Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Spielrecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=15)
--- Großrazzia in Spielhallen (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=5641)


Geschrieben von anta am 07.11.2009 um 09:47:

  Großrazzia in Spielhallen

Auf zur nächsten Runde

http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2044/artid/11222332



Geschrieben von gmg am 07.11.2009 um 16:10:

  RE: Großrazzia in Spielhallen

Erledigt. Respekt

Grüße



Geschrieben von gmg am 07.11.2009 um 16:50:

  RE: Großrazzia in Spielhallen

Zitat on:
Die Machenschaften könnten nicht nur strafrechtliche Folgen haben: Es ist denkbar, dass die Spielhallen geschlossen werden. „Wenn die Ermittlungsergebnisse vorliegen, wird über gewerberechtliche Konsequenzen entschieden“, sagt Stadtsprecherin Elke Wichmann.
Zitat off


Was für ein interessanter Gedanke !


Zitat aus:

Zitat on
Nach und nach überprüften fünf Techniker der Herstellerfirma die Spielautomaten – „bei 31 Geräten in sieben Spielhallen besteht der dringende Verdacht der Manipulation“, sagt Polizeisprecher Sven-Marco Claus.
Zitat off

Mit Technikern der Herstellerfirma !

Grüße



Geschrieben von rosebud am 07.11.2009 um 18:00:

  RE: Großrazzia in Spielhallen

Zitat:
Original von gmg
Zitat on:
Die Machenschaften könnten nicht nur strafrechtliche Folgen haben: Es ist denkbar, dass die Spielhallen geschlossen werden. „Wenn die Ermittlungsergebnisse vorliegen, wird über gewerberechtliche Konsequenzen entschieden“, sagt Stadtsprecherin Elke Wichmann.
Zitat off


Was für ein interessanter Gedanke !


Zitat aus:

Zitat on
Nach und nach überprüften fünf Techniker der Herstellerfirma die Spielautomaten – „bei 31 Geräten in sieben Spielhallen besteht der dringende Verdacht der Manipulation“, sagt Polizeisprecher Sven-Marco Claus.
Zitat off

Mit Technikern der Herstellerfirma !

Grüße




hi,

ich denke man sollte abwarten, was dabei rauskommt.
U.U. wirst du und die zuständige Gemeinde/Ordnungsamt ja auch zu Schadenersatzleistungen an die betroffenen Automatenaufsteller herangezogen,falls sich herausstellt,dass die Geräte in Ordnung waren oder lediglich ein "Sparprogramm" aufgespielt hatten.
In diesem Fall ist die SPVO nämlich nicht großes Grinsen verletzt worden.

Lediglich "Löwen" hat dann eventuell Ansprüche gegen seine Kunden großes Grinsen

grüsse



Geschrieben von gmg am 07.11.2009 um 18:07:

  RE: Großrazzia in Spielhallen

...und Löwen ist ja mit dabei....

Erfreulich fand ich aus der Eingangsmeldung:
„Warnungen über mögliche Manipulation an den fraglichen Novoline-Geräten beim Spiel ‚Joker‘s Wild‘ habe ich schon im Oktober in einem Gewerberechtsforum gelesen.
Zitat off

Grüße



Geschrieben von rosebud am 07.11.2009 um 18:51:

  RE: Großrazzia in Spielhallen

[quote]Original von gmg
...und Löwen ist ja mit dabei....

hi,

"Loewen" legt sich doch nicht mit seinen Kunden an großes Grinsen .

grüsse



Geschrieben von Carlo am 07.11.2009 um 19:23:

  RE: Großrazzia in Spielhallen

Zitat:
Original von „Wolfsburger Nachrichten“
„Die Ermittlungen gipfelten gestern in der Untersuchung von 100 Automaten durch fünf Fachleute der Herstellerfirma Löwen-Entertainment in Bingen. Die Experten lasen die Computer in den Automaten aus, suchten nach manipulierter Software. Diese kann nach Angaben von Claus die Ausschüttung so verringern, dass sich der Gewinn des Spielhallenbetreibers bis auf das Zweieinhalbfache steigern kann.“


Man lese und staune:
„ …… der Gewinn des Spielhallenbetreibers bis auf das Zweieinhalbfache steigern kann“


Und wo soll nun der „Computerbetrug und unerlaubten Glückspiel“ zu erkennen sein?

