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Geschrieben von Hartmut Fries am 13.03.2006 um 14:36:

  Bingo Gewinnübergabe

Hi aus Herzogenrath,

mir liegt ein Schreiben an einen Herzogenrath Bürger von einer Bingo-Ziehungsaufsicht Frau Mxxxxx Axxxxx vor, die damit wirbt, dass er einen Barpreis (250,00 €) gewonnen hat. Er hat an keiner Rubbellosaktion teilgenommen, wo seine Anschrift benötigt würde.
Preisübergabe in einem H'rath Restaurant mit Gewinnübergabeshow, Sektempfang und Fresschen, Präsentkorb etc., Paare und Ehepaare erhalten zusätzlich kostenlos Bademäntel und Bettwäsche.
Der Gewinn würde bar ausgezahlt.

Natürlich keine Anschrift und Tel. Nr. auf dem Schreiben. Im Kleingedruckten ist von einem Kostenbeitrag 2,00 € die Rede.

Ist so eine Verfahrensweise bei Euch schon mal aufgetaucht verwirrt

Wenn die sonst nichts verkaufen oder anbieten kann ich m.E. nur ein Verfahren wegen fehlender Namensangabe im Schriftverkehr nach § 15b Abs. 1 GewO einleiten.

Auf jeden Fall werde ich mir die Veranstaltung anschauen.

Gruß
Hartmut Fries



Geschrieben von Antonia Thien am 13.03.2006 um 15:01:

  RE: Bingo Gewinnübergabe

Hallo,

das ist doch mit Sicherheit ein verkapptes Wanderlager! Wir haben in der letzten Woche einen ähnlichen Fall gehabt. Es wurde zwar kein Kostenbeitrag gefordert, aber es wurden auch Gewinne und Geschenke angepriesen.

Wir haben daraufhin mit dem Betreiber der Gaststätte, in der das Spektakel stattfinden sollte, gesprochen und anschließend mit der Firma, die so viel zu verschenken hatte. Die Firma hat uns zwar versichert, es handele sich nicht um ein Wanderlager, war aber offensichtlich nicht so erbaut darüber, dass wir unseren Besuch angekündigt haben, denn schwuppdiwupp wurde die Veranstaltung abgesagt.

Schöne Grüße
A. Thien



Geschrieben von gewerbe-varel am 13.03.2006 um 15:32:

 

Hallo,

ich kann der Kollegin Thien nur zustimmen.
Die Erfahrung lässt vermuten, dass es sich bei der „Preisübergabe“ um ein Wanderlager im Sinne des 56 a GewO handelt. Oft reicht es, wenn man den Betreiber des Restaurants bzw. der Schankwirtschaft auf die einschlägigen Vorschriften hinweist und ankündigt, die Veranstaltung aufzusuchen. Um nicht unglaubwürdig zu werden, sollte man der Ankündigung dann natürlich auch Taten folgen lassen.



Geschrieben von Hartmut Fries am 13.03.2006 um 15:33:

  RE: Bingo Gewinnübergabe

Nochmals aus Eurode,

ich habe den Gastwirt erreicht, er hat mir die deutsche Handynummer eines Event-Centers aus Stettin gegeben.

Lt. tel. Auskunft des "Centers" sollen bei der Veranstaltung Reisen verkauft werden. Wird doch nicht etwa die Fa. Cxxxxxx Txxxxxx GmbH aus Exxxxxxx sein, die hier im Forum schon verewigt ist.

Ich werd's mir am Mittwoch ansehen.

Gruß
Hartmut Fries



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 13.03.2006 um 22:26:

 

Hallo! ,,,,,, und ein freundliches, wenn auch spätes Moin aus Cloppenburg!

Muss nicht, kann aber! großes Grinsen

Vermittlung von Reisen, kein anzeigepflichtiges Wanderlager!

Da aber in aller Regel dort auch Töpfe, Betten, Decken, Q10-Produkte und was weiss ich nicht alles angeboten und "verkloppt" werden, ist auf jeden Fall eine Kontrolle, am besten durch "verdeckte Ermittlter" sinnvoll. Denn bei einer Kontrolle im Vorfeld wird man sagen: Wir bieten doch nur Reisen an.


Klar kann man dann die RGK kontrollieren, aber wenn man dann noch sagt: reine Info-Veranstaltung, nix wird angeboten steht man wieder so da: Wand

Dann schon lieber: schicke Kontrolle so gegen Ende des zweiten Drittels der Veranstaltung mit Befragung von Zeugen, Sicherstellung von evtl. Kaufverträgen usw. zur Freude des Veranstalters und der Besucher. großes Grinsen

Und wenn man dann noch dem Sachbearbeiter bei der zuständigen Wohnsitzbehörde mitteilt, dass man selbst ein Owi-Verfahren durchführen möchte (denn so kommt auch der Anwalt mal in Deutschland rum), hierfür aber die vorhandene Akte einsehen möchte damit der Spaß für den Kämmerer u. U. noch größer wird, ist die Freude auf allen Seiten, nicht nur bei dem freundlichen Seniorenfachberater kaum auszuhalten.



Geschrieben von Gewerbeordnung Arnsberg am 14.03.2006 um 07:28:

 

Wir machens wie die Kollegin Thien und versuchen immer schon vorher über den Gastwirt herauszubekommen, wer hinter der Sache steckt.

Wenn man dann bei der entsprechenden Fa. anruft und seinen Besuch ankündigt, wird die Veranstaltung meistens abgesagt (oder woanders hin verlegt).

Und wenn Sie nicht abgesagt werden sollte, gibt's dann halt eine Heimsuchung, die meistens mit einer vorzeitigen Beendigung der Veranstaltung endet.

Ansonsten: schönen Tach noch aussem Sauerland und viel Spass bei der


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