Softwareupdates für Geldspielgeräte |
gmg
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Softwareupdates für Geldspielgeräte |
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@ alle
Aus gegebenem Anlaß, und bewusst neutral dargestellt:
In der letzten Zeit häufen sich die Manipulationen an zugelassenen Geldspielgeräten.
Die Hersteller reagieren im allgemeinen seeeehr schnell und stellen der Aufstellerschaft Softwareupdates zur Verfügung, die die festgestellten "Funktionsfehler" ( Zitat aus den Nachtragszulassungen der PTB ) beseitigen.
Diese neue Software wird im Zeitalter des Internets der Aufstellerschaft als Download sofort nach Erstellung durch den Hersteller zur Verfügung gestellt. Die Aufstellerschaft spielt die neue Software umgehend auf und der "festgestellte Funktionsfehler" ist beseitigt.
So weit - so gut.
In Deutschland dürfen sich aber auf den Geldspielgeräten nur von der PTB geprüfte und zugelassene Softwareupdates befinden ( Stichwort - Nachtragszulassung ). Der Aufsteller hat mit der Handlung des Updatens dann aber eine nicht zugelassene Softwareversion auf seinem Geldspielgerät installiert.
Es gibt zwar für diese "Notfälle" den "Expressschalter" bei der PTB, in dem diese dann wieder fällige neue Softwareprüfung bevorzugt bearbeitet wird. Der Vorgang der Prüfung dauert aber durch das notwendige Prüfverfahren der PTB 1 - 2 Wochen.
In diesen 1 - 2 Wochen befindet sich dann also auf dem Geldspielgerät eine nicht zugelassene Softwareversion.
Hat irgend jemand eine Idee, wie man diesem Vorgang die vorhandene Brisanz nehmen könnte ?
Grüße
__________________ gmg
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1
05.03.2008 17:34 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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2
05.03.2008 17:52 |
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Solon
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Mia
Jungspund
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@ gmg
Ich finde, das ist die richtige Frage!
Dass das Ganze aktuell ist, sieht man an den neuen Bally Updates in TI 3/08.
Vielleicht sollte man vorläufige Zulassungen - befristet auf den voraussichtlichen Abschluss der Prüfung durch die PTB (max 4 Wochen) - einführen.
Gruß, Mia
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3
06.03.2008 12:33 |
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Bernd1234
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Mia
Vielleicht sollte man vorläufige Zulassungen - befristet auf den voraussichtlichen Abschluss der Prüfung durch die PTB (max 4 Wochen) - einführen.
Gruß, Mia |
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Das halte ich für einen guten Gedanken!
Gruß
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4
06.03.2008 13:37 |
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magnum
Doppel-As
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Damit wäre dann der Softwaretausch zwar rechtlich zulässig, aber trotzdem ist die berechtigte Frage von Jasper, warum sich diese "Fehler" erst jetz häufen, nicht beantwortet!
Wir hatten zwar schon immer mit Manipulationen zu kämpfen, aber nur wurde da meistens Bohrer o.ä. Werkzeug verwandt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dienen diese sog. "Cheats" dazu, um bei Softwaretests schneller in einen bestimmten Bereich, z.B. bei einem Spiel in die 8. Runde, zu gelangen.
Nur diese "Cheats" sind doch dann bekannt!
Wieso werden sie dann nicht wieder entfernt?
Gibt es da vielleicht Sicherheitslücken?
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5
06.03.2008 15:47 |
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Bernd1234
Tripel-As
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Zitat: |
Original von magnum
Damit wäre dann der Softwaretausch zwar rechtlich zulässig, aber trotzdem ist die berechtigte Frage von Jasper, warum sich diese "Fehler" erst jetz häufen, nicht beantwortet!
Wir hatten zwar schon immer mit Manipulationen zu kämpfen, aber nur wurde da meistens Bohrer o.ä. Werkzeug verwandt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dienen diese sog. "Cheats" dazu, um bei Softwaretests schneller in einen bestimmten Bereich, z.B. bei einem Spiel in die 8. Runde, zu gelangen.
