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Geschrieben von Kneip am 21.03.2006 um 08:45:

  Befristung von Reisegewerbekarten

Moin Moin liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte mal die hiesige Praxis im Umgang mit der hier sehr selten vorkommenden Befristung von Reisegewerbekarten überprüfen:

1. Bislang habe ich bei Ausländern mit befristeter Aufenthaltserlaubnis auch die RGK befristet bis zum Ablauf der AE.

Ist diese Praxis so o.k.? Kopfkratz

2. Wenn eine befristete RGK verlängert wird: müssen FZ, GZR-Auskunft und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erneuert werden, oder kann man darauf verzichten.

3. Wie staffelt Ihr die Gebühren für die Verlängerung?

Freundliche Grüße aus dem sonnigen aber immer noch a...kalten Werne!

Werner Kneip



Geschrieben von C. Schröder am 21.03.2006 um 09:20:

 

Befristungen sind bei uns eigentlich der Regelfall. Die meistens Antragsteller begehren zunächste eine auf ein Jahr befristete Karte, da ihnen die unbefristete zu teuer ist. Man weiß ja nie, ob man überhaupt Geschäfte tätigt.

Die befristete kostet 50,00 €. Die unbefristete 300,00 €.

Nach dem Jahr besteht die Möglichkeit wieder für ein Jahr zu befristeten (nochmals 50,00 €) oder die Karte in unbefristet abzuändern (250,00 €).

Sofern keine OWi-Verfahren bzgl. der Person über meinen Schreibtisch gegangen sind, lassen wir uns auch keine neuen Unterlagen vorlegen. Wir sind eine kleine Kommune, da kennt man seine "Pappenheimer".

Bei "Zugereisten" haben wir uns allerdings auch schon Nachweise vorlegen lassen.



Geschrieben von BE-DE am 21.03.2006 um 11:03:

  RE: Befristung von Reisegewerbekarten

Moin Moin von der Delme,
da wir in Niedersachsen liegen habe wir andere Preise :
Unbefristete RGK auch 300
Befristet nehmen wir aber auch schon 200 €, da der Aufwand im Verhältnis zur unbefristeten gleich ist. Da ziehen wir nur 100 € für die vorweggenommene "Gewinnabschöpfung" großes Grinsen ab.
Verlängerung von befristet in unbefristet nehmen wir 150 € und führen auch eine neue Zuverlässigkeitsprüfung durch. Da wir nicht ganz so klein sind, kennt man nicht alle Pappenheimer unglücklich und in der heutigen Zeit werden oft die Owi-Verfahren wegen RGK/Wanderlagerverstößen am Tatort durchgeführt Polizei . Das kriegen wir halt nicht immer mit Heul und deshalb wollen wir aktuelle Führungszeugnisse und GZR's haben.



Geschrieben von Boshamer am 21.03.2006 um 12:05:

  RE: Befristung von Reisegewerbekarten

Hallo aus Kierspe,

wir sind ja nur eine kleine Stadt und kennen, wie Frau Komnick auch, unsere Pappenheimer.

Wir nehmen 250,00 EURO für die unbefristete RGK, 50,00 EURO für die befristete und schreiben dann in die Gewerbeanmeldung auch noch das Ablaufdatum rein.

Aber richtig Probleme hat es damit auch eher nicht gegeben.

Gruß Boshamer



Geschrieben von Kneip am 21.03.2006 um 12:21:

 

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

Aber ich muss noch einmal auf die Befristung bei den Ausländern mit befristeter Aufenthaltserlaubnis zurückkommen:

Ist es in Ordnung, von Amts wegen eine Befristung bis zum Ablauf der AE vorzunehmen?

Ich geh jetzt erst mal Energie für den restlichen Tag einwerfen!

Mahlzeit!
Werner Kneip



Geschrieben von Boshamer am 21.03.2006 um 12:30:

 

Ich denke schon, dass das in Ordnung ist, warum nicht?



Geschrieben von BE-DE am 21.03.2006 um 12:52:

 

Moin Moin von der Delme,
bin auch gerade am reinschaufeln, mampf, Hunger! . Muss ja bis gegen 18.00 Uhr heute durchhalten. seufz
ansonsten sehe ich das so wie Kollege Boshamer Applaus Applaus .
Denn im § 55 Abs. 3 ist die Befristung ja auch noch extra vorgesehen. Wenn jemand nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis hat und wegzieht, kann er nicht endlos mit seiner unbefristeten RGK weitermachen, sollte er sich mal illegal hier aufhalten, was natürlich niiieee vorkommt Augen rollen



Geschrieben von Antonia Thien am 21.03.2006 um 13:53:

 

Hallo,

eine Befristung können Sie nach § 55 III GewO immer vornehmen, wenn dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Also, kein Problem!
Was mich allerdings ein bisschen wundert ist, dass Ausländer mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis selbständig tätig sein dürfen. Das habe ich bislang noch nicht erlebt. Diejenigen, die hier eine RGK beantragt haben und "nur" über eine befristete Aufenthaltserlaubnis verfügten, hatten bislang alle den Passus "selbständige Erwerbstätigkeit verboten" in ihrem Pass, so dass sich das Thema damit erledigt hat, es sei denn, die Ausländerbehörde war bereit, den Passus zu streichen.

Aber wie gesagt, grundsätzlich können Sie Befristung erteilen. Würde ich in dem Fall auch machen.
Die Gebühren für eine RGK liegen bei uns zwischen 251 € und 329 € (gestaffelt nach Tätigkeiten). Eine erneute Überprüfung nach Ende der Befristung wird komplett durchgeführt, d.h. wir fordern auch FZ und GZR.

Schöne Grüße
A. Thien



Geschrieben von Kneip am 21.03.2006 um 14:04:

 

Hallo Frau Thien,

der betreffende Ausländer ist selbstverständlich nicht selbstständig tätig. Wo denken Sie hin? Er ist ganz ordentlich bei seiner Frau angestellt, die eine Aufenthaltsberechtigung hat. Zunge raus

Was nicht passt,.... gelle?

Grüße
Werner Kneip



Geschrieben von René Land am 21.03.2006 um 14:07:

 

Zitat:
Original von Antonia Thien
Was mich allerdings ein bisschen wundert ist, dass Ausländer mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis selbständig tätig sein dürfen. Das habe ich bislang noch nicht erlebt. Diejenigen, die hier eine RGK beantragt haben und "nur" über eine befristete Aufenthaltserlaubnis verfügten, hatten bislang alle den Passus "selbständige Erwerbstätigkeit verboten" in ihrem Pass, so dass sich das Thema damit erledigt hat, es sei denn, die Ausländerbehörde war bereit, den Passus zu streichen.


Hallo zusammen,

ich gebe zu bedenken, dass eine RGK auch für unselbstständige Tätigkeiten erforderlich sein kann. (...selbständig oder unselbständig in eigener Person...)

Freundliche Grüße

R. Land

EDIT: 21.03.2006, 14:10 Uhr
Ups - klassisches Sychronposting - aber wir hatten die gleiche Idee smile



Geschrieben von Antonia Thien am 21.03.2006 um 14:35:

 

Jau, ist klar, tschuldigung, ich war zu ungenau! Ich bin davon ausgegangen, dass der Ausländer selbständig tätig sein will, wie es bei uns immer vorkommt. Macht der Gewohnheit, sorry!


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