In § 12 der SpielV heißt es doch:
„(2) Der Antragsteller hat mit dem Antrag eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass bei dem von ihm zur Prüfung eingereichten Geldspielgerät
a) Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden, dass bei langfristiger Betrachtung kein höherer Betrag als 33 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt,“


In § 13 der SpielV heißt es doch:
3. Die Summe der Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne) darf im Verlauf einer Stunde 80 Euro nicht übersteigen


Mir liegen Zahlen von Spielhallenbetreiber (die nicht ihre Geräte selbst herstellen(!!)) vor, die einen nachgewiesen Kasseninhalt je Stunde und Geräte von durchschnittlich 7,80 EUR haben! Das 2,5 fache von 7,80 EUR ist 19,50 EUR, also wurden die 33 EUR je Stunde laut § 12 SpielV und erst Recht die 80 Euro laut § 13 der SpielV nicht annähernd erreicht oder gar überschritten!!

Zitat:
Original von „Wolfsburger Nachrichten“
„Im Visier der Ermittler waren mit Computersoftware manipulierte Automaten.“



Man lese und staune:
„ ….. mit Computersoftware manipulierte Automaten“


In § 13 der SpielV heißt es doch:
„(1) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt darf die Bauart eines Geldspielgerätes nur zulassen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
9. Das Spielgerät und seine Komponenten müssen der Funktion entsprechend nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen gesichert gebaut sein.“



Man lese und staune:
„ …. nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen gesichert gebaut sein“


Kennen die Gerätehersteller nicht „den Stand der Technik“ oder wurde die offenkundige Veränderbarkeit der Spielgerät und seine Komponenten nicht von der für die Zulassung solcher Glücksspielgeräte verantwortlichen PTB nicht erkannt?

Wo liegt jetzt das wahre Problem? Warum werden – ob in NRW oder jetzt in Wolfsburg – nur die Spielhallen der örtlichen Aufsteller kontrolliert. Warum werden nicht die Großspielhallen der Gerätehersteller kontrolliert? Sind deren Einstellungsmöglichkeiten der Auszahlquoten etwa zu gut getarnt und für die Ordnungsbehörden nicht erkennbar?

Ich vermute, die Gerätehersteller wollen mit solchen inszenierten Beschlagnahmungsaktionen ihr Monopol der von ihnen frei wählbaren Auszahlquoten sichern.

Wären die Geräte so gebaut, wie es der § 13 (1) Nr. 9. vorgibt, dann wäre keine Veränderung der Gerätesoftware möglich, weder für die Gerätehersteller welche gleichzeitig Großspielhallen betreiben noch für den örtlichen Spielhallenbetreiber.

Wie ist eine Veränderung der Software überhaupt ohne dem technischen Wissen eines Geräteherstellers möglich?



Geschrieben von jasper am 07.11.2009 um 20:48:

  RE: Großrazzia in Spielhallen

Zitat:
Original von Carlo

Wären die Geräte so gebaut, wie es der § 13 (1) Nr. 9. vorgibt, dann wäre keine Veränderung der Gerätesoftware möglich, weder für die Gerätehersteller welche gleichzeitig Großspielhallen betreiben noch für den örtlichen Spielhallenbetreiber.

Wie ist eine Veränderung der Software überhaupt ohne dem technischen Wissen eines Geräteherstellers möglich?



Gute Frage Respekt Danke

Statt: Großrazzia in Spielhallen

wäre wohl Razzia in Großspielhalle interessanter gewesen.


Aber bitte nicht deren Personal als Gutachter einsetzen großes Grinsen



Geschrieben von rosebud am 07.11.2009 um 21:18:

  RE: Großrazzia in Spielhallen

Statt: Großrazzia in Spielhallen

wäre wohl Razzia in Großspielhalle interessanter gewesen.


Aber bitte nicht deren Personal als Gutachter einsetzen großes Grinsen [/quote]


hi,

"Loewen" legt sich erst recht nicht mit seinen GROSSKUNDEN = GRO?SPIELHALLEN AN großes Grinsen .

grüße



Geschrieben von Meike am 08.11.2009 um 06:41:

 

Gruß an alle,

wenn irgend jemand weiß, wie die Aktion rechtlich begründet wurde,
- damit meine ich die einzelnen Tatbestandsmerkmale der vorgeworfenen Straftaten z.B. http://www.netzwelt.de/forum/lexikon/3-verbraucherschutz-allgemeines/3-comp
uterbetrug-263a-stgb.html
-
bitte gerne auch per PN an mich.


Ist denn auch irgendwo veröffentlicht worden, wie hoch die ausgelieferte, voreingestellte Ausschüttungsquote war
und wie hoch diese bei den beschlagnahmten GSG war?


Hallo gmg,

was soll denn erledigt bedeuten?

