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Geschrieben von gmg am 05.03.2008 um 17:34:

  Softwareupdates für Geldspielgeräte

@ alle

Aus gegebenem Anlaß, und bewusst neutral dargestellt:

In der letzten Zeit häufen sich die Manipulationen an zugelassenen Geldspielgeräten.

Die Hersteller reagieren im allgemeinen seeeehr schnell und stellen der Aufstellerschaft Softwareupdates zur Verfügung, die die festgestellten "Funktionsfehler" ( Zitat aus den Nachtragszulassungen der PTB ) beseitigen.

Diese neue Software wird im Zeitalter des Internets der Aufstellerschaft als Download sofort nach Erstellung durch den Hersteller zur Verfügung gestellt. Die Aufstellerschaft spielt die neue Software umgehend auf und der "festgestellte Funktionsfehler" ist beseitigt.

So weit - so gut.

In Deutschland dürfen sich aber auf den Geldspielgeräten nur von der PTB geprüfte und zugelassene Softwareupdates befinden ( Stichwort - Nachtragszulassung ). Der Aufsteller hat mit der Handlung des Updatens dann aber eine nicht zugelassene Softwareversion auf seinem Geldspielgerät installiert.
Es gibt zwar für diese "Notfälle" den "Expressschalter" bei der PTB, in dem diese dann wieder fällige neue Softwareprüfung bevorzugt bearbeitet wird. Der Vorgang der Prüfung dauert aber durch das notwendige Prüfverfahren der PTB 1 - 2 Wochen.

In diesen 1 - 2 Wochen befindet sich dann also auf dem Geldspielgerät eine nicht zugelassene Softwareversion.

Hat irgend jemand eine Idee, wie man diesem Vorgang die vorhandene Brisanz nehmen könnte ?

Grüße



Geschrieben von jasper am 05.03.2008 um 17:52:

 

In dem die Verantwortlichen (Hersteller u. PTB) zunächst die Frage beantworten, warum häufen sich gerade in der letzten Zeit, speziell seit der neuen SpielV, die Manipulationen an zugelassenen Geldspielgeräten? wut schimpf wut

Ich meine nicht die Manipulation mit Nadel und Faden oder Brechstange, ich meine die Manipulationen per „Knopfdruck“!



Geschrieben von Mia am 06.03.2008 um 12:33:

 

@ gmg

Ich finde, das ist die richtige Frage!
Dass das Ganze aktuell ist, sieht man an den neuen Bally Updates in TI 3/08.

Vielleicht sollte man vorläufige Zulassungen - befristet auf den voraussichtlichen Abschluss der Prüfung durch die PTB (max 4 Wochen) - einführen.

Gruß, Mia



Geschrieben von Bernd1234 am 06.03.2008 um 13:37:

 

Zitat:
Original von Mia




Vielleicht sollte man vorläufige Zulassungen - befristet auf den voraussichtlichen Abschluss der Prüfung durch die PTB (max 4 Wochen) - einführen.

Gruß, Mia


Das halte ich für einen guten Gedanken!

Gruß



Geschrieben von magnum am 06.03.2008 um 15:47:

 



Damit wäre dann der Softwaretausch zwar rechtlich zulässig, aber trotzdem ist die berechtigte Frage von Jasper, warum sich diese "Fehler" erst jetz häufen, nicht beantwortet!verwirrt

Wir hatten zwar schon immer mit Manipulationen zu kämpfen, aber nur wurde da meistens Bohrer o.ä. Werkzeug verwandt.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dienen diese sog. "Cheats" dazu, um bei Softwaretests schneller in einen bestimmten Bereich, z.B. bei einem Spiel in die 8. Runde, zu gelangen.smile

Nur diese "Cheats" sind doch dann bekannt!Kopfkratz

Wieso werden sie dann nicht wieder entfernt?Wand wut

Gibt es da vielleicht Sicherheitslücken?wut


Danke



Geschrieben von Bernd1234 am 06.03.2008 um 15:56:

 

Zitat:
Original von magnum


Damit wäre dann der Softwaretausch zwar rechtlich zulässig, aber trotzdem ist die berechtigte Frage von Jasper, warum sich diese "Fehler" erst jetz häufen, nicht beantwortet!verwirrt

