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--- LÖG NRW Muttertag 2008 (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=3181)


Geschrieben von Antonia Thien am 05.02.2008 um 09:44:

 

Hi,

ich bin mir nicht so sicher, dass ich jetzt weiß, was eine Blume ist?!Kopfkratz

Also: eine Blume ist eine Pflanze, aber eine Pflanze nicht zwangsläufig eine Blume! Soweit, so gut!

Was ist aber mit meiner Kamelie, die zu Hause auf der Terrasse steht? Eigentlich ist sie eine Pflanze, weil sie fast das ganze Jahr gelangweilt und grün 'rumsteht. Aber einmal im Jahr blüht sie auf, und zwar trägt sie dann riesige, wunderschöne Blüten. Ist sie dann eine Blume? Wechselt sie ihren Status, oder muss ich sie je nach Blühdauer (z.B. sie blüht an über 50 % der Tage = Blume; sie blüht weniger als 50 % der Tage = Pflanze) in eine Kategorie einordnen?

Ich wäre dem Ministerium für Arbeit und Soziales BW doch sehr dankbar, wenn die das noch eben fix abklären könnten.

Viele Grüße
A. Thien



Geschrieben von 4X4 am 05.02.2008 um 10:16:

 

Die Kamelie bleibt eine (Zier-) pflanze, auch wenn Sie Blüten trägt...

Zitat:

Fazit
Zusammengefaßt ist die "Blume" für den Botaniker ein bestäubungsbiologischer Begriff, für den Volksmund jedoch ein romantischer oder ästhetischer Ausdruck für bestimmte schöne Pflanzen ... insgesamt ein schönes Beispiel, wie ein Alltagsbegriff in einem fachlichen Zusammenhang eine gänzlich andere Bedeutung haben kann


Entnommen: hier

Sollte man gar nicht glauben, dass Politiker bei der Gesetzgebung an Romantik denken...



Geschrieben von Wittgensteiner am 05.02.2008 um 10:21:

 

.....gelegentlich werden Blumen aber auch als "Drachenfutter" bezeichnet.....



Geschrieben von Bresgen am 05.02.2008 um 10:27:

 

Zitat:
Original von 4X4
... für den Volksmund jedoch ein romantischer oder ästhetischer Ausdruck für bestimmte schöne Pflanzen ...



Da bin ich anscheinend hoffnungslos romantisch - für mich wäre auch eine Kamelie eine Blume gewesen - und wenn ich die Definition "schöne Pflanze" nehme, ist bei mir fast alles Blume !

Aber interessante Beiträge - soweit haben wir uns hier noch keine Gedanken gemacht, diese beiden Begriffe voneinander abzugrenzen, zumal man ja inzwischen sehr häufig Topfpflanzen geschenkt bekommt, weil sie sich länger halten und/oder wenn man stolzer Gartenbesitzer ist, auch später nach draußen wandern können.


@Wittgensteiner "Schlingel"



Geschrieben von Sigi2910 am 05.02.2008 um 10:36:

 

Gießt einer die Blumen auf der Fensterbank. Kommt ein anderer dazu und sagt: „Du hast ja gar kein Wasser in der Gießkanne.“
„Natürlich nicht,“ antwortet er, „es sind ja auch künstliche Blumen.“



Geschrieben von fraugruen am 06.02.2008 um 10:52:

 

hallo und guten Morgen aus Bochum,

habe gerade vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW folgende email bekommen:

"Es ist zutreffend, dass die Floristenverbände im Jahre 2007 zunächst beabsichtigt hatten, den Muttertag um eine Woche auf den 4. Mai 2008 vorzuverlegen. Dieser Verstoß hatte allerdings keinen Erfolg. Der Muttertag fällt damit auch in diesem Jahr auf den 2. Sonntag im Mai, den 11. Mai 2008, Pfingstsonntag.

Wir werden allerdings in Kürze eine Ausnahmeregelung nach dem LÖG NRW veröffentlichen, die den Verkaufsstellen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW ermöglichen wird, am Pfingstsonntag 2008 zu öffnen.
Die Ausnahmeregelung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht und auch über die Presse bekannt gemacht."

Na dann, abwarten!!!!



Geschrieben von ihollstein am 06.02.2008 um 14:08:

 

Moin aus Thüringen,
auch bei uns hat unsere Fachaufsichtsbehörde reagiert. Zeigefinger
Offiziell bleibt es beim 11.05.2008 und somit bei der von ihr in Arbeit befindlichen Ausnahmeregelung (etwa ca. Mitte März veröffentlicht).
na da schaun wir mal.

Sonnige Grüße
ihollstein



Geschrieben von Bresgen am 08.02.2008 um 12:06:

 

Hallo aus Euskirchen,

ich setze dann mal gerade einen link zu einem anderen Beitrag, in dem die Kollegin Borgstädt die Lösung zu unserem Problem geschrieben hat, frisch aus der Druckpresse

hier

runterscrollen bis Beitrag 10

Habe die Mitteilung zwar gerade auch bekommen, kann den Internetlink zu der entsprechenden Regelung aber erst am Montag öffnen !

Sonnige Grüße aus Euskirchen

P.S.: Willkommen im Forum, Kollegin Borgstädt, und herzlichen Dank für die prompte Information !


