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Geschrieben von OJ Neuss am 01.03.2006 um 12:21:

  Zentrale Abfragestelle für Mobilfunknummern

Hallo aus Neuss,

im Rahmen hier laufender Schwarzarbeit-Owi-Verfahren müssen wir immer häufiger Mobilfunknutzer anhand der Nummer ermitteln. Die Auskunft wird bei manueller Anfrage z.B. bei Vodafone in Rechnung gestellt (mehr als 17,-- €!!! pro Auskunft).

Laut § 112 Abs. 2 Nr. 7 Telekommunikationsgesetz soll es auch eine automatisierte zentrale Abfragestelle geben, deren elektronische Auskunft im Schwarzarbeitsermittlungsverfahren kostenlos sein soll.

Aber wie kommt man an diese Stelle?

Hilfe


Jürgen Schmitz

Den Beitrag hätte ich gerne ins Forum "stehendes Gewerbe allgemein" gesetzt. Ich muss halt noch lernenwut .



Geschrieben von Hans-Werner Niesen am 01.03.2006 um 13:39:

  RE: Zentrale Abfragestelle für Mobilfunknummern

Viele Grüße vom Kreis NE an die Stadt NE,

§ 7 SchwarzArbG sagt dazu:

Erfolgen Werbemaßnahmen ohne Angabe von Name und Anschrift unter einer Chiffre und bestehen in diesem Zusammenhang Anhaltspunkte für eine Schwarzarbeit nach § 1, ist derjenige, der die Chiffreanzeige veröffentlich hat, verpflichtet, den Behörden der Zollverwaltung Namen und Anschrift des Auftraggebers der Chiffreanzeige unentgeltlich mitzuteilen.

schimpf das heißt, wenn Auskünfte, dann nur an den Zoll. Die Auskunftsrechte aus dem alten SchwArbG, hier § 4, bestehen für die Ordnungsbehörden nicht mehr.

Zur Zeit bedeutetet das, dass die 17 € weitergezahlt werden müssen.

smile Hoffnung:

Auf Initiative des Landes Niedersachsen wurde ein Änderungsgesetz zum SchwarzArbG in den Bundesrat eingebracht und dort auch schon verabschiedet.

Danach soll wieder die unlautere Werbung für ein Handwerk ohne Handwerksrolleneintragung eine Owi werden, zudem soll auch die Werbung für ein Gewerbe ohne Gewerbeanzeige nach § 14 GewO eine Owi nach dem SchwarzArbG werden.

In diesem Rahmen sollen auch wieder die unentgeltlichen Auskünfte über dann einzurichtende Auskunftsstellen erfolgen. Das Telekommunikationsgesetz soll entsprechend geändert werden.

Also abwarten.

Viele Grüße von Erftaufwärts



Geschrieben von OJ Neuss am 01.03.2006 um 14:38:

  RE: Zentrale Abfragestelle für Mobilfunknummern

Hallo Kollege Niesen,

da sieht man mal wieder: Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah!großes Grinsen

Also Fakt ist, die bereits im Gesetz verankerte Zentrale Auskunftstelle existiert bislang nicht.

Bleibt dann mal abzuwarten, ob wir vor unserer Pensionierung deren Einrichtung noch erleben werden.

Grüße Erftaufwärts und Danke



Jürgen Schmitz



Geschrieben von BE-DE am 01.03.2006 um 15:10:

  RE: Zentrale Abfragestelle für Mobilfunknummern

Moin Moin von der Delme,
in Nds. gehen wir auch in Amtshilfe über die Polizei nach § 90 Abs. 3 + 4 TKG. Es klappt auch über die HWK mithilfe des § 7 Abs. 4 HWO.



Geschrieben von HWK_DD am 23.01.2007 um 18:07:

  RE: Zentrale Abfragestelle für Mobilfunknummern

Zitat:
Original von Behrens-Delmenhorst Es klappt auch über die HWK mithilfe des § 7 Abs. 4 HWO.
Ich weiß, der Beitrag ist alt, aber es ist der §17(4) HandwO, nicht § 7



Geschrieben von René Land am 23.01.2007 um 18:16:

 

Hallo HWK_DD und Willkommen im Forum.

Auch solche "späten" Korrekturen helfen weiter. Es zeigt wieder einmal, dass auch "alte" Beiträge gelesen werden.

Anbei schnell noch der Link zur passenden Textstelle in der HwO (§ 17 Abs. 4 HwO)

Freundliche Grüße

R. Land


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