Schausteller oder nach Schaustellerart |
BeBo56
Jungspund
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Schausteller oder nach Schaustellerart |
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Hallo Forenmitglieder,
wer kann mir den Unterschied zwischen den Begriffen in § 55,1 Nr. 2 GewO "als Schausteller oder nach Schaustellerart" erklären.
Leider finde ich nichts darüber im Landmann/Rohmer oder anderer Literatur.
Ein zukünftiger Schausteller möchte jedoch den Unterschied von mir erklärt haben.
Schon im Voraus herzlichen Dank.
Herbstliche Grüße aus Minden
B. Bornemann
__________________ BB aus M
Auch der älteste Dom hilft nicht bei den neuesten Fragen.
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1
13.11.2007 09:46 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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RE: Schausteller oder nach Schaustellerart |
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Hi,
was "Schausteller" sind, ist in 1.2 der ReisegewVwV(Landmann/Rohmer: Band II, 380) definiert. Betriebe "nach Schaustellerart" sind solche, die auch unabhängig von Volksfesten oder Jahrmärkten betrieben werden, aber wegen ihrer Aufmachung, ihrem Aufstellort und ihrer hauptsächlichen Teilnahme an solchen Veranstaltungen diesem Berufsbild zugeordnet werden (z.B. Imbissbetriebe, Zeltbetriebe, Ausschankbetriebe). Dazu gehören aber auch z.B. Puppenspieler, wenn sie hauptsächlich auf Jahrmärkten auftreten, ansonsten werden sie eher dem Künstlerkreis zugeordnet.
Viele Grüße
A. Thien
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2
13.11.2007 11:48 |
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Solon
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BeBo56
Jungspund
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Themenstarter
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Hallo Frau Thien,
danke für die prompte und korrekte Antwort.
Ich sehe: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Weitere Wortmeldungen sind für mich nicht notwendig.
Aber wer möchte,...?! Bitte!
Gruß aus Minden nach Meppen
B.Bornemann
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3
13.11.2007 12:18 |
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