unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Anfrage an die Fun-Games Experten » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (2): [1] 2 nächste »
Zum Ende der Seite springen Anfrage an die Fun-Games Experten
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
tapier
Routinier


Dabei seit: 09.11.2006
Beiträge: 271
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.720.835
Nächster Level: 1.757.916

37.081 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Anfrage an die Fun-Games Experten

Hallo,

wenn ich zb. ein altes Fun-Game mit einem TFT Monitor 'Entkernen' würde
und anstelle desen zb. eine X-Box, Playstation oder einen PC einbauen.

Wie sieht es aus wenn ich dieses 'Gerät' dann zum Zeitarif (50ct/15min) zum Spielen bereitstellen würde ?

In diesem Fall müsste doch SpielV §6a erfüllt sein, es ist nun ja ein einfaches TV-Spielgerät.

Das Nutzungsendgeld wird eben nun nicht nach Kredit sondern nach Zeittakt berechnet.
Gewinne oder Spiel-(Zeit-)verlängerungen wären nicht möglich.

Erlaubt oder nicht Erlaubt ?
1 15.08.2007 14:08 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.853.995
Nächster Level: 41.283.177

4.429.182 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Anfrage an die Fun-Games Experten

Hallo tapier,

Es handelt sich hoffentlich um eine ernst gemeinte Frage !

Ich kann zwar nicht beurteilen, ob ich mich zu dem angesprochenen Personenkreis zählen kann, aber ich möchte trotzdem antworten.

Sind wir beide mal ehrlich:
Hätte es vor 15 Jahren schon ein vergleichbares Instrument wie das forum gegeben und wir hätten uns miteinander ausgetauscht, hätte ich Deine Frage nicht für ernst genommen ! Da Du aber jetzt fragst, zeigt mir diese Frage, dass hier im forum doch eine Menge an Sensibilität geschaffen worden ist.
Zu dieser von mir angespochenen Zeit gab es die Autofahrsimulatoren u. ä. in den Spielhallen. Der Herz-As gelangte vielleicht gerade in die Aufstellung.

Heute sieht man bei dieser Fragestellung natürlich, wie viel Schaden die FUNGAMES verursacht haben !!

Ich habe mich gerade eben mit einer solchen Spielkonsole beschäftigt. Wenn ich da ein Rennen fahre, erhalte ich Punkte gutgeschrieben. Die erlangten Punkte werden hier nicht "Highscore" genannt, sondern "Gamescore" !

Nehmen wir nun mal den § 6a SpielV, dann brauchen wir nicht mehr weiter über Deinen Gedanken nachdenken !

Allerdings frage ich mich, warum Du in Dein entkerntes FUNGAME einen PC einbauen willst. Mach es doch einfach mal ohne das FUNGAME. Stell doch nur einen PC auf ! Was sagt denn Dein Ordnungsamt zu der Aufstellung eines PC ??

Solltest Du Deinen Gedanken mit dem entkernten FUNGAME tatsächlich verwirklichen wollen, würde ich mich vorab auf jeden Fall mit Deinem zuständigen Ordnungsamt in Verbindung setzen.


Ich hoffe doch, dass es Dir nicht in erster Linie um die Funktion der Online-Spiele dieser genannten Spielkonsolen geht ??
Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 16.08.2007 15:52.

2 15.08.2007 17:39 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

tapier
Routinier


Dabei seit: 09.11.2006
Beiträge: 271
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.720.835
Nächster Level: 1.757.916

37.081 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von tapier


www.Fiat-126-Forum.de







Also eigentlich geht es mir in der Tat um den Mehrspielermodus dieser Konsolen.

Es hat zwar fast jeder so eine Konsole zu Hause, aber nicht jeder ist (oder kann) Online damit gehen.

Eine umgebaute X-Box wie sie in den meisten Privathaushalten zu finden ist kann nämlich nicht mehr Online gehen.

