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Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 17.05.2023 um 15:37:

  Draußen Daten

Hallo zusammen,
kennt jemand zufälligerweise diese Agentur und hat sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, ob die Wanderführer sich gewerberechtlich anmelden müssen?
In der Tageszeitung war ein großer Bericht darüber...die Dame wohnt hier und führt Wanderungen im Pfälzer Wald, Schwarzwald... durch....
eine Gewerbeanmeldung liegt (noch) nicht vor... offen gestanden bin ich mir spontan auch etwas unsicher, ob sie eine braucht...

daher meine blöde Frage....
allen schon einmal einen schönen Feiertag/Vatertag!



Geschrieben von Pitti81 am 23.05.2023 um 16:21:

  RE: Draußen Daten

Hi,

immer sehr schöne Einzelfallbetrachtungen. smile

Sollten die allgemeinen Merkmale eines Gewerbes, vor allem, hat Sie Unternehmerrisiko und Unternehmerinitiative, schuldet also dem Touristen auch einen Erfolg, würde ich von einer selbstständigen Tätigkeit ausgehen, welche dementsprechend anzuzeigen ist.

Ich denke jedoch, die Grenzen verschwimmen in solchen Fällen sehr leicht...

Grüße



Geschrieben von Ludwig am 24.05.2023 um 06:59:

  RE: Draußen Daten

Moin!

Die Frage kann verbindlich nicht beantwortet werden.

Anbieter der Wanderungen ist "Draußen daten" beziehungsweise der unter dieser Firma tätige Unternehmer.

Wanderführer ist sicherlich kein freier Beruf. Es kommt daher nach den allgemeinen Regel durchaus eine gewerbliche Tätigkeit in Betracht.

Ob tatsächlich eine selbständige gewerbliche Tätigkeit vorliegt, kann aber anhand der vorliegenden Informationen nicht beurteilt werden. Die Wanderführerin kann freie Mitarbeiterin oder fest angestellt sein, vielleicht übt sie einen Minijob aus. Der konkrete Umfang der Tätigkeit ist auch nicht bekannt. Die Dame ist hauptberuflich Lehrerin an einer Förderschule.

Was spricht gegen die Annahme, dass sich die Wanderführerin rechtstreu verhält und es keiner Gewerbeanmeldung bedarf?


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