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Geschrieben von OJ Neuss am 05.06.2007 um 16:52:

  Risikostufen kaufen?

Hallo aus Neuss,

bei Durchsicht der neuen PTB-Zulassungen sah ich beim Gerät Quadro-Liner die Taste "Risikostufen kaufen".

Kaufen? Wie funktioniert das?

Ist das wirklich mit § 13 Abs. 2 SpielV vereinbar?

Ich blick bald gar nichts mehr. Kopfkratz

Jürgen Schmitz



Geschrieben von Meike am 05.06.2007 um 17:40:

 

Gruß nach Neuss,

die Risikostufen sind noch die geringsten "Unglaublichkeiten" welche man z.Zt. finden kann.

Ich habe am Wochenende noch "Probespielen" dürfen.
50,-€ Einsatz im 3 sec-Spiel

Anmerkung: Zur Beruhigung aller Leser, ich habe kein Geld eingesetzt, sondern wirklich nur Probe gespielt und ich habe meinen Punktegewinn im Wert von 550,-€ ( nach 10 min Spiel) nicht ausgezahlt bekommen.

Abgesehen davon kommen durch die Möglichkeit der externen Einwirkung, die einige Herrschaften ja als völlig unproblematisch betrachten (aber das sind ja auch die Herren, die hinterher nicht die Arbeit damit haben) viel Schlimmere Übel auf uns zu.

Ich will nur mal in die Runde fragen:

Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Pin-Nr.-Verkauf gemacht und dessen Einsatzmöglichkeit.

Dank der neuen Technischen Richtlinien, die keine Probleme mit der Einwirkung aufs Geldmanagement haben und kein Problem mit der Vernetzung haben, sehen wir uns nun bald einem bargeldlosen Spiel gegenüber. Wie ich eben hörte, gibt es bereits diverse Verkaufsstellen für die Pin-Nr.

- Und nur zur Erläuterung für die Herren, die ein mangelndes Problembewusstsein haben. Das sind keine Pin-Nr. zum Aufladen des Telefonguthabens.-



Gruß Meike



Geschrieben von dieter116 am 05.06.2007 um 18:21:

 

@ OJ :

über den 'Punktespeicher' ging das schon beim Egypt Fun und das nach alter SpVO.

@Maike:

Könntest Du das genauer erklären mit den PINs ?

Und was hat dir das Datum beim Thread Punktespeicher gebracht ?



Geschrieben von Meike am 05.06.2007 um 19:27:

 

Hallo Dieter,

1. Pin-Nr.
Bereits vor ca. 6 Monaten wurden die ersten "bargeldlosen" Geräte ohne PTB-Zulassung vorgestellt, welche mittels käuflich erworbener Pins bespielbar waren. Im Gewinnfall gibt es dann auch Pins.

Das Bargeld läuft dann über Dritte bzw. übers Konto und Dank eines sogenannten "Paradigmenwechsels" und der unproblematischen Vernetzung und unproblematischen Einwirkungsmöglichkeit aufs Geldmanagement könnte man bald, mit Hilfe der neuen technischen Richtlinien, die Dinger sogar legal betreiben.

Als Strategiespieler sehe ich z.Zt. alle Züge, die auf dieses Ergebnis abzielen. Ich persönlich ziehe ja meinen Hut vor soviel Einfallsreichtum, d.h. wie man Spiele und Systeme herstellt und wie man mit Systemen spielt.

Das wird dann nicht nur für die Hallenbetreiber und Automatenaufsteller ein Tal der Tränen, sondern vor allem für die Vollzugsbehörden.

Wie ich heute erfuhr, sind meine Befürchtungen in bestimmten Spielbereichen bereits Realität geworden.

2. Datum
Es ist entscheidend ob der Brief vor oder nach dem 01.03.2007 datiert ist.

Ich würde dann unterschiedlich handeln.


Gruß Meike



Geschrieben von dieter116 am 06.06.2007 um 04:03:

 

zu 2.

