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Geschrieben von r2d2 am 23.09.2008 um 13:38:

  Der „Konzentrator“ nur ein anderer Briefkasten?

Der „Konzentrator“ nur ein anderer Briefkasten?

Für mich stellt der sog. "Konzentrator" das Zentrum der Dunkelheit dar, denn kein Außenstehender kennt sein Innenleben und nur wenige wissen wo er innerhalb der Spielhallen, in denen meist nicht fotografiert werden darf, verbaut wurde.

Bitte vergeßt zunächst was in den Handbüchern steht, denn das was darin steht, stellt für mich zunächst nur die Theorie für die Öffentlichkeit dar und Papier ist bekanntlich geduldig.

Stellt Euch mal folgendes vor:
Die Datenhinterlegung erfolgt auf einem „Konzentrator“. Dieser ist in der Decke der Spielhalle befestigt und somit für Outsider nicht erreichbar. Der „Konzentrator“ hat die Aufgabe Buchhaltungsdaten nach Anweisung abzuholen bzw. weiterzuleiten. Der „Konzentrator“ hat eine Verbindung zum Zentralcomputer und zu allen Spielgeräten. Und der „Konzentrator“ hat eine Datenbank wie im Spielgerät.

In den Spielgeräten wurde seit etwa 1998 ein spezielles Programm hinterlegt damit diese die Befehle vom „Konzentrator“ verstehen können und somit eine ferngesteuerte „Melkung“ vorgenommen werden kann

Geweckt wird das spezielles Programm (Schläferprogramm) mit dem goldenen Schlüssel bzw. mit der Chipkarte nachdem das Spielgerät entsprechend „geimpft“ wurde. Dieser Vorgang kann von außen, durch Nichteingeweihte, nicht überwacht werden. Dieser Vorgang ist weder auf dem Computer in der Halle noch im Spielgerät vorhanden oder nachweisbar.

Diesen Ablauf könnte man mit einem Briefkasten vergleichen. Jemand legt sein Geld in den Briefkasten und die Aufsicht holt es ab, wann immer Sie will. Wenn der Briefkasten zerstört oder entfernt wird ist alles Hinterlege weg

*****************

Eine alleinige Beschlagnahmung und Überprüfung der Spielgeräte würde daher nicht ausreicht. Zunächst müßte der Datenfluss unterbrochen werden, damit keine weiteren Befehle von außen zum „Konzentrator“ und darüber zu den Geräten gelangen können und dann muß der „Konzentrator“ selbst gesucht und gemeinsam mit den vernetzten Geräten begutachtet werden.

So einfach könnte der Ablauf sein. Was man als der Herr über Bits und Bytes alles machen könnte ………….

Der Gedanke, dass der Einsatz eines nicht gepüften "Konzentrator" die Manipulationssicherheit des Zählwerks in Frage stellen kann, ist nicht abwegig. Die Folge solch eines Handelns wäre eine Missachtung des EuGH-Urteils in Sachen "Glawe" und müßte daher eine "Spieleinsatzbesteuerung" nach sich ziehen. Nur lohnt dann noch der Einsatz von "Konzentratoren"??? verwirrt

Danke



Geschrieben von dieter116 am 23.09.2008 um 17:20:

 

Natürlich ist vieles möglich, insbesondere für Herstelller die auch noch Betreiber sind.
Und dazu, mehr oder weniger direkt , noch Prüfer für die eigenen Geräte.
Bzw sie müssen sie garnicht prüfen, die Geräte bekommen nach 2 Jahren einfach eine neue Zulassung.
Das ist sogar noch billiger.
Eine Zeit lang waren die Gerätenummern in die Scheibe eingraviert, heute sind es nur noch (für die Hersteller) leicht auszuwechselnde Papierschildchen. Warum wohl ?

Die neue Spielverordnung ist in dem von die beschriebenen Szenatio noch nicht perfekt, aber vieles wurde in dieser Richtung schon regelmentiert. Und sie wird ja noch weiterentwickelt.
Denk mal daran, was vor eineigen Jahren noch möglich war.

