Zentrale Abfragestelle für Mobilfunknummern |
Solon
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Hans-Werner Niesen
Grünschnabel
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RE: Zentrale Abfragestelle für Mobilfunknummern |
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Viele Grüße vom Kreis NE an die Stadt NE,
§ 7 SchwarzArbG sagt dazu:
Erfolgen Werbemaßnahmen ohne Angabe von Name und Anschrift unter einer Chiffre und bestehen in diesem Zusammenhang Anhaltspunkte für eine Schwarzarbeit nach § 1, ist derjenige, der die Chiffreanzeige veröffentlich hat, verpflichtet, den Behörden der Zollverwaltung Namen und Anschrift des Auftraggebers der Chiffreanzeige unentgeltlich mitzuteilen.
das heißt, wenn Auskünfte, dann nur an den Zoll. Die Auskunftsrechte aus dem alten SchwArbG, hier § 4, bestehen für die Ordnungsbehörden nicht mehr.
Zur Zeit bedeutetet das, dass die 17 € weitergezahlt werden müssen.
Hoffnung:
Auf Initiative des Landes Niedersachsen wurde ein Änderungsgesetz zum SchwarzArbG in den Bundesrat eingebracht und dort auch schon verabschiedet.
Danach soll wieder die unlautere Werbung für ein Handwerk ohne Handwerksrolleneintragung eine Owi werden, zudem soll auch die Werbung für ein Gewerbe ohne Gewerbeanzeige nach § 14 GewO eine Owi nach dem SchwarzArbG werden.
In diesem Rahmen sollen auch wieder die unentgeltlichen Auskünfte über dann einzurichtende Auskunftsstellen erfolgen. Das Telekommunikationsgesetz soll entsprechend geändert werden.
Also abwarten.
Viele Grüße von Erftaufwärts
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2
01.03.2006 13:39 |
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Solon
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OJ Neuss
Haudegen
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Themenstarter
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RE: Zentrale Abfragestelle für Mobilfunknummern |
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Hallo Kollege Niesen,
da sieht man mal wieder: Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah!
Also Fakt ist, die bereits im Gesetz verankerte Zentrale Auskunftstelle existiert bislang nicht.
Bleibt dann mal abzuwarten, ob wir vor unserer Pensionierung deren Einrichtung noch erleben werden.
Grüße Erftaufwärts und
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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3
01.03.2006 14:38 |
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BE-DE
Kaiser
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RE: Zentrale Abfragestelle für Mobilfunknummern |
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von der Delme,
in Nds. gehen wir auch in Amtshilfe über die Polizei nach § 90 Abs. 3 + 4 TKG. Es klappt auch über die HWK mithilfe des § 7 Abs. 4 HWO.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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4
01.03.2006 15:10 |
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HWK_DD
Grünschnabel
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RE: Zentrale Abfragestelle für Mobilfunknummern |
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Zitat: |
Original von Behrens-Delmenhorst Es klappt auch über die HWK mithilfe des § 7 Abs. 4 HWO. |
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Ich weiß, der Beitrag ist alt, aber es ist der §17(4) HandwO, nicht § 7
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5
23.01.2007 18:07 |
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René Land
Administrator
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Hallo HWK_DD und
im Forum.
Auch solche "späten" Korrekturen helfen weiter. Es zeigt wieder einmal, dass auch "alte" Beiträge gelesen werden.
Anbei schnell noch der Link zur passenden Textstelle in der HwO (§ 17 Abs. 4 HwO)
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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6
23.01.2007 18:16 |
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