Da Posting war 2 Tage alt, und die mail hatte der Schreiber wohl gerade bekommen, müsste also nach dem 20,05,07 zu datieren sein.
Das genaue Datum könnte man ja auch beim BMWI, Dr. Anja Stiegler, erfahren, evtl. auch mehr.
Was willst du nun machen ?

zu 1.

Ist mir irgendwie noch unklar, habe vorher noch nichts darüber gehört.
Wer stellt diese Automaten her und wer betreibt sie ?
Was ist hier mit Systemspieler gemeint ?
Inwieweit ist dieses für Hallenbetrieber und Aufsteller negativ ?



Geschrieben von play-j am 24.06.2007 um 23:45:

 

Zitat:
Original von Meike

die Risikostufen sind noch die geringsten "Unglaublichkeiten" welche man z.Zt. finden kann.

Ich habe am Wochenende noch "Probespielen" dürfen.
50,-€ Einsatz im 3 sec-Spiel

Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Pin-Nr.-Verkauf gemacht und dessen Einsatzmöglichkeit.

Wie ich eben hörte, gibt es bereits diverse Verkaufsstellen für die Pin-Nr.

- Und nur zur Erläuterung für die Herren, die ein mangelndes Problembewusstsein haben. Das sind keine Pin-Nr. zum Aufladen des Telefonguthabens.-

Wie ich heute erfuhr, sind meine Befürchtungen in bestimmten Spielbereichen bereits Realität geworden.

Gruß Meike

Hallo Meike,
mit Sicherheit hast Du nicht 50€ im 3 sec-Spiel verzockt.
Das waren Punkte, oder Tanzende-Jungfrauen wie die PTB so schön zu Sagen pflegt.

Was ist mit dem Pins, nun machst Du mich auch neugierig.
RSVP

Gruß play-j



Geschrieben von Meike am 25.06.2007 um 19:47:

 

Hallo play-j,

es gibt z.Zt.ca. 28.000 Verkaufsstellen in Deutschland für die PIN-Nr., welche eine Wertigkeit bis 100,-€ haben können.- Bis zu 10 Stück kann man, laut Werbung, sofort nacheinander eingeben.-

Es wird offensiv für das online-Spielen mittels der PINs geworben.
- "webshoppen, spielen und wetten", heißt es im internet-

Z.Zt. akzeptieren 6 online-Pokerräume und 26 online-casinos die PINs und Null Unrechtsbewusstsein bei den deutschen Banken ( es werden täglich mehr), die die Einsätze an die online-Zocks überweisen. Wie sagte mir privat ein stellv. Filialleiter: "Das machen doch alle."

Wie das mit dem KWG zu vereinbaren ist, da die PINs anonym gekauft werden können und die Gelder an online-Zocks ins Ausland, quasi im Kundenauftrag überwiesen werden, konnte mir noch keiner beantworten.

Dass die z.Zt. flächendeckend in deutschen Spielhallen zur Aufstellung kommenden WLAN-Terminals alle schon ein kleines Feld im Display mit PIN-Nr. haben, ist sicherlich reiner "Zufall".

Zu den "tanzenden Jungfrauen" nur so viel. Ich weiß wann ich die Verfügungsgewalt über das Bargeld aufgegeben habe und ich weiß wann ich das Bargeld unwiderruflich für das Spiel als Einsatz hingegeben habe. Und wenn irgend jemand zwischendurch meint, dass er mein Geld "tanzende Jungfrauen" nennen muss, dann soll er das tun. Aber es ändert nichts an der geltenden Rechtsprechung.


Gruß Meike



Geschrieben von dieter116 am 26.06.2007 um 06:01:

 

Die Rechtsauffassung und Auslegung einiger Stellen bzgl. der Punkte ( oder Jungfrauen) ist aber nun anders.

Welche Beispiele gibt es denn, dass die geltende Rechtssprechung es nicht so wie z.B. die PTB sieht ?