Das soll aber nicht heissen, dass gleich Zeter und Mordio geschrien wird, wenn man aufgrund nicht verstandener Informationen gleich ein Köigsmord vermutet wird. ( Melkthread)

Ich bin nicht gegen eine Vernetzung, doch alle verwendete Software, auch die Gerätesoftware, und Hardware muss einer Behörde offengelegt und geprüft werden.
Die Möglichjkeit , die Gerätesoftware online zu tauschen darf es nicht geben.



Geschrieben von angela am 24.09.2008 um 06:10:

 

r2d2 = jasper
Respekt
und viel Spaß bei den Selbstgesprächen, kennt man ja von Dir



Geschrieben von gmg am 24.09.2008 um 16:18:

 

Hallo Dieter !

du meinst also so eine Spielematrix, wie ich sie im Netz bei der Konkurrenz gefunden habe, sollte doch besser nicht in einer Vernetzung verwendet werden ?

Frei nach dem Motto: "Welches Schweinderl hätten Sie denn heute gern, gnä Frau ? "

und

"Darf es heute ein bisschen mehr sein ?"`

Z. Zt. stehen dieser Variante, die ich als nächste befürchte, wohl noch die technischen Richtlinien entgegen.


Grüße



Geschrieben von r2d2 am 24.09.2008 um 17:03:

 

@alle
Mir geht es nicht um Besserwisserstreitgespräche zwischen X und Y.

Worum geht es?
Aus der „D- Mark Zeit“ gibt es ein maßgeblichen Urteil vom EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF. Aufsteller die erst später mit diesem Geschäft angefangen haben kennen die eindeutigen Vorgaben evtl. gar nicht und wissen daher nicht, in welcher Gefahr wir alle gebracht werden, wenn diese Vorgaben in Frage gestellt werden können.

Es geht darum, dass genau diejenigen zur Aufgabe ihres Handelns gezwungen werden, die hier mitlesen und sich wieder erkennen. Nur dann laufen wir Aufsteller nicht Gefahr, dass die Spieleinsätze als Steuerbemessungsgrundlage herangezogen werden.

Es geht darum, dass sich die Verantwortlichen, die hier ständig mitlesen, schnellstens ihrer Verantwortung bewusst werden.

Buchhalterisch ist der Röhreninhalt ein fester Bestandteil der Kasse. Es darf also auf keinen Fall sein, dass es durch spezielles technisches Insiderwissen auch nur die theoretische Möglichkeit gibt, sich über eine Vernetzung, also ferngesteuert, aus diesem Teil der „elektronischen Kasse“ zu Bedienen. Bekanntlich ist Belegfälschung in der Finanzverwaltung nicht vorgesehen.
Wenn ich Geld aus den Röhren entnehme, kann das nur bei geöffneter Tür und per Hand geschehen. Dieser Vorgang wird vom Geräterechner ausschließlich als Röhrenentnahme erkannt.

Diejenigen die das Urteil vom EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF zur Steuerbemessungsgrundlage noch nicht kennen, finden es hier.




@ Dieter,
in der Tat geht es um „Zeter und Mordio“, denn es geht um unser wirtschaftliches Überleben und nicht um die zu kurz gedachten wirtschaftlichen Interessen einer kleinen „Branchenelite“. Daher kann der Ruf nach Hilfe nicht laut genug sein!

Frei nach dem Motto: "Glawe oder nicht Glawe"

Wenn ein einseitiger wirtschaftlicher Vorteil technisch möglich ist, dann bitte auch entsprechend versteuern!



Geschrieben von dieter116 am 25.09.2008 um 05:23:

 

gmg,

Das sind dfoch wohl die Spiele vom Novostar/Admiral,jedenfalls gehört es zu Novomatic,
aber ich verstehe diene Frage/Andeutung im Bezug zu dem Thema hier nicht.

r2d2,
du hast recht, eine Röhrenentnahme, auch wenn diese spielrechtlich und buchhalterisch in Ordnung ist, gefährdet das Ergebniss dieses Urteils.