Ich glaube zwar nicht das so ein Gerät einen Wahnsinns-Umsatz machen kann, aber immerhin wäre es eine Lösung es weiterzuverwenden.
3 16.08.2007 22:36 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
AlsunaSB AlsunaSB ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 26.01.2007
Beiträge: 104
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 652.239
Nächster Level: 677.567

25.328 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

Zitat gmg:
Ich habe mich gerade eben mit einer solchen Spielkonsole beschäftigt. Wenn ich da ein Rennen fahre, erhalte ich Punkte gutgeschrieben. Die erlangten Punkte werden hier nicht "Highscore" genannt, sondern "Gamescore" !

Nehmen wir nun mal den § 6a SpielV, dann brauchen wir nicht mehr weiter über Deinen Gedanken nachdenken !


Wie soll ich das jetzt verstehen ? „Highscore“ ist böse ? verwirrt

Und schon sieht man , wie viel Schaden die Fungames verursachen. schimpf

Aber ich kann tapier verstehen. großes Grinsen


Seit 2006 ist nichts Besonderes für das nicht Zockende Publikum auf den Markt gekommen.
Da muss man halt überlegen was man so anbieten kann.
Idee find ich nicht schlecht , hab selber schon über Nitendo Wii nach gedacht und das ganze dann über Großbild-Pojektor !!!
Doch wie Bezahlen die Kunden dann ?? verwirrt


P.S
@ gmg
an deinen Beiträgen kann man erkenne das du , trotz deines Berufes , dem Automatenaufsteller recht neutral gegenüber stehst.
Auch muss ich ein ganz großes Lob loswerden in Richtung deines Profils, wo endlich man ersehen kann mit welcher Alterklasse und Berufausübung man hier teilweise über sehr sensible Sachen redet soll.
Respekt
4 17.08.2007 01:53 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.816.804
Nächster Level: 6.058.010

241.206 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Anfrage an die Fun-Games Experten

Frag doch lieber mal nach den Lizenzgebühren für die Gewebliche Nutzung der Spiele ?
5 17.08.2007 05:30 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
tapier
Routinier


Dabei seit: 09.11.2006
Beiträge: 271
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.720.835
Nächster Level: 1.757.916

37.081 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von tapier


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Anfrage an die Fun-Games Experten

Zitat:
Original von dieter116
Frag doch lieber mal nach den Lizenzgebühren für die Gewebliche Nutzung der Spiele ?


Also ich gehe mal davon aus das das Urheberrecht damit nix zu tun hat, das wäre eine andere Geschichte und gehört hier nicht, ausserden interessiert es nicht wirklich jemanden.

Es geht hier einzig um die Zulässigkeit einer solchen 'Kreation' nach SpielV §6a, und ein Highscore ist nicht böse sonst müsste ja ein Flipper verboten sein (ja, ja, die alte Leier...).

Und da durch den Zeitakt in keiner Form ein Freikredit o.ä. möglich ist, sollte es hierbei kein Problem geben.
6 17.08.2007 10:40 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.853.995
Nächster Level: 41.283.177

4.429.182 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Anfrage an die Fun-Games Experten

hallo tapier,

bevor man hier über eine eventuelle neue Kreation der Unterhaltung in Spielhallen nachdenkt, brauchte ich noch einige - offene und ehrliche - Auskünfte zu dem, was Du mit der/den Spielkonsolen machen willst.

Ich unterstelle mal, dass Du Dir doch schon einige Gedanken zu dieser Sache gemacht hast.

Meine Fragen:
1) Du möchtest diese Spielkonsolen zur Unterhaltung in der Spielhalle aufstellen. Auf die entkernten Gehäuse der FUNGAMES gehe ich jetzt nicht ein.
2) Wie viele dieser Spielkonsolen möchtest Du denn ( pro Halle ? ) aufstellen ( Du sagtest ja, es ginge Dir um den Mehrspielermodus der Konsolen ) ?
3) Möchtest Du dann die Spielkonsolen im Offline- oder Online-Spiel betreiben ?

Offline-Betrieb:
4) Planst Du im Offline-Betrieb das Spiel der Spieler untereinander in einer Spielhalle, durch eine lediglich halleninterne Vernetzung der Geräte untereinander ?