Wurde die Bauartzulassung nun zurück gezogen, weil wieder demonstriert wurde,
dass dieses GSG nicht gegen Veränderungen gesichert gebaut wurde.



Gruß
Meike


P.S.: Beim Googlen hatte ich nun den Artiekl in der WAZ dazu gefunden
http://www.waz-online.de/Wolfsburg/Wolfsburg/Uebersicht/Razzia-in-36-Spielhallen-Automaten-manipuliert

Den Satz des Polizeisprechers verstehe ich nicht, kann mir den jmd. erklären:
"Die Geräte waren mit Hilfe von Computern so verändert, dass deutlich geringere Gewinne ausgezahlt wurden.
Die Schadenshöhe, die den Spielern entstand, ist völlig unklar."



Geschrieben von jasper am 08.11.2009 um 07:35:

  RE: Großrazzia in Spielhallen

Zitat:
Original von Carlo

Man lese und staune:
„ …… der Gewinn des Spielhallenbetreibers bis auf das Zweieinhalbfache steigern kann“

Und wo soll nun der „Computerbetrug und unerlaubten Glückspiel“ zu erkennen sein?

In § 12 der SpielV heißt es doch:
„(2) Der Antragsteller hat mit dem Antrag eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass bei dem von ihm zur Prüfung eingereichten Geldspielgerät
a) Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden, dass bei langfristiger Betrachtung kein höherer Betrag als 33 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt,“

In § 13 der SpielV heißt es doch:
3. Die Summe der Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne) darf im Verlauf einer Stunde 80 Euro nicht übersteigen

Mir liegen Zahlen von Spielhallenbetreiber (die nicht ihre Geräte selbst herstellen(!!)) vor, die einen nachgewiesen Kasseninhalt je Stunde und Geräte von durchschnittlich 7,80 EUR haben! Das 2,5 fache von 7,80 EUR ist 19,50 EUR, also wurden die 33 EUR je Stunde laut § 12 SpielV und erst Recht die 80 Euro laut § 13 der SpielV nicht annähernd erreicht oder gar überschritten!!

Zitat:
Original von „Wolfsburger Nachrichten“
„Im Visier der Ermittler waren mit Computersoftware manipulierte Automaten.“


Man lese und staune:
„ ….. mit Computersoftware manipulierte Automaten“

In § 13 der SpielV heißt es doch:
„(1) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt darf die Bauart eines Geldspielgerätes nur zulassen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
9. Das Spielgerät und seine Komponenten müssen der Funktion entsprechend nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen gesichert gebaut sein.“

Man lese und staune:
„ …. nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen gesichert gebaut sein“

Kennen die Gerätehersteller nicht „den Stand der Technik“ oder wurde die offenkundige Veränderbarkeit der Spielgerät und seine Komponenten nicht von der für die Zulassung solcher Glücksspielgeräte verantwortlichen PTB nicht erkannt?

Wo liegt jetzt das wahre Problem? Warum werden – ob in NRW oder jetzt in Wolfsburg – nur die Spielhallen der örtlichen Aufsteller kontrolliert. Warum werden nicht die Großspielhallen der Gerätehersteller kontrolliert? Sind deren Einstellungsmöglichkeiten der Auszahlquoten etwa zu gut getarnt und für die Ordnungsbehörden nicht erkennbar?

Ich vermute, die Gerätehersteller wollen mit solchen inszenierten Beschlagnahmungsaktionen
ihr Monopol der von ihnen frei wählbaren Auszahlquoten sichern.

Wären die Geräte so gebaut, wie es der § 13 (1) Nr. 9. vorgibt, dann wäre keine Veränderung der Gerätesoftware möglich, weder für die Gerätehersteller welche gleichzeitig Großspielhallen betreiben noch für den örtlichen Spielhallenbetreiber.

Wie ist eine Veränderung der Software überhaupt ohne dem technischen Wissen eines Geräteherstellers möglich?


Hallo Carlo,
da bin ich völlig Deiner Meinung!


Zitat:
Original von Meike

Ist denn auch irgendwo veröffentlicht worden, wie hoch die ausgelieferte, voreingestellte Ausschüttungsquote war und wie hoch diese bei den beschlagnahmten GSG war?

Wurde die Bauartzulassung nun zurück gezogen, weil wieder demonstriert wurde, dass dieses GSG nicht gegen Veränderungen gesichert gebaut wurde?



Hallo Meike,
Deine Fragen sollten erst zweifelsfrei beantwortet werden, bevor hier z.B.
gmg
erklärt, "erledigt"!