Dies ist aber z.Z. keine rechtliche Sache, darum sollten sich die Verbände kümmern und zwar schnellstens.

Aber inwieweit hat das Glawe Urteil heute noch Bedeutung ?

Es gab ja später andere EuGH Entscheidungen wegen der Umsatzsteuer ?



Geschrieben von Meike am 25.09.2008 um 05:41:

 

Hallo r2d2,

nach den von dir geschilderten Möglichkeiten, wenn sie technisch möglich belegbar sind,
müsste die PtB ihr gesamtes Konzept der Technischen Richtlinien / des Zulassungsverfahrens
eigentlich grundlegend überarbeiten, - oder sieht dies hier jemand anders?

Es würde doch bedeuten, dass die ganzen Erklärungen zu Unbedenklichkeiten und Prüfungen
der einzelnen Baugruppen so in dieser Art nicht funktioniert hätte, oder?

- dein Briefkasten müsste eigentlich durch die Forenmitglieder von der PTB überquillen, denn da müsste
doch sicherlich der Pfadfindergeist geweckt worden sein,- Das ist doch eine Sache der Ehre, oder nicht?


Ich persönlich verfüge über keine Vernetzungen und Konzentratoren, um mir diese mal genauer
anzuschauen.

Die Antwort selbst, wenn ich Dich recht verstanden habe, könnte doch einmal über den
Konzentrator und dann i.V.m. dem Server gefunden werden.

Im Automaten wäre dann eigentlich nichts hinterlegt, außer der Möglichkeit der Datenautobahn und
der Autorisierung zur Nutzung der Datenautobahn, richtig?

Es würde sich um das sogenante "virtuelle Buchen von Geldern von einem Automaten/Zusatzgerät zum anderen
handeln", oder?


Deinem Ansinnen/Vorschlag: "wenn ein technischer Vorteil möglich ist, dann auch bitte auch entsprechend versteuern"
ist aus meiner Sicht klar zurück zu weisen.
Kriminalpräventiv wäre ein solcher technischer Vorteil nie akzeptabel, oder sieht dies hier jemand anders?


Hallo Dieter,

schau Dir doch das letzte Urteil vom BFH zu den Token an.
Die Systematik ist, denke ich ungenommen.




Gruß
Meike



Geschrieben von gmg am 25.09.2008 um 07:20:

 

@ Dieter

Original von dieter116

Ich bin nicht gegen eine Vernetzung, doch alle verwendete Software, auch die Gerätesoftware, und Hardware muss einer Behörde offengelegt und geprüft werden.
Die Möglichjkeit , die Gerätesoftware online zu tauschen darf es nicht geben.


Meine Bemerkung bezog sich auf Deine o. a. Bemerkung.
Es wäre doch "nett" bzw. "praktisch", wenn man demnächst jeden Monat online aus einem Spielebaukasten ( daher die beigefügte SPIELEMATRIX als einfaches Muster ) auswählen kann, welche Spiele man auf seinem Gerät betreiben möchte. Anruf / E-Mail beim/zum Hersteller. Kurzes Datenupdate per Vernetzung. Fertig. ( Die xc-Files kann man sich ja auch problemlos runterladen und aufspielen > also ist die Technik vom Grunde her schon vorhanden).


@ Meike

Zitat Meike
Im Automaten wäre dann eigentlich nichts hinterlegt, außer der Möglichkeit der Datenautobahn und
der Autorisierung zur Nutzung der Datenautobahn, richtig?
Zitat off

Jetzt befindest Du Dich nach meiner Einschätzung auf dem richtigen Weg !