Falls Du sie im Online-Modus spielen lassen möchtest:
4) Hast Du eventuell mehrere Spielhallen, in denen Du dieses Angebot starten möchtest ?
5) Sollen die Spieler dann in Deinen Spielhallen - hallenübergreifend - gegeneinander spielen ?
6) Oder denkst Du über eine Vernetzung mit mehreren anderen Spielhallenbetreibern nach ?
7) Oder möchtest Du das offizielle Angebot der Herstellerfirma nutzen ?
8) Zur letzten Frage: Mach mich bitte erst mal schlau, ob es so etwas überhaupt gibt !

Mach Dir doch mal am Wochenende in aller Ruhe über diese Fragen "einen Kopf"! Bestimmt habe ich noch einige Gedanken nicht gehabt und es sind von Deiner Seite noch Ergänzungen des Fragenkataloges nötig. Vergiss bitte nicht, ich habe keine Spielhalle und ich bin kein Techniker, sondern nur ein Verwaltungsmensch. Als solcher braucht man erst mal den genauen Sachverhalt, um dann vielleicht entscheiden zu können!

Aber:

Ich kann hier natürlich überhaupt keine Entscheidungen treffen ! Das ist einzig und allein die Sache des zuständigen Ordnungsamtes ! Dem würde ich auch das Projekt, falls es mal eines werden sollte, vor Beginn der Investitionen und Baumaßnahmen ganz genau - offen und ehrlich - vorstellen und dessen Meinung zu der Sache einholen ! Ich habe bis jetzt bei allen Kollegen vom Ordnungsamt feststellen könne, dass sie sehr genau zuhören können und nicht allem negativ gegenüber stehen.

Ich kann hier nur ein paar Denkanstösse liefern ! Mehr will ich auch nicht machen.

Also:
Wenn Du möchtest, und alles durchdacht hast, dann melde Dich noch mal ! Du bist ja mit diesen grundsätzlichen Gedanken nicht allein, wie der Beitrag von AlsunaSB gezeigt hat.

@ AlsunaSB
Ja, Du hast das zutreffend dargestellt. Ich stehe den Automatenaufstellern recht neutral gegenüber. Ich bin hier kein "natürlicher Feind" der aufstellenden Betriebe. Ich bin natürlich ein "Sammler von Informationen", die ich für die gesamte Behördenseite versuche zu sammeln und auch weiterzugeben.

Ich beschäftige mich jetzt seit 1999 beruflich mit automatenaufstellenden Betrieben. Dabei habe ich neben den"Schlitzohren", die jedes Gewerbe so hat, aber auch sehr viele einsichtige Menschen kennengelernt, die mit der Ausübung dieses Gewerbes ihren Lebensunterhalt verdienen. Außerdem habe ich in den letzten Jahren auch sehr viele nette Menschen kennengelernt, die mir bei meiner originären Arbeit geholfen haben. Ich sehe das als "Geben" und "Nehmen" an.

Im Augenblick erscheint es mir so, als könnte die gesamte Branche Hilfe gebrauchen, damit hier nicht viele "Kleine" unter die Räder kommen. Die aggresive Expansionspolitik der "Grossen" erinnert mich an die Übernahmen, die leider in allen Bereichen unseres Lebens heutzutage stattfinden. Leider bleiben bei diesen Übernahmen immer sehr viele "kleine Leute" über, die "FREIGESETZT WERDEN" oder "IN DEN KONKURS" gegangen sind. Das halte ich persönlich für eine Entwicklung, die mir nicht gefällt !

Um dieser ganzen "Marktbereinigung" vielleicht etwas entgegensteuern zu können, habe ich mich auch in dieses Forum eingearbeitet.Dabei ist mein persönlicher Vorteil, dass ich fast alle in Frage kommenden Segemente der öffentlichen Hand kennengelernt habe. Bei meinen Prüfungen habe ich grundsätzlich, wenn der Sachverhalt es hergegeben hat, unter Leitung einer fähigen Staatsanwaltschaft, die Polizei und die Ordnungsämter mit ins Boot geholt. Außerdem nachher natürlich die Stadtsteuerämter ( wegen FUNGAMES -Besteuerung als Geldspielgerät etc. ) informiert. Manchmal sogar die Bauämter. Insofern habe ich in den zurückliegenden Jahren mir das - nach meiner Meinung - Wichtigste aus allen diesen Bereichen versucht anzueignen. Womit ich auf gar keinen Fall sagen möchte, dass ich den Durchblick habe. Aber ich bilde mir ein, dass ich einen Überblick habe.

