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Geschrieben von solateur am 26.11.2010 um 19:34:

  Verlegung vom Firmensitz

Guten Tag,

als Neuling im Forum bin ich mir nicht sicher, ob ich hier überhaupt richtig bin und eine Auskunft bekomme. Es geht um folgendes:

Ich bin Kommanditist einer inzwischen maroden KG, welche den Firmensitz vor längerer Zeit in eine andere Stadt (100km weg von hier) verlegt hat. Nach langem Hickhack will der Geschäftführer endlich die Sitzverlegung im Handelsregister eintragen lassen. Er verlangt nun von mir, dass ich dazu entweder zu ihm komme (hin u. zurück 200km), um einen gemeinsamen Notartermin wahrzunehmen oder andernfalls bei einem örtlichen Notar ebenfalls die Verlegung beglaubigen lasse, natürlich zu meinen Kosten, wie er meint.

Frage:
stimmt das oder muss nicht die KG für Notar- u. eventuelle Reisekosten aufkommen? Es war ja schliesslich der Wunsch des Geschäftsführers, den Sitz zu verlegen, da er weggezogen ist.
Ist es auch möglich, ihm ersatzweise eine Vollmacht zur Sitzverlegung mit meiner von der Gemeinde beglaubigten Unterschrift zukommen zu lassen, um Kosten für den hiesigen Notar zu sparen?

Bin für jeden Hinweis dankbar.



Geschrieben von Dampflok am 29.11.2010 um 09:38:

  RE: Verlegung vom Firmensitz

Moin
Werter Solateur!
Diese Fragestellung geht m. E. in eine unzulässige Rechtsberatung hinein.
Grundsätzlich kann man hier anmerken, dass eine KG keinen Geschäftsführer, wie bei der GmbH hat. Diese Tätigkeit wird von dem oder den Komplementären (Vollhafter) der KG durchgeführt. Den Kommanditisten (mit der Einlage haftenden) steht eine Geschäftsführung zumindest nach dem Gesetz nicht zu.
Grundlegende Entscheidungen der KG bedürfen ggf. der Zustimmung der Kommanditisten (Einlagenproblem !).
Über allem steht aber der beurkundete Vertrag. Was ist dort evtl. ggf. anders geregelt?

Wenn Du Kommanditist der besagten - maroden - KG bist, wirst Du irgendwann etwas unterschrieben haben. Mit diesem Schriftstück würde ich zu einem Rechtanwalt gehen und mich -ingesamt -über die Angelegenheit beraten lassen.


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