Grüße



Geschrieben von skyfox am 25.09.2008 um 08:26:

 

Hallo, nachdem ich schon monatelang hier als stummer Leser geschaut habe, möchte ich mich auch mal äussern.
Zu mir: Ich bin bei einer Spielstättenkette als Objektbetreuer angestellt, ich bin also anstelle der Geschäftsführung der Mensch vor Ort für die praktische Leitung von einigen Objekten.

Diese ganze Geschichte um den Konzentrator oder um Eingriffe, diese ganzen Diskussionen insb. auch von einigen Teilnehmern gepaart mit Einwürfen aus irgendwelchen Urteilen oder Anleitungen sind nach meiner Ansicht pure Spekulation. Konkrete Angaben, wasbeispielsweise der Konzentrator machen kann fehlen aber. Es werden Sachen behauptet, die vielleicht technisch moeglich sind, aber nirgendwo stehen.

Daher sollte man auch vorsichtig sein, was man behauptet und vor allen auch vorsichtig mit irgendwelchen Schlussfolgerungen sein.

Immer wieder habe ich en Eindruck von geneigter Seite hier wird grundsaetzlich unserem Gewerbe kriminelle Energie unterstellt.

sky



Geschrieben von Meike am 25.09.2008 um 18:16:

 

Hallo gmg,

wenn Du das so siehst, dann hast Du ja jetzt viel zu tun,
denn die "Kassenstreifen" wären dann ja nichts mehr "wert", oder nicht?



Hallo skyfox,

die Automatenverbände werben damit, dass sie kriminalpräventiv tätig werden.
Dies ist doch eine super Sache, die nicht nur bei der Verhütung von Diebstahlsdelikten und ähnlichem
greifen sollte.

Wenn die theoretische Möglichkeit, wie oben dargestellt, bestehen sollte, dann müsste doch
dringend Abhilfe geschaffen werden, -oder siehst Du das nichts so.

Das müsste sich doch im Rahmen eines Versuchsaufbaus klären lassen, oder nicht?

Kriminalprävention schützt alle;
die Spieler und eure Branche wird direkt geschützt, d.h. damit ihr/sie nicht Opfer werdet
und die Überwachungs- und Ermittlungsbehörden indirekt, d.h. vor Arbeit.

Die Kriminalprävention ist heutzutage überall hoch angesiedelt,
so hatte das OVG für das Land NRW z.B. entschieden, dass es keinen Ermessensspielraum gibt, wenn es um die Verhütung von Straftaten geht und
ein recht aktueller Beschluß des BFH 7. Senat, vom 14.07.2008, VII B 92/08 weist daraufhin,
dass die Finanzbehörden eine Offenbarungspflicht haben, wenn ein Hinweis auf Straftaten vorliegen könnte.
Laut BFH haben die Finanzbehörden nicht einmal einen Anfangsverdacht zu prüfen, sondern müssen nur an die Strafverfolgungsbehörden melden.

Ich würde es also als ein anderes Bewußtsein im Umgang mit kritischen Faktoren sehen.

Gruß
Meike



Geschrieben von Bernd1 am 25.09.2008 um 18:22:

 

Zitat:
Original von Meike
Hallo gmg,

wenn Du das so siehst, dann hast Du ja jetzt viel zu tun,
denn die "Kassenstreifen" wären dann ja nichts mehr "wert", oder nicht?



Hallo skyfox,

die Automatenverbände werben damit, dass sie kriminalpräventiv tätig werden.
Dies ist doch eine super Sache, die nicht nur bei der Verhütung von Diebstahlsdelikten und ähnlichem
greifen sollte.

Wenn die theoretische Möglichkeit, wie oben dargestellt, bestehen sollte, dann müsste doch
dringend Abhilfe geschaffen werden, -oder siehst Du das nichts so.

Das müsste sich doch im Rahmen eines Versuchsaufbaus klären lassen, oder nicht?

Kriminalprävention schützt alle;
die Spieler und eure Branche wird direkt geschützt, d.h. damit ihr/sie nicht Opfer werdet
und die Überwachungs- und Ermittlungsbehörden indirekt, d.h. vor Arbeit.