Ich habe mir auch erlaubt, unter Berücksichtigung der Vernetzungsproblematik, die ja wohl irgendwie gegeben ist, meine eigenen Gedanken zur Vernetzung zu machen. Falls ich am Sonntag genügend Zeit haben sollte, werde ich einen Beitrag ins forum setzen mit dem Titel:

"Spielhallenvernetzung: ja bitte".

Als letztes AlsunaSB:
Ja ich habe ganz bewusst meine "persönlichen Angaben" beim Profil gemacht, damit sich nachher keiner beschweren kann, er hätte nicht gewusst, mit wem er es zu tun hat !

Als allerletztes:
Sorry, aber "Highscore" ist für mich ein BÖSES WORT. Es ist verbrannt und erinnert mich halt eben an die unendliche - und nach meiner Meinung absolut überflüssige - Geschichte im Kampf gegen die "alten FUNGAMES" und ihre überflüssigen Up-Dates.

Grüße und vielleicht bis Sonntag bei meinem neuen Beitrag

Euer

__________________
gmg
7 17.08.2007 18:48 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
AlsunaSB AlsunaSB ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 26.01.2007
Beiträge: 104
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 652.239
Nächster Level: 677.567

25.328 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo ,

@ gmg

Das mein ich mit : „Und schon sieht man , wie viel Schaden die Fungames verursachen.“

Wie du selber weist bekleidet uns das Wort „ Highscore „ fast seit Anbeginn der Automatenbranche.

Und nun kommen die Fungames mit „ Highscore“. Verstehe schon warum du das Wort nicht mehr Hören kannst .



LOL
8 17.08.2007 19:40 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.853.995
Nächster Level: 41.283.177

4.429.182 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@ alle

Habe gerade zufällig bei mir im Haus die X-BOX Live ( also Online-Spielen ) Informationen gefunden:

Dort gibt es interessante Features:
Multiplayer Gaming
Zuschauermodus
Wettkämpfe
Exklusive Programme
Spielerprofil ( Statistiken und Erfolge )
Freundesliste
Message Center
Sprach-Chat
Marktplatz.

UND:
zu Wettkämpfen:
.....beweisen Sie was Sie drauf haben, FANTASTISCHE PREISE EINSCHLIESSLICH REISEN; GELDGEWINNEN, SPIELEN, FERNSEHGERÄTEN UND MEHR ZU GEWINNEN !!

Noch Fragen ??

Nachsatz:
Insofern halte ich die kürzlich beim Sürfen auf Verbandsseiten gefundene Empfehlung zur Nutzung solcher Spielkonsolen in Spielhallen im Online-Modus für so nicht vertretbar, weil ....s.o.

Grüße.

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 19.08.2007 08:19.

9 18.08.2007 21:22 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.816.804
Nächster Level: 6.058.010

241.206 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







gmg, das sehe ich nicht so als das ptoblem an.
Wer PCs in Internatcafes benutzt kann ja schliesslich auch an Gewinnspielen teilnehmen.

Ob Spielekonsolen öffline genutzt werden oder ein Spiel wie ein Rennsimulator etc. angeboten wird ist eigentlich dasselbe. Beides sind reine Geschicklichkeitsspiel.
Alle Videospiele müssten dann verboten werden.

Und online wäre es dasselbe, als wenn ich einen PC mit Internetanschluss gegen eine Gebühr nach Zeit nutze.
10 19.08.2007 09:00 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
AlsunaSB AlsunaSB ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 26.01.2007
Beiträge: 104
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 652.239
Nächster Level: 677.567

25.328 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen ,

wie dieter116 so schön geschrieben hat:

Geschicklichkeitsspiele sollte man nicht so einfach in die ecke es illegalen Glückspiels stellen.

