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Geschrieben von eric am 25.08.2007 um 10:33:

 

Zitat:
Original von dieter116
wie sieht es denn aber aus, wenn man lediglich Konsolen mit Onineanschluss vermietet und sich die Spieler die Spiele selbst mitbringen ?


Die gewerbliche Nutzung der Spiele ist in der Regel nicht von den Lizenzen der Software umfasst, steht auch fast immer drauf ;-)

Ebenso ist die gewerbliche Nutzung der Spielkonsolen in der Regel nicht erlaubt, wie gesagt aus Sicht der Hersteller, Richteinhaber, dies jetzt völlig unabhängig von der 6a Diskussion etc..
gruss



Geschrieben von gmg am 26.08.2007 um 15:48:

 

@ erik

Spiel,Satz und Sieg !

Trotzdem hat es Spass gemacht, über dieses fiktive Unterhaltungsgerät zu "sprechen" !

Grüße



Geschrieben von dieter116 am 27.08.2007 um 06:32:

 

Das mit den Lizenzen hatte ich ja bereits am Anfang des Thraed geschrieben, da wurde ich ja gleich abgewürgt !

aber um es noch ein bisschen weiterzuführen:

Videotheken dürfen anscheinend Spiele und Geräte vermieten.
wird ja überall so gemacht.

Und wenn ich nun einenem separaten Betrieb daneben lediglich einen Platz mit der Anschlussmöglichkeit hierfür vermiete ?


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