Die Kriminalprävention ist heutzutage überall hoch angesiedelt,
so hatte das OVG für das Land NRW z.B. entschieden, dass es keinen Ermessensspielraum gibt, wenn es um die Verhütung von Straftaten geht und
ein recht aktueller Beschluß des BFH 7. Senat, vom 14.07.2008, VII B 92/08 weist daraufhin,
dass die Finanzbehörden eine Offenbarungspflicht haben, wenn ein Hinweis auf Straftaten vorliegen könnte.
Laut BFH haben die Finanzbehörden nicht einmal einen Anfangsverdacht zu prüfen, sondern müssen nur an die Strafverfolgungsbehörden melden.

Ich würde es also als ein anderes Bewußtsein im Umgang mit kritischen Faktoren sehen.

Gruß
Meike


Meike,
Du bist in einem Zusammenschluss tätig, welcher sich die Abschaffung der
Geldspielgeräte auf die Fahnen geschrieben hat.

Dort wird Du in Kürze einen entsprechenden Vortrag halten und so ist Deine Einstellung!



Geschrieben von skyfox am 25.09.2008 um 18:38:

 

Hallo Meike,
richtig, das sehe ich etwas anders.

Denn dann müsste man auch die permanente Veröffentlichung von allen Konten bei Politikern oder sonstigen entscheidungsrelevanten Personen im öffentlichen Leben oder gar Dienst fordern, da diese ja bestochen worden sein könnten, wenn Sie eine für bestimmte Entscheidung mitbestimmend gewesen sind.

Schliesslich besteht immer die theoretische Möglichkeit, daß eine Straftat stattgefunden hat, sei es bei einem Bauprojekt, sei es bei einem Gesetzesentwurf.
Auch hier gibt es Regeln, wie auch in der Automatenbranche.

Unter dem Gesichtspunkt, daß kriminelle Energie unterstellt wird, wäre dem natürlich immer zuzustimmen.



Geschrieben von Bernd1 am 25.09.2008 um 18:49:

 

Überall und an jedem Ort, werden Dinge in vielen Branchen mit entsprechender krimineller Energie vollzogen.
Da kann man leider nichts verändern.
Man muss sich natürlich der Konsequenzen bewusst sein!

Es kann aber nicht sein, dass hier in diesem Forum, eine Kriminaloberkommissarin über Monate unbewiesene Darstellungen einbringt!



Geschrieben von r2d2 am 25.09.2008 um 20:34:

 

Hallo skyfox,
es geht hier nicht darum, dass über dieses Forum der „normal arbeitende" Automatenaufsteller über das technisch Machbare unterrichtet wird, sondern darum das sich einige wenige Personen innerhalb solcher Themen möglicherweise wieder erkennen und zur Vernunft kommen und das die hier mitlesenden verantwortlichen Behörden zum konzequenten Handeln animiert werden.

Wo sollte Deiner Meinung nach niedergeschrieben sein, was unter welchen Voraussetzungen wie zu manipulieren ist? Wer sollte so einfällig sein und das zu Papier bringen und in die Öffentlichkeit stellen?

In Bezug auf Deinen Eindruck, dass „von geneigter Seite hier“ versucht wird grundsätzlich unserem Gewerbe kriminelle Energie zu unterstellen, kann ich Dich beruhigen. Für die hier angedachten ganz besonderen technischen Möglichkeiten, wäre zunächst ganz besonderes technisches Insiderwissen die Grundvoraussetzung. Du solltest also wenigstens „der Herr“ über die entsprechenden Bits und Bytes sein und das ist in der Regel nicht der „normale“ Automatenaufsteller!


An alle:
Wenn wir Automatenaufsteller wirtschaftlich überleben wollen, und verhindern wollen, dass wir mehr und mehr durch eine kleine „Branchenelite“ unglaubwürdig gemacht werden, dann müssen wir mit allen Mitteln für nachprüfbare Transparenz unserer Glücksspielautomaten sorgen. Denn sonst wird es nicht lange dauern und die „Suchtexperten“ und das staatliche Glücksspiel werden uns den Gnadenstoß geben.