Denn eins ist klar: Im Gegensatz zu Fungames bei dehne der Spielfluss ausschließlich vom Gerät und vom Zufall bestimmt wird ist das bei Geschicklichkeitsspielen nicht so
11 19.08.2007 21:50 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.853.995
Nächster Level: 41.283.177

4.429.182 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@ dieter 116 und AlsunaSB

Sorry, aber ich stelle diese denkbare Gerätekombination doch nicht in den Bereich des illegalen Glücksspieles.

Nur wenn es online auf dem Portal des Herstellers genutzt wird, und dort Preise, Reisen, Geldgewinne etc. gewonnen werden können, haben wir dann nicht einen Verstoß gegen die Spielverordnung ?

Da sehe ich ein Problem.

Offline hätte ich da schon weniger Bedenken. Aber wäre das noch attraktiv ?

Grüße

__________________
gmg
12 22.08.2007 17:31 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
AlsunaSB AlsunaSB ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 26.01.2007
Beiträge: 104
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 652.239
Nächster Level: 677.567

25.328 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo gmg


ich will mich mit meiner Meinung nicht so weit aus dem Fenster lehnen!!
Wie verhält sich die Sache bei Kunden, die bei mir am Internet sitzen und online bei einem Kreuzworträtsel mit machen?

Die natur des Menschen ist halt meistens das sie einen Ansporn brauchen um bei etwas mitzumachen.

Aber wenn ich mich nicht täusche dann wir zwischen Glücksspiel ( alles was vom Zufall bestimmt wird oder der Ausgang das Spieles nicht vom Spieler beeinflusst werden kann ) und

Geschicklichkeitsspielen ( Spiele die vom Können und Wissen des Spielers abhängt ) unterschieden.

Gruß Stefan
13 23.08.2007 02:42 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.816.804
Nächster Level: 6.058.010

241.206 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von gmg
@ dieter 116 und AlsunaSB

Nur wenn es online auf dem Portal des Herstellers genutzt wird, und dort Preise, Reisen, Geldgewinne etc. gewonnen werden können, haben wir dann nicht einen Verstoß gegen die Spielverordnung ?

Grüße


Das ekläre uns doch mal genau anhand der Spielverordung.

Der Betrieber einer solchen Spielkonsole vermietet lediglich diese zur Nutzung.
Er hat mit den ausgelobten Gewinnen nichts zu tun und auch mit dem Hersteller nicht.
Dann dürften auch keine Spielkonsolen in Videotheken vermietet werden oder Spiele hiezu, die die Möglichkeit der Teilnahme an solchen Spielen bieten.

Der Aufsteller ist nicht der Veranstalter, genauso wenig wie der Kaufmann, der Karten für die Teilnahme an Preisausschreiben auslegt.

Wenn, müssten diese Spiele selbst verboten werden.

Aslo bitte jetzt die Erläuterung wie sich hier ein Verstoss gegen die Spielverordnung ergibt und keine Vermutungen mehr.
14 23.08.2007 08:41 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.367.238
Nächster Level: 8.476.240

109.002 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@alle

Unterhaltungsgeräte, Internet und Fungames sind doch auch nur ein Angebot wie jedes Andere!

Zitat:
Offline hätte ich da schon weniger Bedenken. Aber wäre das noch attraktiv?
Es geht hier doch nicht um Offline oder Online, attraktiv oder unattraktiv, es geht hier leider nur um eine Gewerbeart, ein Geschäft!

Dieses wird alleine von Angebot und Nachfrage, erlaubt oder verboten geregelt.

Wer will oder auch will, kann nicht, weil er nicht darf, weil einfach die klaren und nationalen Gesetze und Auslegungen fehlen, wie man ja auch dem folgenden Zitat entnehmen kann:
Zitat:
Aber wenn ich mich nicht täusche, dann wird zwischen Glücksspiel ( alles was vom Zufall bestimmt wird oder der Ausgang das Spieles nicht vom Spieler beeinflusst werden kann ) und Geschicklichkeitsspielen ( Spiele die vom Können und Wissen des Spielers abhängt ) unterschieden.
Gängiges Recht wird nicht umgesetzt! Die Spielhallen sind und bleiben dem Kapital weiterhin nur Mittel zum Zweck!

