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Geschrieben von BeBo56 am 13.11.2007 um 09:46:

Fragezeichen Schausteller oder nach Schaustellerart

Hallo Forenmitglieder,

wer kann mir den Unterschied zwischen den Begriffen in § 55,1 Nr. 2 GewO "als Schausteller oder nach Schaustellerart" erklären.
Leider finde ich nichts darüber im Landmann/Rohmer oder anderer Literatur.

Ein zukünftiger Schausteller möchte jedoch den Unterschied von mir erklärt haben.

Schon im Voraus herzlichen Dank. Danke

Herbstliche Grüße aus Minden

B. Bornemann



Geschrieben von Antonia Thien am 13.11.2007 um 11:48:

  RE: Schausteller oder nach Schaustellerart

Hi,

was "Schausteller" sind, ist in 1.2 der ReisegewVwV(Landmann/Rohmer: Band II, 380) definiert. Betriebe "nach Schaustellerart" sind solche, die auch unabhängig von Volksfesten oder Jahrmärkten betrieben werden, aber wegen ihrer Aufmachung, ihrem Aufstellort und ihrer hauptsächlichen Teilnahme an solchen Veranstaltungen diesem Berufsbild zugeordnet werden (z.B. Imbissbetriebe, Zeltbetriebe, Ausschankbetriebe). Dazu gehören aber auch z.B. Puppenspieler, wenn sie hauptsächlich auf Jahrmärkten auftreten, ansonsten werden sie eher dem Künstlerkreis zugeordnet.


Viele Grüße
A. Thien



Geschrieben von BeBo56 am 13.11.2007 um 12:18:

 

Hallo Frau Thien,

danke für die prompte und korrekte Antwort.

Ich sehe: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Respekt

Weitere Wortmeldungen sind für mich nicht notwendig.

Aber wer möchte,...?! Bitte!

Gruß aus Minden nach Meppen

B.Bornemann


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