Zusatzgeräte deren Innenleben keiner kennt und vor fremden Einblicken abgesichert sind wie Fort Knox, haben in Verbindung mit manipulationssicheren zugelassenen Glücksspielgeräten nichts zu suchen.

Wenn solche unüberprüfbaren und nicht zugelassenen Zusatzgerätschaften von den verantwortlichen Behörden (z.B. „TÜV-Prüfer“, PTB, BMWi, Finanzbehörde) als unbedenklich eingestuft werden, dann sind es genau diese Behörden, die für solche Spekulationen die Verantwortung tragen.
Fragt sich nunmehr was passiert mit diesen verantwortlichen Personen, wenn das, was zurzeit noch spekuliert wird, beweisbar ist? Machen sich dann diese Personen der Mitwisserschaft, der Duldung oder gar der Unterstützung strafbar? Peinlich würde es in jedem Fall werden.




für alle die bildliches Denken bevorzugen:



Geschrieben von gmg am 25.09.2008 um 20:39:

 

Zitat:
Original von Meike
Hallo gmg,

wenn Du das so siehst, dann hast Du ja jetzt viel zu tun,
denn die "Kassenstreifen" wären dann ja nichts mehr "wert", oder nicht?


1) Der Kassenstreifen ist schon etwas WERT. Der Kassenstreifen st allerdings bei meiner Art der Prüfung nur ein interessantes Element. Vor allen Dingen, wenn er von mir selbst gezogen worden ist. Dir ist ja auch sicherlich bekannt, dass die Finanzverwaltung bei der Überprüfung von Finanzen nicht schlecht ist. Wir sind ja schließlich dafür ausgebildet worden und haben es nicht nur in einem Zusatzkurs "gelernt".


2) bei dem von Dir zitierten Urteil geht es um den Straftatbestand einer rechtswidrigen Zuwendung von Vorteilen i.S. des § 299 Abs. 2 StGB,(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr ) und nicht um Straftaten nach z. B. § 284 StGB. Schau Dir mal die unterschiedlichen Tatvorwürfe und den angedrohten Strafrahmen an.
Mehr brauche ich ja wohl nicht zu sagen. Du bist ja die bestens ausgebildete Polizistin.

Grüße



Geschrieben von Meike am 25.09.2008 um 20:54:

 

Hallo gmg,

es ging um die Offenbarungsbefugnis nach § 30 Abs. 4 Nr.5b AO und deren Auslegung, ob
eine Finanzbehörde verfahrensrechtliche Voraussetzungen zu prüfen hat,
wie Verjährung, Anfangsverdacht u.a.

Das hat sie nicht, sagte der BFH.

Natürlich verfüge ich nicht über Deinen Wissensstand, aber wenn Du Dir die Kommentierung zum §30 AO durchliest,
wirst Du feststellen, dass die gewerbsmäßige Begehungsart des §284 erfasst ist.

Somit kann ich Deine persönliche These nicht teilen, da ich mich mit meiner persönlichen Meinungsbildung
an die einschlägigen Kommentierungen halte.


Gruß
Meike



Geschrieben von Bernd1 am 25.09.2008 um 22:01:

 

Zitat:
Original von Meike
da ich mich mit meiner persönlichen Meinungsbildung
an die einschlägigen Kommentierungen halte.


Gruß
Meike


Ganz klar, Du hälst Dich immer dann mit Deiner persönlichen Meinung an die einschlägigen Kommentierungen, wenn Dir die Argumente ausgehen.

btw
Ändere mal Dein lächerliches Avatar, was soll denn das?