Wir hatten zwar schon immer mit Manipulationen zu kämpfen, aber nur wurde da meistens Bohrer o.ä. Werkzeug verwandt.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dienen diese sog. "Cheats" dazu, um bei Softwaretests schneller in einen bestimmten Bereich, z.B. bei einem Spiel in die 8. Runde, zu gelangen.smile

Nur diese "Cheats" sind doch dann bekannt!Kopfkratz

Wieso werden sie dann nicht wieder entfernt?Wand wut

Gibt es da vielleicht Sicherheitslücken?wut


Danke


Ich denke, es wäre sinnvoll, die imo sehr fundierte Antwort des Users Rosewood auf die Frage des "jasper"
im anderen thread zu berücksichtigen.

Gruß



Geschrieben von Meike am 06.03.2008 um 17:30:

 

Hallo Mia,

willkommen im Forum.

Deine Idee mit "vorläufiger Zulassung bis Prüfung der PtB abgeschlossen ist" , kann rechtlich gem. §33 c GewO nicht funktionieren.


Gruß
Meike



Geschrieben von Bernd1234 am 06.03.2008 um 17:56:

 

Zitat:
Original von Meike
Hallo Mia,

willkommen im Forum.

Deine Idee mit "vorläufiger Zulassung bis Prüfung der PtB abgeschlossen ist" , kann rechtlich gem. §33 c GewO nicht funktionieren.


Gruß
Meike


Hallo Meike,

die Frage des gmg lautete ja auch:

Zitat on
Hat irgend jemand eine Idee, wie man diesem Vorgang die vorhandene Brisanz nehmen könnte ?
Zitat off

Ich denke allerdings. dass dieses Thema überhaupt nicht brisant ist.
Wir sprechen hier über Risikoupdates, welche vor Schaden bewahren sollen,
damit Betrügern das Handwerk unverzüglich gelegt werden kann!


Mannomann, da gibt es ganz andere brisante Themen!

Gruß



Geschrieben von jasper am 06.03.2008 um 19:38:

 

@Bernd1234
bitte spiel hier nicht den Naivling.

schimpf Deiner Meinung kann man sich nur dann anschließen, wenn es absolut ausgeschlossen ist, dass Gerätehersteller gleichzeitig auch Geräteaufsteller sind. – KLARO??

Auch Dir dürfte klar sein, dass solch eine Konsterlation immer alles möglich macht!! wut



Geschrieben von Bernd1234 am 06.03.2008 um 20:05:

 

Zitat:
Original von jasper
@Bernd1234
bitte spiel hier nicht den Naivling.

schimpf Deiner Meinung kann man sich nur dann anschließen, wenn es absolut ausgeschlossen ist, dass Gerätehersteller gleichzeitig auch Geräteaufsteller sind. – KLARO??

Auch Dir dürfte klar sein, dass solch eine Konsterlation immer alles möglich macht!! wut


Nein, jasper,
eine solche Konstellation macht sicher nicht alles möglich.
Ich bin auch nicht begeistert, über viele Dinge , welche geschehen.

Allerdings bin ich nicht so verbohrt und verbiestert, wie Du.
Du bist tierisch sauer auf jeden und
Du könntest Dich selbst in den Hintern beißen, oder?

Denk dran, das Leben ist kurz!



Geschrieben von gmg am 06.03.2008 um 20:48:

 

Hallo Bernd,

Zitat on Bernd
Ich denke allerdings. dass dieses Thema überhaupt nicht brisant ist.
Wir sprechen hier über Risikoupdates, welche vor Schaden bewahren sollen,
damit Betrügern das Handwerk unverzüglich gelegt werden kann!
Zitat off Bernd

Ich sehe sehr wohl eine Brisanz in diesem Sachverhalt.

1) Wenn ich mir die Schlagzahl der "Cheatangriffe" ansehe, dann kann man sich erschrecken. Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht irgend ein Gerät der "grossen Drei" attackiert wird.

2) Außerdem wird man sich daran gewöhnen müssen, dass eine ständig wachsende Anzahl von Ordnungsbeamten im Rahmen des CRC-Checksummentestes mit einer Liste unter dem Arm die Spielstätte betritt und den Test durchführt. Dadurch ist es nur noch eine Frage von kurzer Zeit, bis die ersten entsprechenden Sachverhalte auftauchen werden.

