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--- Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter oder Ausrichtung durch Gemeinde (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=3516)


Geschrieben von Wittgensteiner am 01.04.2008 um 07:56:

  Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter oder Ausrichtung durch Gemeinde

Moin

in unserer Gemeinde wird ein wöchentlicher Wochenmarkt mit ca. 25 bis 30 Händlern angeboten. Da der bisherige Marktausrichter verstorben ist, soll die Vergabe des Markes ausgeschrieben werden. Andererseits gibt es aber auch Überlegungen, den Markt durch die Stadt (Ordnungsamt) ausrichten zu lassen.

Von daher stellen sich im Vorfeld der Planungen / Überlegungen folgende Fragen:

Welche Vorteile / Nachteile hat die Vergabe an einen gewerblichen Marktausrichter?

Welche Vorteile / Nachteile bringt die Ausrichtung eines Wochenmarktes für die Stadt (Ordnungsamt) mit sich?

Hat ein Ordnungsamt Erfahrungen mit der Ausrichtungen eines Wochenmarktes gemacht? Wenn ja, welche?

Achtung! Diese Anfrage ist kein Aprilscherz.

Gruß aus Wittgenstein



Geschrieben von Thorsten Bäumer am 01.04.2008 um 08:08:

 

Unser Wochenmarkt wurde in den Urzeiten vom Ordnungsamt ausgeführt. Dann wurde dieser vor 2 Jahren (o.ä.) an eine Marktgilde abgegeben. Dies hatte zur Folge: Die Marktbeschicker blieben weg. Eindeutig zu hohe Gebühren für einen zu kleinen Markt. Die Marktbeschicker beschwerten sich, selbstverständlich zurecht, bei uns.
Diese Marktgilde hatte in Ihrem Vertrag mit uns drin stehen mindestens eine gewisse Anzahl von Marktbeschickern auf den Markt zu bekommen. Dies konnte, aufgrund des Ausbleibens der Beschicker, nicht mehr gewährleistet werden. Der Vertrag wurde im letzten Jahr von uns gekündigt.

Nun wird dieser wieder von uns ausgeführt. Zur Folge: Die früheren Beschicker kommen wieder und allesamt sind helle best zufrieden!



Geschrieben von Schöni am 01.04.2008 um 08:14:

 

Moin

Wir machen unseren Wochenmarkt seit je her selbst und fahren sehr gut damit.
Wir haben einen Marktmeister, der natürlich auch mit anderen Aufgaben betraut ist. Es funktioniert so sehr gut, denn wir sind flexibler, wenn der Wochenmarkt wegen anderer Veranstaltungen ausweichen oder ausfallen muss.
Ich kann Ihnen unsere Wochenmarktsatzung, Wochenmarktgebührensatzung, Muster eines Festsetzungsbescheides, Antragsformular und Teilnahmebescheinigung mailen.
Die Wochenmarktgebühren müssen kalkuliert werden, aber das habe ich nicht gemacht, da kann ich nicht helfen, höchstens mal fragen.

Andrea Schöneberg



Geschrieben von Sigi2910 am 01.04.2008 um 08:29:

 

Wir sind auch selbst Veranstalter und mein Marktmeister hat das alles prima im Griff. Wir haben übrigens einen großen Wochenmarkt mittwochs und samstags in der Innenstadt und in zwei Stadtteilen insgesamt drei kleinere Wochenmärkte (Di, Do, Fr). Der Bereich der Marktverwaltung ist kostenrechnende Einrichtung, dh Einnahmen und Ausgaben müssen sich decken - daher ergeben sich die Gebühren auch zwangsläufig. Was insgesamt den Beschickern entgegen kommt. Kommerzielle Veranstalter wollen den größtmöglichen Gewinn maschen - wir halt nicht. Übrigens machen wir (ca. 120.000 E) auch unseren Jahrmarkt und unseren Weihnachtsmarkt selbst, auch mit prima Ergebnissen.

Achtung: Diese Antwort ist kein Aprilscherz... großes Grinsen



Geschrieben von Antonia Thien am 01.04.2008 um 08:44:

 

Moin,

wir haben schon alles hinter uns: Selbstausrichtung, Teiprivatisierung und Privatisierung.
Fazit: Die zuletzt praktizierte Privatisierung wird beibehalten!

Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Kostenvergleich!

Wir waren immer gut mit der hier den Wochenmarkt ausrichtenden Marktgilde zufrieden, haben aber nach 7 Jahren trotzdem den Vertrag gekündigt, weil ein hier ansässiger Marketingverein die Ausrichtung des Marktes übernimmt.

Viele Grüße
A. Thien

P.S. Verträge und Festsetzungen kann ich zur Verfügung stellen. Auch Rückfragen beantworte ich gern, aber nicht im öffentlichen Forum.



Geschrieben von Civil Servant am 26.11.2009 um 12:03:

  Erteilt sich Gemeinde selbst die Festsetzung?

Kolleginnen und Kollegen,

eine kreisangehörige Gemeinde ist selbst Veranstalter des Weihnachtsmarktes. Fraglich ist, ob sie sich selbst die Festsetzung erteilt. Zwischen den Zeilen lese ich hier, dass man wohl eine solche erteilt. Ich haben Sympathien dafür. Sympathie ist allerdings keine rechtliche Kategorie, so dass ich gerne wüsste, wer dazu mehr weiß oder Fundstellen nennen kann.

Gruß von der Lahn

Frank Schuster



Geschrieben von Roland Kissau am 07.02.2013 um 11:15:

  Erfahrungen mit der "Marktgilde"

Moin aus Hückeswagen!

Wir überlegen, den Wochenmarkt aus Kostengründen künftig von der "Marktgilde" durchführen zu lassen.
Wie sind denn so die Erfahrungen mit diesem Veranstalter?

Eine schöne Karnevalszeit wünscht
Roland Kissau



Geschrieben von Dieter Benner am 29.08.2014 um 09:17:

traurig Wochenmarkt

Hallo,

wir haben ein Problem mit einem Markthändler und müssen diesem den Standplatz widerrufen. haben Sie einen Widerspruchsbescheid und könnten Sie uns diesen zur Verfügung stellen ? Danke



Geschrieben von BS am 15.04.2024 um 16:28:

 

Da unsere bisherige Betreibergesellschaft nach über 20 Jahr aufhören möchte, suchen wir eine neue und stoßen fast nur auf die Marktgilde, aber auch immer wieder auf negative Presse über sie. Kann jemand über seine Erfahrungen berichten?


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