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Geschrieben von guenter luxemburger am 26.05.2011 um 10:18:

  Sind Windenergieanlagen als Gewerbe anmeldepflichtig

Ich wurde heute mit einer Anfrage konfrontiert, die ich so nicht direkt beantworten konnte. Evtl. weiß jemand hier jemand Bescheid.

Betreiber privater Photvoltaikanlagen haben keine Gewerbemeldung abzugeben, aber wie sieht es mit Firmen aus, die Windenergieanlagen betreiben . Die Einspeisung findet in die Leitungen des örtl. Versorgers statt?

Ich danke jetzt schon für Ihre Antworten.



Geschrieben von Civil Servant am 26.05.2011 um 10:38:

 

Die werden in aller Regel auf fremden Grundstücken aktiv. Oft werden dementsprechend Pachten bezahlt. Wendet man nun die Ausführungen des BLA zu P-Analgen analog auf die Windräder an, wäre dann eine Anmeldung zu erstatten. Es gibt aber meiner Einschätzung nach einen weiteren Unterschied, die den Wind-Müller in den Stand des Gewerbetreibenden erheben: Die Leistung eines Windrades dürfte die einer privaten P-Analge um ein Vielfaches übersteigen. Und ich darf daran erinnern, dass früher einmal die Leistungsfähigkeit einer P-Anlage auch als Richtwert für die Anmeldepflicht gesehen wurde.

Ergo: Starke Tendenz zur Gewerbeanmeldpflicht, aber bitte dort, wo sich der Betriebssitz befindet, also das Büro ist und die Verantwortlichen tatsächlich zu erreichen sind.

Gruß von der Lahn

Frank Schuster



Geschrieben von guenter luxemburger am 26.05.2011 um 10:45:

 

Danke
für die schnelle Antwort



Geschrieben von Rheinhesse am 26.05.2011 um 10:51:

  RE: Sind Windenergieanlagen als Gewerbe anmeldepflichtig

Moin aus Rheinhessen,
die Photovoltaikanlagen baue ich mir auf das eigene Hausdach und verwalte damit mein eigenes Vermögen.
Rein vom baulichen Aufwand und den bevorstehenden Investitionen dürfte das für eine einzelne Privatperson eher nicht möglich sein. In meinem Zuständigkeitsbereich habe ich mehrere Firmen die ebenfalls Anteile an Windkraftanlagen anbieten um so Kapital für die Errichtung und den Betrieb dieser Objekte zu bekommen um mit diesen dann Gewinn zu erziehlen - insofern sehe ich eine anzeigepflichtige, gewerbliche Tätigkeit gegeben.
Als Indizien heranziehen könnte man zunächst wohl die Errichtung der Anlagen auf gepachtetem Gelände und die Intensität des Gewinnstrebens.
Bei letzterem müsste der Anlagenbetreiber darüber Auskunft geben können, mit welcher Rendite er rechnet (Gewinnerzielungsabsicht).


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