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--- Urteil: Nichtbeachtung SpielV = Wettbewerbsverstoß (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=539)


Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 14.03.2006 um 12:52:

Achtung Urteil: Nichtbeachtung SpielV = Wettbewerbsverstoß

Hallo! ..... und ein ganz besonders freundliches Moin aus Cloppenburg!

Soeben wurde mir auf meinen Wunsch hin das bereits an anderer Stelle angesprochen Urteil des Landgerichts Osnabrück vom Kollegen M. aus S. übermittelt, in dem ein Spielhallenbetreiber, der sich nicht an die neue SpielV halten wollte, unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 25.000,00 EUR ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten dazu verurteilt wurde, es zu unterlassen namentlich genannte Fun-Games in seiner Spielhalle weiter zu betreiben.

In diesem Urteil setzt sich das Landgericht auch mit den Systemen "BIG-Cash und Jackpotsystemen auseinander und bestätigt die hier vertretene Rechtsauffassung, dass diese nicht mehr zulässig sind. Quasi wird zudem auch das, was der Kollege aus Ingolstadt zum Thema § 6 a SpielV so wunderschön ausgeführt hat, bestätigt. Für seine Abhandlungen also nochmals Respekt , und Danke !

Mehr dazu und das Urteil ab dem späten Abend im geschlossenen Bereich.



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 14.03.2006 um 22:14:

  RE: Nichtbeachtung SpielV = Wettbewerbsverstoß

Hallo! ...... und ein spätes Moin aus meiner Wohnung!

Soeben habe ich das Urteil zum Download in den geschlossenen Bereich eingestellt.

Guckst Du hier!

Und für die Kolleginnen und Kollegen, die die von mir zuvor genannte Abhandlung des Kollegen aus Ingolstadt noch nicht kennen:

Guckst Du einfach nochmal hier!

Allen (registrierten) Kolleginnen und Kollegen viel Freude beim Lesen! großes Grinsen



Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 15.03.2006 um 07:07:

  RE: Nichtbeachtung SpielV = Wettbewerbsverstoß

Die Freude hatte ich!

Ich denke, die Richter sind ganz auf unserer Linie. Hoffentlich auch demnächst unsere Verwaltungsrichter.



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 11.04.2006 um 19:14:

 

Hallo! .... und nochmals ein freundliches Moin aus meinem Wohnzimmer!

Das Landgericht Osnabrück hat sich zwischenzeitlich erneut aus wettbewerbsrechtlicher Sicht mit nicht zugelassenen Spielgeräten beschäftigt und dort u. a. auch diverse alte "FUN-Games" namentlich genannt.

Auch in dieser Entscheidung wurde dem klagenden Spielhallenbetreiber Recht gegeben und dem unterlegenen Spielhallenbetreiber, der die SpielV nicht umsetzen will, bei einem Ordnungsgeld von 25.000,00 EUR, ersatzweise bis zu 6 Monaten Ersatzhaft unter, weiter die nicht zugelassenen Geräte und Jackpot-Systeme zu betreiben.

Das Urteil ist zu finden auf der Homepage des unabhänigigen Automaten Aufsteller Verbandes Deutschland e. V.

Dort unter "News" und "Spielverordnung" schauen, dort veröffentlicht der Verband diverse Entscheidungen der Gerichte.

Zum Aufruf der Homepage hier klicken!



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 25.04.2006 um 12:40:

 

Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Wie an anderer Stelle auch bereits ausgeführt wurde, wurde gegen die hier zitierte wettbewerbsrechtliche Entscheidung des Landgerichts Osnabrück Berufung eingereicht!

Wie mir heute vormittag vom Kollegen aus der Stadt M. mitgeteilt wurde, hat die Kanzlei aus K. inzwischen die Berufung zurückgenommen. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück unanfechtbar geworden.


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