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Geschrieben von MrBlub am 06.10.2011 um 10:44:

  Abwicklung Nachhilfe über Gewerbe

Hallo zusammen,

ich habe schon einige Beiträge zu der Thematik recherchiert, aber noch keine passende Meinung/Aussage zu meiner Fragestellung gefunden:

Ich bin als Student des Maschinenbaus zur Zeit nebenbei selbständig Tätig im Bereich Internetdienstleistungen und möchte in Zukunft außerdem noch Nachhilfe/Hausaufgabenbetreuung bei einer Institution (Studienkreis) geben. Diese Betreuung soll (je nach Nachfrage) die Bereiche Mathematik/Physik/sowie weitere maschinenbaurelevante Themenbereiche umfassen, wobei das Publikum sowohl Gymnasialschüler als auch Studenten etc. sein können (ebenfalls je nach Nachfrage). In dieser Institution sind die Lehrkörper/Betreuer normalerweise als freie Mitarbeiter beschäftigt, die über Honorar bezahlt werden.

Meine Frage lautet nun: Kann ich die dargestellte Betreuung statt der üblichen Honorarabrechnung auch über mein Gewerbe mit ordentlicher Rechnungsaustellung mit ausgewiesener MwSt. an den Studienkreis abwickeln? Oder muss ich ebenfalls als freier Mitarbeiter auf Honorarbasis auftreten und die Tätigkeit separat in der Steuererklärung abhandeln?

Vielen Dank für alle Meinungen und Ideen!
Grüße



Geschrieben von JoWe am 07.10.2011 um 14:47:

 

Hallo Mr.Blub,

eigentlich müßte Ihnen die Frage jemand aus der Finanzverwaltung beantworten.
Ich gebe Ihnen dagegen meine Auffassung aus Sicht des Gewerberechtes wieder:

Das von Ihnen angezeigte Gewerbe gem § 14 GewO "Internetdienstleistungen" hat nichts mit der Nachhilfetätigkeit beim Studienkreis zu tun.
Dieser hat selbst ein Gewerbe anzuzeigen (Hausafgabenbetreuung,Nachhilfe,Verkauf von ...Materialien etc.).
Da Sie eine Honarartätigkeit ausüben kann es sein, dass Sie sich mit dieser Lösung auch besser stehen da es dafür m.W einen Freibetrag um die ca. 2000,-€ gibt. Die Honarartätigkeit muß natürlich erklärt werden, führt aber nicht zwingend zu einer Steuer.

Am Besten Sie fragen beim FA nach,um die Antwort definitiv zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
JoWe



Geschrieben von MrBlub am 08.10.2011 um 07:21:

 

Zitat:
Original von JoWe
Da Sie eine Honarartätigkeit ausüben kann es sein, dass Sie sich mit dieser Lösung auch besser stehen da es dafür m.W einen Freibetrag um die ca. 2000,-€ gibt. Die Honarartätigkeit muß natürlich erklärt werden, führt aber nicht zwingend zu einer Steuer.

Vielen Dank für Ihre Einschätzung! Würde dies auch bedeuten, dass der Freibetrag speziell für die Honorartätigkeit sich somit nicht unmittelbar (solange Honorar-Einkünfte kleiner als Honorar-Freibetrag) auf den Grundfreibetrag von 8004,- auswirkt?

Danke für die Info!


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