Urteil: Nichtbeachtung SpielV = Wettbewerbsverstoß |
Kramer-Cloppenburg
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Urteil: Nichtbeachtung SpielV = Wettbewerbsverstoß |
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Hallo! ..... und ein ganz besonders freundliches
aus Cloppenburg!
Soeben wurde mir auf meinen Wunsch hin das bereits an anderer Stelle angesprochen Urteil des Landgerichts Osnabrück vom Kollegen M. aus S. übermittelt, in dem ein Spielhallenbetreiber, der sich nicht an die neue SpielV halten wollte, unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 25.000,00 EUR ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten dazu verurteilt wurde, es zu unterlassen namentlich genannte Fun-Games in seiner Spielhalle weiter zu betreiben.
In diesem Urteil setzt sich das Landgericht auch mit den Systemen "BIG-Cash und Jackpotsystemen auseinander und bestätigt die hier vertretene Rechtsauffassung, dass diese nicht mehr zulässig sind. Quasi wird zudem auch das, was der Kollege aus Ingolstadt zum Thema § 6 a SpielV so wunderschön ausgeführt hat, bestätigt. Für seine Abhandlungen also nochmals
,
und
!
Mehr dazu und das Urteil ab dem späten Abend im geschlossenen Bereich.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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1
14.03.2006 12:52 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
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RE: Nichtbeachtung SpielV = Wettbewerbsverstoß |
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Hallo! ...... und ein spätes
aus meiner Wohnung!
Soeben habe ich das Urteil zum Download in den geschlossenen Bereich eingestellt.
Guckst Du hier!
Und für die Kolleginnen und Kollegen, die die von mir zuvor genannte Abhandlung des Kollegen aus Ingolstadt noch nicht kennen:
Guckst Du einfach nochmal hier!
Allen (registrierten) Kolleginnen und Kollegen viel Freude beim Lesen!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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2
14.03.2006 22:14 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
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RE: Nichtbeachtung SpielV = Wettbewerbsverstoß |
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Die Freude hatte ich!
Ich denke, die Richter sind ganz auf unserer Linie. Hoffentlich auch demnächst unsere Verwaltungsrichter.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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3
15.03.2006 07:07 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! .... und nochmals ein freundliches
aus meinem Wohnzimmer!
Das Landgericht Osnabrück hat sich zwischenzeitlich erneut aus wettbewerbsrechtlicher Sicht mit nicht zugelassenen Spielgeräten beschäftigt und dort u. a. auch diverse alte "FUN-Games" namentlich genannt.
Auch in dieser Entscheidung wurde dem klagenden Spielhallenbetreiber Recht gegeben und dem unterlegenen Spielhallenbetreiber, der die SpielV nicht umsetzen will, bei einem Ordnungsgeld von 25.000,00 EUR, ersatzweise bis zu 6 Monaten Ersatzhaft unter, weiter die nicht zugelassenen Geräte und Jackpot-Systeme zu betreiben.
Das Urteil ist zu finden auf der Homepage des unabhänigigen Automaten Aufsteller Verbandes Deutschland e. V.
Dort unter "News" und "Spielverordnung" schauen, dort veröffentlicht der Verband diverse Entscheidungen der Gerichte.
Zum Aufruf der Homepage hier klicken!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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4
11.04.2006 19:14 |
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Kramer-Cloppenburg
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Hallo! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Wie an anderer Stelle auch bereits ausgeführt wurde, wurde gegen die hier zitierte wettbewerbsrechtliche Entscheidung des Landgerichts Osnabrück Berufung eingereicht!
Wie mir heute vormittag vom Kollegen aus der Stadt M. mitgeteilt wurde, hat die Kanzlei aus K. inzwischen die Berufung zurückgenommen. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück unanfechtbar geworden.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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5
25.04.2006 12:40 |
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