P.P.S.: Oder ohne scrollen hier

und vielen Dank, Kollege Puz.zle für den hifreichen Tipp, wie diese direkte Verlinkung zustande kommt Blumen



Geschrieben von Abraham am 08.02.2008 um 13:36:

 

Moin

Danke

Schön, dass es durch das Forum den kurzen Dienstweg gibt.

Gruß aus dem Ruhrgebiet und schönes Wochenende.

Abraham



Geschrieben von fraugruen am 08.02.2008 um 14:23:

 

Moin

ganz meine Meinung.

Ein schönes und sonniges Wochenende

Grüße aus Bochum



Geschrieben von Wittgensteiner am 11.02.2008 um 07:50:

 

Morgen,

anbei eine Mail die ich heute von der Bezirksregierung Arnsberg bekommen habe.

Ausnahmeregelung nach § 10 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW)

RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie - 222-26-01 - v. 25.1.2008

Auf Grund des § 10 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW -) vom 16. November 2006 (GV.NRW. S. 516) wird für Pfingstsonntag, den 11. Mai 2008 (Muttertag), folgende Regelung getroffen:

Verkaufsstellen, deren Angebot überwiegend aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht, dürfen abweichend von § 5 Abs. 4 LÖG NRW am Pfingstsonntag, dem 11. Mai 2008, für die Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.

- MBl. NRW. 2008 S. 41

Daten und Software sind urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützt. Verantwortlich für die Publikation: die Redaktion im Innenministerium NRW.


Damit sind ja alle Unklarheiten beseitigt.

Gruß aus Wittgenstein



Geschrieben von Bresgen am 11.02.2008 um 10:40:

 

Ein fröhliches Guten Morgen aus Euskirchen,


nachdem nun bereits mehrere Mitstreiter sich die Mühe gemacht haben, die entsprechenden mails zu zitieren, hier nun der link zum Ministerialblatt NRW, der dann heute freigeschaltet war hier lesen

Sonnige Grüße aus Euskirchen



Geschrieben von Chrissi am 13.02.2008 um 10:38:

  RE: LÖG NRW Muttertag 2008

Hallo,

unter dem nachfolgenden Link auf der Seite des NRW-Wirtschaftsministeriums ist der Erlass bzw die Ausnahmegenehmigung veröffentlicht.

http://www.wirtschaft.nrw.de/zAblage_PDFs/Sonntags__ffnung_Muttertag_2008_RdErl_MWME_Homepage.pdf



Geschrieben von C. Schröder am 13.02.2008 um 14:30:

 

Ich hoffe ich interpretiere den Erlass nicht falsch:

Das bedeutet doch, dass auch am Pfingstmontag der 5 stündige Verkauf stattfinden kann. Oder ist ein "anstatt" gemeint.



Geschrieben von Flittard am 13.02.2008 um 20:38:

 

Ja, siehe § 5 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW.



Geschrieben von Sigi2910 am 22.04.2008 um 16:10:

 

BW ist übrigens stur geblieben. Kein Blumenverkauf am diesjährigen Muttertag. Dafür zahlt das Land jetzt eine Werbekampagne, dass man schon am Samstag seine Blumen für den Muttertag kaufen soll. Kostet auch "nur" bis zu 60.000 €. Guckst und staunst Du hier.



Geschrieben von C. Schröder am 22.04.2008 um 16:18:

  meine persönliche Meinung

Seid doch mal ehrlich. Wer muss am Muttertag Blumen kaufen? Wenn überhaupt, kaufe ich diese anlässlich des "Floristentages" am Samstag. Sonntags sind die Blümchen doch auch nicht frischer und die Verkäuferinnen binden die doch im Regelfall am Tag zuvor die Sträuße zusammen. Es will ja auch keiner mehr als 5 Minuten im Laden stehen und dabei darauf warten, dass aus den einzelnen Blumen ein Strauß wird.

Ich kann mich nicht erinnern, an einem Sonntag schon mal Blumen geholt zu haben. Die Öffnung der Bäcker ist ok. Endlich mal Zeit zum frühstücken und dazu ein Brötchen. Aber wenn die Bäcker nicht geöfnet haben dürften, gibt es halt Aufbackbrötchen oder Knäckebrot.



Geschrieben von Sigi2910 am 22.04.2008 um 16:30:

  RE: meine persönliche Meinung

Zitat:
Original von Claudia Komnick
Die Öffnung der Bäcker ist ok. Endlich mal Zeit zum frühstücken und dazu ein Brötchen.

Aber die dürfen am Pfingstsonntag auch nicht.



Geschrieben von C. Schröder am 22.04.2008 um 16:32:

 

Aber in NRW. Bleib ich halt hier und fahr nicht nach B.W.



Geschrieben von Sigi2910 am 22.04.2008 um 16:36:

 

Das haben wir nun davon. Tja, unsere Landesregierung halt. Aber wie geht das bei Euch eigentlich? Die Blumendiskusion war ja wohl nur des Mittertags wegen. Wurde da neben den Blumen auch für die Bäcker die Ausnahme 2008 geschaffen? Oder ist in Euerm Landeschluss-/öffnungsgesetz der Pfingstsonntag gar kein solch besonderer Feiertag, wie bei uns?


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