Irgendwann wird sich das „Diskutieren und Kämpfen um das deutsche Glücksspiel“ in welcher Art auch immer, finanziell für viele nicht mehr lohnen. Vorher muss allerdings noch der Weg durch die verbleibenden Nutznießer und Lobbyisten über weitere „Absicherungsgesetze“ frei gemacht werden. Und das ist, wie man in den letzten Jahren gesehen hat, einfach und problemlos zu klären.

Das OVG Hamburg hat doch die neue Entwicklung mit der „Sektorentheorie“ schon eingeläutet. Siehe hierzu auch den Bericht unter: Driftet das Glücksspiel jetzt endgültig in die Szene, das Milieu ab?

Was ist da die Spielverordnung eigentlich wert oder noch wert?

Gruß anders
15 23.08.2007 09:28 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
ASS-Automaten   Zeige ASS-Automaten auf Karte
Mitglied


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 28
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 184.261
Nächster Level: 195.661

11.400 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@ tapier und andere ....
wenn ich zB. ein altes Fun-Game mit einem TFT Monitor 'Entkernen' würde
und anstelle desen zb. eine X-Box, Playstation oder einen PC einbauen.
Wie sieht es aus wenn ich dieses 'Gerät' dann zum Zeitarif (50ct/15min) zum Spielen bereitstellen würde ?
In diesem Fall müsste doch SpielV §6a erfüllt sein, es ist nun ja ein einfaches TV-Spielgerät.
Erlaubt oder nicht Erlaubt ?

Meine Meinung, kurz und bündige Antwort – Ja

Entspricht weitläufig dem Spielsystem „Run Time Box“ spielen auf Zeit.


Hinsichtlich der von Ihnen genannten Höhe des Einsatzes von 2,00 € Spieldauer von 10 Minuten, bestehen von hier keine Bedenken.
Dies gilt gleichermaßen auch für die im unmittelbar zeitlichen Anschluss möglichen 6 Freispiele mit jeweils 10-minütiger Dauer.
Nds. Ministerium für Wirtschaft und Verkehr

Gruß
Peter
16 23.08.2007 19:02 ASS-Automaten ist offline E-Mail an ASS-Automaten senden Beiträge von ASS-Automaten suchen
ToshBerlin   Zeige ToshBerlin auf Karte
Doppel-As


Dabei seit: 07.03.2007
Beiträge: 102
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 635.612
Nächster Level: 677.567

41.955 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich empfehle Dir taper: Lass lieber die Finger weg von derartigen Ideen!

Du siehst ja gerade ganz aktuell hier, was los ist und wie krass manche Ordnungsbehörden bzw. Finanzämter agieren.


Bevor die ganze Sache mit den "Fungames" nicht "auf Eis gelegt" ist und "Gras drüber gewachsen ist", hätte ich persönlich kein gutes Gefühl dabei, so eine Idee wie Deine zu verwirklichen.


Greetz


Tosh

__________________
Greetz


Euer Tosh


Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
17 23.08.2007 22:37 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.853.995
Nächster Level: 41.283.177

4.429.182 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@ peter

Mich erinnert dieses System eher an das Trendy-System von adp.
Jetzt kommen wir mal kurz zu des "Pudels Kern".

@ alle
Frage:
Warum hat adp das frühere Gewinnsystem beim Trendy, wo man auch hochwertige Gewinne erzielen konnte, auf ein SMS-Gewinnspiel zum Jahreswechsel umgestellt ?

Vielleicht weil es mit Problemen gem. SpielV behaftet war! Vielleicht gab es da ein Urteil ?
Ich gebe Euch den guten Tip, vielleicht mal mit dem Hersteller dieses Systems Kontakt aufzunehmen. Die können bestimmt antworten. Die machen auch nichts ohne Grund.

Nur noch eine allerletzte Bemerkung zu diesem Beitrag:

Sollte das angedachte System mal realisiert werden, geht zu dem Ordnungsamt in der Stadt, in der ihr es aufstellen wollt und sprecht mit den Bediensteten ! Stellt das System vor !

