Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten in Spielhallen - OVG Lüneburg |
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Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten in Spielhallen - OVG Lüneburg |
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aus Thüringen,
Beschluss des OVG Lüneburg vom 08.10.2008, Az.: 9 LA 420/07
Zitat: |
Leitsatz/Leitsätze
Es ist auch bei Berücksichtigung europarechtlicher Bestimmungen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, dass auf Spielgeräte in Spielhallen eine Vergnügungssteuer erhoben wird, obwohl Spielbanken nach dem Nds. Spielbankengesetz zwar der Spielbankabgabe, nicht aber der Vergnügungssteuer unterliegen. |
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Quelle und Beschluss im Volltext: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entsch...0070004209%20LA
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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1
20.10.2008 20:29 |
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