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Geschrieben von Emsland am 28.05.2009 um 09:30:

  Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Moin aus dem sonnigen Norden.

Ich brauche eine Auskunft über einen Gewerbetreibenden aus dem Gewerbezentralregister. Hierfür habe ich mir das Formular GZR 5 besorgt.
Kann ich dies jetzt einfach ausfüllen und zum Bundesamt für Justiz schicken. Oder muss ich noch etwas beachten?



Geschrieben von Steffen Balzer am 28.05.2009 um 10:18:

 

Guten Morgen,

bei der GZR 5 ist nicht viel zu beachten.

Hier sind jedoch noch 2 Dateianhänge für bestimmte Fälle.

Mfg, Steffen Balzer



Geschrieben von Thorsten Bäumer am 28.05.2009 um 10:19:

  RE: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Zitat:
Original von Emsland
Moin aus dem sonnigen Norden.

Ich brauche eine Auskunft über einen Gewerbetreibenden aus dem Gewerbezentralregister. Hierfür habe ich mir das Formular GZR 5 besorgt.
Kann ich dies jetzt einfach ausfüllen und zum Bundesamt für Justiz schicken. Oder muss ich noch etwas beachten?


Moinmoin in den nördlichen Nachbarkreis!
Gibt Ihr Gewerbeprogramm eine solche Antragsstellung nicht vor? In unserem Gewerbeprogramm (Migewa) gibt es einen entsprechenden Menüpunkt



Geschrieben von C. Schröder am 02.03.2011 um 09:56:

 

Bevor ich lange suche, da die Kollegin der Gewerbemeldestelle erkrankt ist.

Eine GmbH braucht einen GZR-Auszug zur Vorlage zur "Qualifizierung". Welche Version muss ich nehmen? ich weiß, dass die Kollegin mehrfach was zurückbekommen hat, weil was falsch war......



Geschrieben von Steffen Balzer am 02.03.2011 um 11:38:

 

Hallo,

GZR 4 (Anträgen auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über eine juristische Person oder Personenvereinigung) sollte das richtige Formular sein.

Im Feld 02 ist die Schlüsselzahl für die Rechtsform nach Anlage 3 zur 2. GZRVwV einzutragen.

Gruß, Steffen



Geschrieben von Marcel Fromm am 02.03.2011 um 11:55:

 

Ist es nicht nach wie vor so zu handhaben, dass der Betroffene den Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen muss?



Geschrieben von C. Schröder am 02.03.2011 um 11:58:

 

bei natürlichen Personen: EMA
bei juristischen: Gewerbeamt

so bei uns zumindest. Das EMA hat ja nicht die Gewerbedaten



Geschrieben von Marcel Fromm am 02.03.2011 um 12:08:

 

Man lernt hier jeden Tag dazu. Durch meine wechselnde Tätigkeit zwischen Melde- und Gewerbeamt kann ich sagen, dass es bei uns intern so gehandhabt wird, dass das Meldeamt sowohl für natürliche wie auch juristische Personen den Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragt und sich bei juristischen Personen einen Auszug aus dem Handelsregister bzw. einen "alten" Auszug zwecks der Daten vorlegen lässt.



Geschrieben von VoPi am 02.03.2011 um 16:00:

 

Hallo erstmal,

ist bei uns auch so!
Das Gewerbeamt wird nur im Vorfeld der i.S. des § 149 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a + b GewO genannten Verfahren tätig und/ oder im Rahmen des § 38 GewO, wenn der Betroffene sich weigert ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbzentralregister einzuholen.
Unter www.informju.de besteht auch die Möglichkeit einer direkten elektronischen Abwicklung für die oben genannten Fälle (im kostenlosen Teilnahmeverfahren).

Freundliche Grüße und beste Wünsche für den Tag/ die Restwoche mailt VoPi aus der "grünen" Stadt am See.



Geschrieben von Tommy123 am 10.02.2012 um 09:15:

 

Moin

ich benötige eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister aufgrund § 38 GewO.

Der Gewerbetreibende ist meiner Aufforderung, eine solche Auskunft zu beantragen, nicht nachgekommen. Für diese Auskunft verwende ich ja den Vordruck GZR 5. Ich frage mich nur, welche Schlüsselzahl ich in Feld 01 dafür eintragen muss, da irgendwie nichts passt, oder ich stehe einfach gehörig auf dem Schlauch...? Kann jemand weiterhelfen?

Danke und ein schönes Wochenende!



Geschrieben von VoPi am 10.02.2012 um 09:46:

 

Moin Moin ,

hier können Sie nachfragen Support-Tel. des Bundesamtes für Justiz: 0228 99410-5010/ 5348 o. 5356 (freitags von 08.00 - 12.00 Uhr).

Beste Grüße und Wünsche für den Tag/ das Wochenende mailt Ihnen VoPi aus Struceberch.



Geschrieben von C. Schröder am 02.08.2012 um 08:44:

 

Ich brauche mal schnell eure Hilfe.

eine e.K. benötigt einen GZR-Auszug zur Vorlage bei einer anderen Behörde. Meine Kollegin, die das sonst bearbeitet ist leider krank. Meine Versuche in migewa scheiterten. Mag es daran liegen, dass eine e.K. keine JP ist und der Inhaber daher ein GZR beim EMA über sich selbst als nat. Person beantragen muss?



Geschrieben von Manfred Milbrodt am 02.08.2012 um 12:20:

 

Hallo Frau Komnick,
wir haben für eine e.K. GZR 3 mit Belegart "1" benutzt (s. Anhang)
Man möge mich berichtigen, wenn´s nicht mehr stimmt.



Geschrieben von Christiane am 02.08.2012 um 14:07:

 

Ein e.K. bekommt einen GZR-Auszug für eine natürliche Person GZR 3.
Wenn er das zur Vorlage bei einer anderen Behörde braucht (behördliche Auskunft) dann mit der Belegart 9. Dann muss auch angegeben werden, wofür das benötigt wird (Verwendungszweck z.B. Gaststättenerlaubnis). In das Rücksendeanschriftfeld kommt dann die Adresse der Behörde, die die Auskunft haben möchte. Der Gewerbetreibende bekommt den Auszug nicht.

Christiane



Geschrieben von GewerbePlbg am 29.10.2019 um 11:42:

 

Hallo,

ich möchte einen GZR-Auszug für eine Firma beantragen, die im Handelsregister unter der Registerart PR (Partnerschaftsregister) geführt wird. Es handelt sich in dem Fall um einen Zusammenschluss von Architekten. Ich würde demnach also einen GZR 6 beantragen, bin mir aber unsicher welche Rechtsform man dort in GESO auswählen muss. Kann mir dazu jemand weiterhelfen? Weißnicht



Geschrieben von GewerbePlbg am 25.06.2020 um 11:35:

 

Hallo,

wenn eine GbR ein Zusammenschluss aus natürlichen Personen ist und die GbR nun einen Auszug aus dem GZR benötigt, so muss doch jeder Gesellschafter für sich einen Auszug beantragen, oder? Also auch als natürliche Person?!
Ich hatte den Fall noch nie, dass man speziell für die GbR einen Auszug beantragen kann?
Die Firma hat wohl so einen Auszug schon einmal von einer anderen Kommune, in der sie ihre Hauptniederlassung haben, beantragen können. Nun bin ich mir unsicher.
Kopfkratz



Geschrieben von spinckin am 25.06.2020 um 15:58:

 

Moin
Du beurteilst den Fall völlig richtig: jeder Gesellschafter beantragt einen Registerauszug für sich persönlich.
Unsere Gewerbetreibenden können sich schließlich nicht alles merken :wink


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