Nur diese "Cheats" sind doch dann bekannt!
Wieso werden sie dann nicht wieder entfernt?
Gibt es da vielleicht Sicherheitslücken?
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Ich denke, es wäre sinnvoll, die imo sehr fundierte Antwort des Users Rosewood auf die Frage des "jasper"
im anderen thread zu berücksichtigen.
Gruß
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6
06.03.2008 15:56 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Mia,
willkommen im Forum.
Deine Idee mit "vorläufiger Zulassung bis Prüfung der PtB abgeschlossen ist" , kann rechtlich gem. §33 c GewO nicht funktionieren.
Gruß
Meike
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7
06.03.2008 17:30 |
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Bernd1234
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Mia,
willkommen im Forum.
Deine Idee mit "vorläufiger Zulassung bis Prüfung der PtB abgeschlossen ist" , kann rechtlich gem. §33 c GewO nicht funktionieren.
Gruß
Meike |
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Hallo Meike,
die Frage des gmg lautete ja auch:
Zitat on
Hat irgend jemand eine Idee, wie man diesem Vorgang die vorhandene Brisanz nehmen könnte ?
Zitat off
Ich denke allerdings. dass dieses Thema überhaupt nicht brisant ist.
Wir sprechen hier über Risikoupdates, welche vor Schaden bewahren sollen,
damit Betrügern das Handwerk unverzüglich gelegt werden kann!
Mannomann, da gibt es ganz andere brisante Themen!
Gruß
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8
06.03.2008 17:56 |
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Bernd1234
Tripel-As
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Zitat: |
Original von jasper
@Bernd1234
bitte spiel hier nicht den Naivling.
Deiner Meinung kann man sich nur dann anschließen, wenn es absolut ausgeschlossen ist, dass Gerätehersteller gleichzeitig auch Geräteaufsteller sind. – KLARO??
Auch Dir dürfte klar sein, dass solch eine Konsterlation immer alles möglich macht!!
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Nein, jasper,
eine solche Konstellation macht sicher nicht alles möglich.
Ich bin auch nicht begeistert, über viele Dinge , welche geschehen.
Allerdings bin ich nicht so verbohrt und verbiestert, wie Du.
Du bist tierisch sauer auf jeden und
Du könntest Dich selbst in den Hintern beißen, oder?
Denk dran, das Leben ist kurz!
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10
06.03.2008 20:05 |
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gmg
Foren Gott
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Hallo Bernd,
Zitat on Bernd
Ich denke allerdings. dass dieses Thema überhaupt nicht brisant ist.
Wir sprechen hier über Risikoupdates, welche vor Schaden bewahren sollen,
damit Betrügern das Handwerk unverzüglich gelegt werden kann!
Zitat off Bernd
Ich sehe sehr wohl eine Brisanz in diesem Sachverhalt.
1) Wenn ich mir die Schlagzahl der "Cheatangriffe" ansehe, dann kann man sich erschrecken. Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht irgend ein Gerät der "grossen Drei" attackiert wird.
2) Außerdem wird man sich daran gewöhnen müssen, dass eine ständig wachsende Anzahl von Ordnungsbeamten im Rahmen des CRC-Checksummentestes mit einer Liste unter dem Arm die Spielstätte betritt und den Test durchführt. Dadurch ist es nur noch eine Frage von kurzer Zeit, bis die ersten entsprechenden Sachverhalte auftauchen werden.
Du hast dieses Updates "Risikoupdates" genannt. O. K. Die Bezeichnung gefällt mir. Diese Bezeichnung könnte von Hersteller- oder Aufstellerseite stammen.
Ich habe diese Updates als eine nicht zugelassene Softwareversion bezeichnet. Diese Bezeichnung stellt nach meiner Meinung eine juristisch korrekte Bezeichnung dar.
Es gibt die entsprechende Interessenkollision zwischen diesen beiden Darstellungsarten ein und desselben Sachverhaltes.