@ tapier und alsunaSB
Und sollte es von einem gewissen Hersteller demnächst produziert werden, würde ich mit diesem in Tantiemeverhandlungen treten !

Grüße

__________________
gmg
18 24.08.2007 18:23 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
eric eric ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 172
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.131.844
Nächster Level: 1.209.937

78.093 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Anfrage an die Fun-Games Experten

Zitat:
Original von tapier
Zitat:
Original von dieter116
Frag doch lieber mal nach den Lizenzgebühren für die Gewebliche Nutzung der Spiele ?


Also ich gehe mal davon aus das das Urheberrecht damit nix zu tun hat, das wäre eine andere Geschichte und gehört hier nicht, ausserden interessiert es nicht wirklich jemanden.

Es geht hier einzig um die Zulässigkeit einer solchen 'Kreation' nach SpielV §6a, und ein Highscore ist nicht böse sonst müsste ja ein Flipper verboten sein (ja, ja, die alte Leier...).

Und da durch den Zeitakt in keiner Form ein Freikredit o.ä. möglich ist, sollte es hierbei kein Problem geben.


Oh unabhängig von der anderen Diskussion in diesem Thread, hier moechte ich mich gerne mal einlklinken.

Tapier, ich glaube Du weisst nicht wovon Du redest. Ich habe genau dieses Thema 2004/2005 versucht zu realisieren, nicht alleine sondern mit relativ grossen Partnern.

Die Grundidee:

Man nehme viele xbox, PS2 oder damals den wii-vorgänger und vermiete legal gekaufte spiele gegen zeit in festen räumen mit ansprechendem ambiente.
(dieses schema gibt es in amerika und japan zuhauf , in deutschland gibt/gab es nur ein paar
sog. " xbox-Lounges" -wer googelt findet vielleicht noch was- )
der markt ist da, man denke nur an World of Warcraft oder Second Life.

damit sind wir an die grossen Distributoren herangetreten..komplettes schema, mit ablauf, räumen, marketing etc. => Bruchlandung, nintendo hörte immerhin zu, vivendi war nicht abgeneigt, der rest hat rundweg abgelehnt.

Fakt ist, die grossen rechteinhaber, wie vivendi, ea-games, sony, nintendo und micropose, aber auch deutsche hersteller haben daran absolut kein interesse, weil unser markt für die lächerlich klein ist und die es nur als lästige konkurrenz ansehen.

es war daher andersherum, man hat uns entweder gleich abgewiesen oder sogar sehr deutlich auf die unerwünschtheit dieser idee (mit folgen der nichtbeachtung) hingewiesen. damit war es erledigt.

über den hebel urheberrecht und schadensersatz würde hier eine lawine auf jeden kommen, der es ohne erlaubnis versuchen würde..
das aber nur am rande.

__________________
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
19 24.08.2007 22:03 eric ist offline E-Mail an eric senden Beiträge von eric suchen
dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.816.804
Nächster Level: 6.058.010

241.206 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







wie sieht es denn aber aus, wenn man lediglich Konsolen mit Onineanschluss vermietet und sich die Spieler die Spiele selbst mitbringen ?
20 25.08.2007 09:13 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Seiten (2): [1] 2 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Anfrage an die Fun-Games Experten


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     27.03.2024 15:27 von Puz_zle   Views: 1.328.576
Antworten: 22
Ausschankerlaubnis als Essenslieferdienst? Gaststättenrecht   16.03.2024 03:12 von doni-tom     18.03.2024 13:25 von Civil Servant   Views: 182
Antworten: 1
Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR Stehendes Gewerbe (allgemein)   14.04.2010 09:52 von Ingo Hupens     11.03.2024 15:16 von Pitti81   Views: 155.615
Antworten: 33
Reisegewerbe ohne Wohnsitz in Deutschland Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken     26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken   Views: 1.697
Antworten: 0
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Bewachungsrecht aktuell" am 26.03.2024 (Hybri [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:52 von webmaster     25.02.2024 23:52 von webmaster   Views: 5.122
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 136.128 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.168.286


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 237 | Gesamt: 0.271s | PHP: 99.63% | SQL: 0.37%