Du hast dieses Updates "Risikoupdates" genannt. O. K. Die Bezeichnung gefällt mir. Diese Bezeichnung könnte von Hersteller- oder Aufstellerseite stammen.

Ich habe diese Updates als eine nicht zugelassene Softwareversion bezeichnet. Diese Bezeichnung stellt nach meiner Meinung eine juristisch korrekte Bezeichnung dar.

Es gibt die entsprechende Interessenkollision zwischen diesen beiden Darstellungsarten ein und desselben Sachverhaltes.

Mia schlug folgendes vor:
Vielleicht sollte man vorläufige Zulassungen - befristet auf den voraussichtlichen Abschluss der Prüfung durch die PTB (max 4 Wochen) - einführen.

Meike konterte ( mit Recht ) :
Deine Idee mit "vorläufiger Zulassung bis Prüfung der PTB abgeschlossen ist" , kann rechtlich gem. §33 c GewO nicht funktionieren.

Der Ausweg aus dem Übel könnte sich nach meiner Meinung ergeben, indem man die Gesetzesvorschrift entsprechend ergänzen würde. Dann könnte, dürfte oder müsste die PTB solch eine "vorläufige Zulassung" bescheinigen und mit dieser Bescheinigung, für deren Durchverteilung an die Aufstellerschaft natürlich der Hersteller verantwortlich wäre, wäre die Aufstellerschaft "aus dem Schneider".

Nach meinem Kenntnisstand lehnt die PTB im Augenblick solche oder auch ähnlich genannte Bescheinigungen auf Grund der geltenden Rechtslage - zu Recht - ab.

@ Verbände
Was haltet Ihr von diesem Vorschlag ? Jetzt wäre es wahrlich an Euch, der Aufstellerschaft durch entsprechende Vorschläge / Anträge an die "Entscheidungsträger" in den Ministerien zu helfen, damit dieser Vorgang des "nicht spielverordnungskonformen Betriebes von Geldspielgeräten auf Zeit" ordentlich geregelt wird !
Danke

Grüße



Geschrieben von Erhard am 06.03.2008 um 21:05:

 

Cheatangriff ????
Evtl. fehlerhafte Programmierung oder auch bewusst Fehlerhaft programmiert!?

Wissen wir es???? Evtl. wollte sich einer der Progger auf diesem Weg eine weitere Einnahmequelle eröffnen???

Betrachten wir diese Diskussion doch bitte im Konjunktiv und nehmen wir doch bitte nicht alles so hin, wie es von den Herstellern gewünscht wird.



Geschrieben von jasper am 06.03.2008 um 21:46:

 

@gmg
Möchtest Du eine Art „rotes Nummernschild“ einführen?
Wie oft darf solch eine Befristung verlängert werden?
geschockt Wer soll kontrollieren, ob das Update tatsächlich wegen Manipulationen notwendig war? verwirrt

Die tatsächlichen Hintergründe der letzten Großaktionen sind den wirklich Leidtragenden doch bis heute nicht bekannt gemacht worden.

geschockt Es muss Klarheit her!! Welche Person oder welcher Personenkreis ist für die Geräteprogrammierung und somit für diese spezielle Art der Manipulationen verantwortlich?
schimpf - Oder glaubt hier wirklich ein einziger, dass solche Tastenkombinationen rein zufällig programmiert und dann auch rein zufällig entdeckt wurden??

Lesen Was fehlt, ist ein ordentliches konsequentes und für jedermann(-frau) nachvollziehbares Prüfverfahren!
Hier geht es um bundesbehördlich zugelassene - sauteure - Glücksspielgeräte und nicht um frei programmierbare Geldumverteilungsmaschinen.



Geschrieben von Meike am 07.03.2008 um 05:52:

 

Hallo gmg,

Dein Vorschlag ist absolut inakzeptabel, da so noch größere Prüflücken und /-risiken entstehen als ohnehin schon vorhanden sind.

Man sollte nie "Make-up" vorschlagen.

Probleme sind Aufgabenstellungen und so müsste zuerst eine Risikoanalyse erfolgen, d.h. u.a. Analyse der Prüfketten. Wo hätte was passieren können, wo muss angesetzt werden zur "Feinanalyse".