Hallo gmg,
Du siehst, nichts ist erledigt!

Die "vorgeworfenen Straftaten" werden sich als Witz herausstellen und die Einsatzkräfte werden sich auch hier missbraucht vorkommen!


Die Tatbestandsmerkmale der Täuschung lt. § 263a StGB dürfte bereits dadurch erfüllt sein, weil die Gerätehersteller als direkte Mitbewerber der Automatenaufsteller keine Auskunft über die "voreingestellte Ausschüttungsquote" erteilen und damit beim Glücksspiel einen maßgeblichen Wettbewerbsvorteil haben!



Geschrieben von RudiCartell am 08.11.2009 um 09:21:

  Geht es noch plumper?

Für mich sind dass Marktbereinigungstendenzen mit Hilfe der Staatsmacht wo der der die Sache anzeigt (und den Grundstein um die Straftat möglich zu machen, selber gesetzt hat) auch gleich zum unabhänigen Gutachter der "technischen Tatsachen" ernannt wird. Sehr ähnlich bei den MP3-Downloads unserer Kiddies wo die Musikindustrie die kostenlosen Gutachten schreibt und die Beschlagnahme faktisch leitet.

Um das Geld für den Polizeieinsatz zu sparen sollte man konsequent sein und den Herstellern gleich die Durchsuchungsvollmacht nach Eigenermessen erteilen.

Der Vorfall eventueller Manipulationen (wenn sie sich denn bestätigen) an sich will ich nicht besönnigen, aber die Strafverfolgungsbehörden sollten doch ein höheres Maß an Sensibilität haben, um eine unabhängige Ermittlung mit ungefärbten Ergebnissen zu erreichen.

So bestimmt nicht!

Gruss vom Rudi


.



Geschrieben von dieter116 am 08.11.2009 um 11:20:

 

Durch Hinweise von Spielern ?

Hatte Löwen nicht mal gesagt, sie würden selbst ermitteln ?

Der Vorgang ieht doch fast so aus, als hätte Löwen diese Aktion von sich aus angeschoben ?



Geschrieben von jasper am 08.11.2009 um 17:19:

  RE: Großrazzia in Spielhallen

Zitat:
Original von rosebud
[quote]Original von gmg
...und Löwen ist ja mit dabei....

hi,

"Loewen" legt sich doch nicht mit seinen Kunden an großes Grinsen .

grüsse


und erst Recht nicht mit sich selbst: großes Grinsen

http://www.novomatic.com/de/extra_games/extra-games_entertainment_gmbh_1



Geschrieben von rosebud am 08.11.2009 um 19:06:

  RE: Großrazzia in Spielhallen

hi,

das mit der 2,5 fachen Kasse ist völlig normal - habe sogar bei gleichem Einsatz schon die bis zu 5-fache kasse und mehr gehabt.

Das hängt lt. den Spezialisten von Löwen nämlich vom " SPIELVERHALTEN" der Spieler und der " AUSLASTUNG" des Gerätes ab.

großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

ERGO: Die AQ ist kein Indiz für Schummelei !

grüße



Geschrieben von sunrise am 09.11.2009 um 02:46:

 

Hallo,


Christian Aras (LÖWEN) von „Absurdistan“ und „Manipulations- Fakes“


wut es grüßt sunrise



Geschrieben von alfi1950 am 09.11.2009 um 11:13:

  RE: Großrazzia in Spielhallen

Zitat:
Original von rosebud
hi,
das mit der 2,5 fachen Kasse ist völlig normal - habe sogar bei gleichem Einsatz schon die bis zu 5-fache kasse und mehr gehabt.

Das hängt lt. den Spezialisten von Löwen nämlich vom " SPIELVERHALTEN" der Spieler und der " AUSLASTUNG" des Gerätes ab.

großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

ERGO: Die AQ ist kein Indiz für Schummelei !

grüße


Das hängt lt. den Spezialisten von Löwen nämlich vom " SPIELVERHALTEN" der Spieler und der " AUSLASTUNG" des Gerätes ab.

Und ein wenig sicherlich auch von der "Dongle-Version"! wut
Und gerade der Dongle ist kein Bestandteil der PTB-Zulassung, oder irre ich mich da?



Geschrieben von Wilde Irene am 09.11.2009 um 12:56:

  RE: Geht es noch plumper?

Egal ob vor ein paar Wochen oder jetzt in WOB, dass Ganze ist eine Lachnummer!