Mia schlug folgendes vor:
Vielleicht sollte man vorläufige Zulassungen - befristet auf den voraussichtlichen Abschluss der Prüfung durch die PTB (max 4 Wochen) - einführen.
Meike konterte ( mit Recht ) :
Deine Idee mit "vorläufiger Zulassung bis Prüfung der PTB abgeschlossen ist" , kann rechtlich gem. §33 c GewO nicht funktionieren.
Der Ausweg aus dem Übel könnte sich nach meiner Meinung ergeben, indem man die Gesetzesvorschrift entsprechend ergänzen würde. Dann könnte, dürfte oder müsste die PTB solch eine "vorläufige Zulassung" bescheinigen und mit dieser Bescheinigung, für deren Durchverteilung an die Aufstellerschaft natürlich der Hersteller verantwortlich wäre, wäre die Aufstellerschaft "aus dem Schneider".
Nach meinem Kenntnisstand lehnt die PTB im Augenblick solche oder auch ähnlich genannte Bescheinigungen auf Grund der geltenden Rechtslage - zu Recht - ab.
@ Verbände
Was haltet Ihr von diesem Vorschlag ? Jetzt wäre es wahrlich an Euch, der Aufstellerschaft durch entsprechende Vorschläge / Anträge an die "Entscheidungsträger" in den Ministerien zu helfen, damit dieser Vorgang des "nicht spielverordnungskonformen Betriebes von Geldspielgeräten auf Zeit" ordentlich geregelt wird !
Grüße
__________________ gmg
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11
06.03.2008 20:48 |
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Erhard
Doppel-As
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Cheatangriff ????
Evtl. fehlerhafte Programmierung oder auch bewusst Fehlerhaft programmiert!?
Wissen wir es???? Evtl. wollte sich einer der Progger auf diesem Weg eine weitere Einnahmequelle eröffnen???
Betrachten wir diese Diskussion doch bitte im Konjunktiv und nehmen wir doch bitte nicht alles so hin, wie es von den Herstellern gewünscht wird.
__________________ Irgendwann behärsche ich die teutsche rächtschreibung :D
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12
06.03.2008 21:05 |
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jasper
Kaiser
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@gmg
Möchtest Du eine Art „rotes Nummernschild“ einführen?
Wie oft darf solch eine Befristung verlängert werden?
Wer soll kontrollieren, ob das Update tatsächlich wegen Manipulationen notwendig war?
Die tatsächlichen Hintergründe der letzten Großaktionen sind den wirklich Leidtragenden doch bis heute nicht bekannt gemacht worden.
Es muss Klarheit her!! Welche Person oder welcher Personenkreis ist für die Geräteprogrammierung und somit für diese spezielle Art der Manipulationen verantwortlich?
- Oder glaubt hier wirklich ein einziger, dass solche Tastenkombinationen rein zufällig programmiert und dann auch rein zufällig entdeckt wurden??
Was fehlt, ist ein ordentliches konsequentes und für jedermann(-frau) nachvollziehbares Prüfverfahren!
Hier geht es um bundesbehördlich zugelassene - sauteure - Glücksspielgeräte und nicht um frei programmierbare Geldumverteilungsmaschinen.
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13
06.03.2008 21:46 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
Dein Vorschlag ist absolut inakzeptabel, da so noch größere Prüflücken und /-risiken entstehen als ohnehin schon vorhanden sind.
Man sollte nie "Make-up" vorschlagen.
Probleme sind Aufgabenstellungen und so müsste zuerst eine Risikoanalyse erfolgen, d.h. u.a. Analyse der Prüfketten. Wo hätte was passieren können, wo muss angesetzt werden zur "Feinanalyse".
Einfaches Beispiel:
Die Bauartzulassung wird von der Ptb geprüft und nicht die Geräte, die in die Aufstellung kommen.
D.h. es findet keine Prüfung der PtB statt von jedem einzelnen GGSG, sondern nur von der "Mutter der Geräte".
usw.