Einfaches Beispiel:
Die Bauartzulassung wird von der Ptb geprüft und nicht die Geräte, die in die Aufstellung kommen.
D.h. es findet keine Prüfung der PtB statt von jedem einzelnen GGSG, sondern nur von der "Mutter der Geräte".

usw.


Gruß Meike



Geschrieben von Mia am 07.03.2008 um 09:56:

 

@ meike

So ganz klar ist mir das Problem mit 33c GewO nicht. Auch eine vorläufige, weil befristete Zulassung wäre eine Zulassung. Verbunden mit der - in anderen Bereichen des ZUlassungsverfahrens üblichen - Erklärung des Herstellers das dieses Update allein der Manipulationsbeseitigung dient, könnte das doch funktionieren.

Das Problem ist schon vorhanden... Beim letzten (Risiko-)Update (schöne Wortschöpfung Respekt ) hat es drei Wochen gedauert bis die Nachtragszulassung kam. Drei Wochen in denen die Aufsteller - in der Regel unbewußt - unzulässige Programmversionen auf ihren Geräten hatten.

Alternative wäre nur: Gerät solange abschalten (?!) Das kann doch nicht die Lösung sein.

Gruß, mia



Geschrieben von tfis am 07.03.2008 um 14:48:

 

Wenn dich, gmg, die Antwort auf deine Frage interessiert (und nicht nur die Reaktion auf dieselbe) hast du sie bestimmt schon der PTB selbst gestellt?

Was hat sie geantwortet?



Geschrieben von eric am 07.03.2008 um 15:56:

 

Es gibt vielleicht gar kein Problem:
Die PTB kann die Zulassungen den Aufstellern gegenüber naämlich gar nicht widerrufen, sie hat ja auch den Aufstellern keine erteilt, sondern nur den Herstellern gegenüber Lesen

mal drüber nachdenken...



Geschrieben von Meike am 07.03.2008 um 16:54:

 

Gruß an Alle,

gem. § 33c GewO dürfen nur GGSG aufgestellt werden, deren Bauart von der PtB zugelassen ist.

Eine vorläufige Zulassung kommt, denke ich, überhaupt nicht in Frage, da die PtB noch nicht entgültig festgestellt hatte, ob etwas SpielV (und der daraus resultierendenTR) konform ist oder nicht.

Häufig kommt es vor, so habe ich gehört, dass beantragte Bauartzulassungen abgelehnt wurden.

Dann muss z.B. "nachgebessert" werden, bis die Bauart die Zulassung erhält.

Ich persönlich denke, dass man lieber Strategien überlegen sollte, damit die hier geführte Diskussion nicht notwendig ist.



Gruß Meike



Geschrieben von jasper am 07.03.2008 um 18:23:

 

@bernd1234

Nein, jasper, eine solche Konstellation macht sicher nicht alles möglich.

Zeigefinger Was macht Dich so sicher und was ist Deiner Meinung nach nicht möglich?

Ich bin auch nicht begeistert, über viele Dinge, welche geschehen.

Zeigefinger Was tust Du dagegen?

Allerdings bin ich nicht so verbohrt und verbiestert, wie Du.
Du bist tierisch sauer auf jeden

Zeigefinger Bitte keine Unterstellungen! Nicht auf jeden, sondern nur auf die Aufsteller die alles hinnehmen wie es ist bzw. sich für dumm verkaufen lassen und damit ein Massengrab für uns alle schaufeln.

Denk dran, das Leben ist kurz!

Zeigefinger Definiere „kurz“!


Hallo eric,
Die PTB kann die Zulassungen den Aufstellern gegenüber nämlich gar nicht widerrufen, sie hat ja auch den Aufstellern keine erteilt, sondern nur den Herstellern gegenüber.

Für Eigentumgeräte ein super Denkanstoß!! Respekt Respekt



Geschrieben von Bernd1234 am 08.03.2008 um 15:30:

 

Jasper,
ich denke, dass Du mit Deinen Beiträgen hier im Gewerbeforum sicher nicht dazu beiträgst,
die Aufsteller in ein besseres Licht zu rücken!

Du bist für mich einfach nur ein frustrierter Typ, welcher mit seinem Leben und seinem Geschäft nicht klarkommt!

Es gibt noch etliche Aufsteller, welche nicht Deiner Meinung sind.
Davon bin ich überzeugt!


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