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Geschrieben von feuerschutz am 03.12.2009 um 19:44:

  Umzug Firmenstandort, alte Adresse behalten

Ersteinmal guten Abend,

bei den vielen Fachleuten hier kann mir bestimmt jemand meine Frage(n) beantworten.

Hintergrund:
Ich habe mich letztes Jahr selbständig gemacht und eine bestehende Firma übernommen. Es handelt sich um eine Einzelunternehmung. Bis jetzt führe ich mein kleines Unternehmen vom alten Firmensitz, des vorherigen Betriebsinhabers aus. Nun möchte ich den Firmensitz verlegen, gleichzeitig aber den alten Firmensitz auf dem Briefpapier weiterführen. Ich werde unter der alten Firmenadresse keinerlei Tätigkeiten ausüben. Da mein Unternehmen seit 35 jahren unter der alten Adresse bekannt ist, möchte ich sie halt nicht verlieren. Was muss ich unternehmen damit ich beide Adressen (alter und neuer Firmensitz) auf Briefpapier, Internet usw. verwenden darf. Muss ich eine Zweigniederlassung anmelden?

Gruß
feuerschutz



Geschrieben von Jürgen Rixinger am 07.12.2009 um 07:57:

  RE: Umzug Firmenstandort, alte Adresse behalten

Guten Morgen,

wird ein Firmensitz aufgegeben, muss dieser abgemeldet werden. Die Anzeige zu unterlassen ist rechtswidrig und auch bußgeldbewehrt. Dies kann also nicht angeraten werden. Ich sehe auch nicht wirklich einen Grund, warum eine ehemalige Firmenadresse unbedingt beibehalten werden müsste. Der Umzug einer Firma ist ja nicht so außergewöhnlich.

Freundlicher Gruß
Jürgen Rixinger



Geschrieben von feuerschutz am 07.12.2009 um 10:23:

  RE: Umzug Firmenstandort, alte Adresse behalten

[quote]Original von Jürgen Rixinger
Guten Morgen,

wird ein Firmensitz aufgegeben, muss dieser abgemeldet werden. Die Anzeige zu unterlassen ist rechtswidrig und auch bußgeldbewehrt. Dies kann also nicht angeraten werden.

Das ist mir bekannt und wird auch durchgeführt.


Ich sehe auch nicht wirklich einen Grund, warum eine ehemalige Firmenadresse unbedingt beibehalten werden müsste. Der Umzug einer Firma ist ja nicht so außergewöhnlich.

Mir geht es nur darum meinen Kunden das Gefühl zu geben das ich auch weiterhin "ganz in Ihrer Nähe bin". Daher sucghe ich nach einer rechtssicheren Möglichkeit den bisherigen Firmenstandort mit aufzuführen. Wie wäre es mit einer Formulierung "Ehemals ...(alte Adresse)?

Besten Gruß

feuerschutz



Geschrieben von Jürgen Rixinger am 07.12.2009 um 11:14:

 

Es steht sicherlich jedem frei, auf dem Briefkopf auf einen ehemaligen Firmensitz hinzuweisen. Dies sollte zumindest dann gelten, wenn aus der Formulierung "ehemals..." eindeutig hervorgeht, dass es sich dabei nicht um die aktuelle Adresse handelt. Da ich aber nicht für die zuständige Behörde sprechen kann, würde ich dennoch eine kurze Rücksprache mit dort empfehlen.

Freundliche Grüße
Jürgen Rixinger


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