Gruß Meike
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14
07.03.2008 05:52 |
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Mia
Jungspund
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@ meike
So ganz klar ist mir das Problem mit 33c GewO nicht. Auch eine vorläufige, weil befristete Zulassung wäre eine Zulassung. Verbunden mit der - in anderen Bereichen des ZUlassungsverfahrens üblichen - Erklärung des Herstellers das dieses Update allein der Manipulationsbeseitigung dient, könnte das doch funktionieren.
Das Problem ist schon vorhanden... Beim letzten (Risiko-)Update (schöne Wortschöpfung
) hat es drei Wochen gedauert bis die Nachtragszulassung kam. Drei Wochen in denen die Aufsteller - in der Regel unbewußt - unzulässige Programmversionen auf ihren Geräten hatten.
Alternative wäre nur: Gerät solange abschalten (?!) Das kann doch nicht die Lösung sein.
Gruß, mia
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15
07.03.2008 09:56 |
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tfis
Tripel-As
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Wenn dich, gmg, die Antwort auf deine Frage interessiert (und nicht nur die Reaktion auf dieselbe) hast du sie bestimmt schon der PTB selbst gestellt?
Was hat sie geantwortet?
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16
07.03.2008 14:48 |
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eric
Tripel-As
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Es gibt vielleicht gar kein Problem:
Die PTB kann die Zulassungen den Aufstellern gegenüber naämlich gar nicht widerrufen, sie hat ja auch den Aufstellern keine erteilt, sondern nur den Herstellern gegenüber
mal drüber nachdenken...
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
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17
07.03.2008 15:56 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an Alle,
gem. § 33c GewO dürfen nur GGSG aufgestellt werden, deren Bauart von der PtB zugelassen ist.
Eine vorläufige Zulassung kommt, denke ich, überhaupt nicht in Frage, da die PtB noch nicht entgültig festgestellt hatte, ob etwas SpielV (und der daraus resultierendenTR) konform ist oder nicht.
Häufig kommt es vor, so habe ich gehört, dass beantragte Bauartzulassungen abgelehnt wurden.
Dann muss z.B. "nachgebessert" werden, bis die Bauart die Zulassung erhält.
Ich persönlich denke, dass man lieber Strategien überlegen sollte, damit die hier geführte Diskussion nicht notwendig ist.
Gruß Meike
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18
07.03.2008 16:54 |
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jasper
Kaiser
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@bernd1234
Nein, jasper, eine solche Konstellation macht sicher nicht alles möglich.
Was macht Dich so sicher und was ist Deiner Meinung nach nicht möglich?
Ich bin auch nicht begeistert, über viele Dinge, welche geschehen.
Was tust Du dagegen?
Allerdings bin ich nicht so verbohrt und verbiestert, wie Du.
Du bist tierisch sauer auf jeden
Bitte keine Unterstellungen! Nicht auf jeden, sondern nur auf die Aufsteller die alles hinnehmen wie es ist bzw. sich für dumm verkaufen lassen und damit ein Massengrab für uns alle schaufeln.
Denk dran, das Leben ist kurz!
Definiere „kurz“!
Hallo eric,
Die PTB kann die Zulassungen den Aufstellern gegenüber nämlich gar nicht widerrufen, sie hat ja auch den Aufstellern keine erteilt, sondern nur den Herstellern gegenüber.
Für Eigentumgeräte ein super Denkanstoß!!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 07.03.2008 18:29.
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19
07.03.2008 18:23 |
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Bernd1234
Tripel-As
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Jasper,
ich denke, dass Du mit Deinen Beiträgen hier im Gewerbeforum sicher nicht dazu beiträgst,
die Aufsteller in ein besseres Licht zu rücken!
Du bist für mich einfach nur ein frustrierter Typ, welcher mit seinem Leben und seinem Geschäft nicht klarkommt!
Es gibt noch etliche Aufsteller, welche nicht Deiner Meinung sind.
Davon bin ich überzeugt!
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20
08.03.2008 15:30 |
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