordnungsbehörden im Mai 2011 wurden wir kurz und knapp angewiesen die EU-DLR anzuwenden, nachdem im Vorjahr noch Richtlinien, Hinweise bzw. ein neues Besonderes Gebührenverzeichnis angekündigt wurde, fangen wir jetzt an die Sache selbst zu erarbeiten. Näheres gerne per PN oder E-Mail.


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