Geschrieben von Meike am 26.06.2007 um 10:01:

 

Hallo Dieter,

zum Begriff des Einsatzes und der Verfügungsgewalt gibt es mehrere Urteile. Ich nenne Dir mal ein Urteil, welches sich explizit mit dem Einsatz beim Geldspielgerät beschäftigt hat.

BVerwG vom 30.01.1968 Az: I C 44/67


Gruß Meike



Geschrieben von dieter116 am 26.06.2007 um 10:15:

 

Leider nicht im Netz zu finden.

Aber wenn nach allgemeiner Rechtssprechung Punkte mit Geld gleichzusetzen sind, warum setzt sich dann eine Behörde wie die PTB darüber hinweg und keinen interessiert es ?



Geschrieben von Meike am 26.06.2007 um 12:32:

 

Hallo Dieter,

lass Dich nicht, wie viele andere mit Begrifflichkeiten aufs Glatteis führen. Die Erfindung neuer Begrifflichkeiten ist nur ein taktisches Mttel, welches Verwirrung stiften soll, um dann den Ruf nach einer Rechtsprechung und klaren Definitionen hervorzurufen.

Ob Du es Punkte, Äpfel oder tanzende Jungfrauen nennst, ist völlig egal.

Es geht nur darum:
hat man einen Einsatz ja oder nein
hat man einen Gewinn ja oder nein
besteht Verfügungsgewalt ja oder nein

Wie irgend jemand meint diesen Einsatz oder Gewinn titulieren zu müssen, ist völlig irrelevant.

Gerichte müssen sich mit allgemeinen rechtlichen Begrifflichkeiten auseinandersetzen und nicht mit irgend welchen Wortgeschöpfen.

Das Urteil des BVerwG kann man im Gewerbearchiv 14 ,1968, S. 81 - 82 nachlesen.

In solchen Urteilen geht es darum bis wann jemand noch Gewahrsam hat, bzw. bis wann Verfügungsgewalt besteht.

Im o.a. Urteil sagte das BVerwG z.B., dass geprüft werden muss, ob es zu "einer unwiderruflichen Hingabe des Vermögenswertes für ein Spiel" gekommen ist oder nicht.
So ist festzustellen, ob es sich um einen Einsatz handelt oder nicht.

Die Strafkammer des BGH sagte z.B. auch, dass einen Einsatz leistet, wer bewusst einen Vermögenswert für die Beteiligung an einer Gewinnaussicht opfert. BGH vom 04.02.1958 5StR 579/57

Ob dieser Vermögenswert dann Euro, Punkte oder tanzende Jungfrauen heißt, ist egal, denn der objektive Vermögenswert ist jedem bekannt.

Und abgesehen davon heißt es zudem in der Spielverordnung:
§13 Abs. 1 7. SpielV
"Der Spielbetrieb darf nur mit auf Euro lautenden Münzen und Banknoten und nur unmittelbar am Spielgerät erfolgen."
und unter
8. "Das Spielgerät beinhaltet eine Kontrolleinrichtung, die sämtliche Einsätze, Gewinne und den Kasseninhalt zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst."

Auch die Spielverordnung spricht vom Einsatz, der zu dokumentieren ist. Da der Spielbetrieb laut Spielverordnung nur in Euro erfolgen dürfte, dürfte es somit auch keine "tanzenden Jungfrauen" beim Einsatz geben.

De facto ist es so, habe es selbst schon ausprobiert, dass ich Euro-Beträge ins Spielgerät einwerfe, diese mit Turboumwandlung in Punkte umbuche und dann mit diesen Punkten meinen Einsatz tätige. Ich kann auch meine Punkte, die ich noch nicht eingesetzt habe, wieder rückbuchen in Euro-Beträge und auszahlen lassen.

Bei einer ganzheitlichen Betrachtung, kann ich persönlich einen Paradigmenwechsel zu diesem Punkt laut Spielverordnung nicht erkennen.

Und Dieter, für Deine letzte Frage bin ich der falsche Ansprechpartner.

Gruß Meike


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