Geschrieben von skyfox am 25.09.2008 um 22:26:

 

Zitat:
Original von r2d2
Hallo skyfox,
Für die hier angedachten ganz besonderen technischen Möglichkeiten, wäre zunächst ganz besonderes technisches Insiderwissen die Grundvoraussetzung. Du solltest also wenigstens „der Herr“ über die entsprechenden Bits und Bytes sein und das ist in der Regel nicht der „normale“ Automatenaufsteller!


Hallo r2d2,

das setzt aber immerhin erstmal voraus, daß eine solche Manipulation unterstellt wird. Auch wenn Du , so verstehe ich es jetzt, davon ausgehst, daß dies nur die Hersteller dieser Vernetzungstechnik können, bleibt es noch immer Spekulation. Denn noch nicht mal das ist hier bislang eindeutig geklärt oder erklärt worden, soweit ich gelesen habe.
Es ist noch immer ein gewagter Bereich der Spekulation, namentlich folgender:

1. Spekulation: Es gibt in der Vernetzung "unerlaubte" Eingriffsmöglichkeiten. hier: was ist unerlaubt ?
2. Spekulation = a. Schlussfolgerung: Dies benötigt Insiderwissen über den normalen Nutzer hinaus.
3.Spekulation = b. Schlussfolgerung: Dieses Wissen haben nur die Herren der Bits...
c. Schlussfolgerung = Spekulation: Dies wird gemacht, weil es eben die kriminelle Energie voraussetzt, welche unterstellt wird.


Unterstellt, Du hättest Recht, sehr schlecht.

Aber, soweit ich bislang hier gelesen haben, ist davon nichts auf Fakten beruhend.

sky



Geschrieben von Meike am 26.09.2008 um 05:25:

 

Hallo Bernd,

wie wäre es, wenn Du eine neues Thema "Meike ist böse" eröffnest, weil Du offensichtlich
nur in diesem Forum schreibst, um mich persönlich anzugreifen.
Dann könnten in deinem Thema sich die ganzen Bernd 1, - bernd 12345 in Ruhe auslassen.

Es wäre nett, wenn Du auch mal ein Beispiel bringen würdest, was ich wann als "Polizistin" "böses" gesagt haben soll.

Ich schreibe hier im Forum privat.
Ich darf eine persönliche Meinung haben.

Im Gegensatz zu anderen bin ich in der Lage meine persönlichen Meinungen mit Argumenten, d.h.
auf rechtliche Kommentierungen, Gesetze, Verordnungen, Urteile und ähnliches zu stützen.

Die einschlägigen Kommentierungen zum §30 AO sollte übrigens jeder kennen, der mit mir über
§4 Abs.5 Nr. 10 Satz 3 Einkommensteuergestz diskutieren will, vor allem, wenn er mir mangelnde
Kenntnisse vorwirft.

Gruß
Meike



Geschrieben von gmg am 26.09.2008 um 11:43:

 

Hallo Meike,

bei dem von Dir angegebenen Urteil handelt es sich um ein BFH-Urteil, welches sich mit dem § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO - einer Spezialvorschrift - beschäftigt hat.

Insofern verstehe ich Deinen Hinweis auf § 30 Abs. 4 Nr. 5b AO nicht. Dabei handelt es sich doch um folgende Offenbarungsbefugnis:

Zitat on
Die Offenbarung der nach Absatz 2 erlangten Kenntnisse ist zulässig, soweit

für sie ein zwingendes öffentliches Interesse besteht; ein zwingendes öffentliches Interesse ist namentlich gegeben, wenn

b) Wirtschaftsstraftaten verfolgt werden oder verfolgt werden sollen, die nach ihrer Begehungsweise oder wegen des Umfangs des durch sie verursachten Schadens geeignet sind, die wirtschaftliche Ordnung erheblich zu stören oder das Vertrauen der Allgemeinheit auf die Redlichkeit des geschäftlichen Verkehrs oder auf die ordnungsgemäße Arbeit der Behörden und der öffentlichen Einrichtungen erheblich zu erschüttern,
Zitat off

Schweres Geschütz, welches da von Dir in das Gespräch gebracht wird !!

Grüße


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