Der Grundstein einer Rechtssprechung für manipulierte Glücksspielgeräte wurde bereits durch das GAUSELMANN- Verfahren gelegt:

Wenn man nur von 100000 werksmäßig manipulierten Geräten ausgeht und GAUSELMANN 6.500 EUR für eine Verfahrenseinstellung laut § 153a StPO bezahlen musste, dann sind für 31 manipulierte Geräte, welche sich laut SpielV gar nicht hätten verändern lassen dürfen und trotzdem von der PTB zugelassen wurden, für eine Verfahrenseinstellung laut § 153a StPO insgesamt nur 2,02 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung zu bezahlen!

http://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html

Die dort in WOB erwischt wurden sollten sich keinen Kopf über eine evtl. Bestrafung machen.

Das Verfahren wird sicherlich gem. § 153 a StPO eingestellt:
§ 153a

(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,
1. zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,
2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,
3. sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen,
4. Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen,
5. sich ernsthaft zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich) und dabei seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut zu machen oder deren Wiedergutmachung zu erstreben, oder
6. an einem Aufbauseminar nach § 2b Abs. 2 Satz 2 oder § 4 Abs. 8 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes teilzunehmen.

Siehe auch im Fall GAUSELMANN:

"Bei der vorgenommenen Sachbehandlung (Einstellung gem. § 153 a StPO) wurde insbesondere beachtet, dass die festgestellten Abweichungen zu den Prüfrichtlinien der PTB nach der am 01.01.2006 geltenden neuen Spielverordnung kein Verstoß gegen gesetzliche Normen darstellt." An die Staatskasse war ein Geldbetrag (keine Geldbuße!) von 5.000,00 EURO und an eine soziale Einrichtung ein Geldbetrag von 1.500,00 EURO gezahlt worden."

Siehe Presseportal GAUSELMANN: http://www.presseportal.de/pm/13139/1247084/gauselmann_gruppe

Mein TIPP an die "Manipulierer", nehmt euch den Anwalt von GAUSELMANN und alles ist gut!



Geschrieben von rosebud am 09.11.2009 um 20:27:

  RE: Geht es noch plumper?

[quote]Original von Wilde Irene
Egal ob vor ein paar Wochen oder jetzt in WOB, dass Ganze ist eine Lachnummer!


Der Grundstein einer Rechtssprechung für manipulierte Glücksspielgeräte wurde bereits durch das GAUSELMANN- Verfahren gelegt:



Mein TIPP an die "Manipulierer", nehmt euch den Anwalt von GAUSELMANN und alles ist gut![/quote


hi,

arbeitet dieser Anwalt denn auch für LOEWEN - Kunden ?

grüsse



Geschrieben von dieter116 am 10.11.2009 um 05:19:

 

Zitat:
Original von Meike
Gruß an alle,

wenn irgend jemand weiß, wie die Aktion rechtlich begründet wurde,
- damit meine ich die einzelnen Tatbestandsmerkmale der vorgeworfenen Straftaten z.B. http://www.netzwelt.de/forum/lexikon/3-verbraucherschutz-allgemeines/3-comp
uterbetrug-263a-stgb.html
-
bitte gerne auch per PN an mich.



Die 'rechtliche Begründung' bestaht darin, dass Löwen , laut Mietvertrag, jederzeit Zugang zu den Geräten zu gewähren ist.

Polizei war dabei, um der Sache den nötigen ' Nachdruck ' zu verleihen, falls sich jemand weigert.
Und natürlich um die Sicherstellungen/ Beschlagnahmen durchzuführen, falls die Löwertechniker was finden.

Es wurde auch damit argumentiert, dass die veränderten Platten Möglichkeiten zur Steuerverkürzung bieten sollen.

Ob das so ist, werden die ' Löwen - Gutachter' wohl bald festgestellt haben.

Aktuell deshalb, weil diese Veränderungen ( absichtlich schreibe ich nicht Manipulationen, da das irgendwie schon Strafbarkeit suggeriert) nicht mehr durch einen veränderten Gewinnplan zu erkennen sind.

Da ich glaube, noch nicht weiss, dass bei diesen aktuellen Platten , so wie bei den Vorgängern, die zugelassene Software nicht verändert wurde, stellt sich auch hier die Frage, ob die SpVO überhaupt verletzt wurde.

Wenn die Software der Zulassung entspricht und Möglichkeiten zur Steuerverkürzung vorhanden sein sollten, würde das natürlich auch bedeuten, dass der Herstelleraufsteller auch diese Möglichkeiten hat.

Wie ich gehört habe, stand Löwen schon kurz vor Entzug der Zulassung, deshalb diese ganzen Aktionen in letzter Zeit.


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH