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Geschrieben von Puz_zle am 20.10.2008 um 20:29:

Text Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten in Spielhallen - OVG Lüneburg

Moin Moin aus Thüringen,

Beschluss des OVG Lüneburg vom 08.10.2008, Az.: 9 LA 420/07

Zitat:
Leitsatz/Leitsätze

Es ist auch bei Berücksichtigung europarechtlicher Bestimmungen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, dass auf Spielgeräte in Spielhallen eine Vergnügungssteuer erhoben wird, obwohl Spielbanken nach dem Nds. Spielbankengesetz zwar der Spielbankabgabe, nicht aber der Vergnügungssteuer unterliegen.


Quelle und Beschluss im Volltext: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020070004209%20LA


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