Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Stehendes Gewerbe (allgemein) (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=18)
--- 2023er Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV) (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=18575)


Geschrieben von Puz_zle am 11.11.2022 um 17:49:

Text 2023er Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)

Moin ,

das BMWK hat heute den > Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeige- und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung veröffentlicht.
Auf der > Infoseite des Verordnungsgebers heißt es zur Änderung der > GewAnzV dazu:
Zitat:
Mit der Änderung der GewAnzV werden erforderliche Anpassungen in dem durch verschiedene Gesetze geänderten § 14 der Gewerbeordnung vorgenommen.

In § 1 Satz 1 Nummer 2 GewAnzV wird die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden als ein neuer Tatbestand für die Gewerbeummeldung ergänzt.

In § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummern 10 bis 13 GewAnzV werden die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die Ausländerbehörden, die Finanzämter und die Erlaubnisbehörden der Gewerbeordnung als sogenannte empfangsberechtigte Stellen für Daten aus der Gewerbeanzeige ergänzt und die Daten bestimmt, die diesen Stellen zu übermitteln sind.

Schließlich wird in § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 GewAnzV die Bezeichnung der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden infolge einer Erweiterung der Überwachungsaufgaben angepasst.

Die „erforderliche Anpassung“ basiert insbesondere auf dem voraussichtlich zum 1. Januar 2023 in Kraft tretenden > Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung .

Die Anhörungsfrist zum Entwurf läuft bis zum 30. Novermber 2022.



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 17.11.2022 um 08:27:

  2023er Änderung der Gewerbeanzeigenverordnung

@ Puz_zle: vielen Dank für die Information...
ich habe die Anlage eben einmal überflogen und die Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden vermisst oder übersehen... das ist bei uns gerade ein Thema, da unsere Steuerabteilung direkten Vollzugriff auf unser Gewerbeprogramm haben will, ich aber der Meinung bin, dass dies nicht möglich ist....



Geschrieben von Puz_zle am 18.02.2023 um 19:58:

  RE: 2023er Änderung der Gewerbeanzeigenverordnung

Moin ,

der Entwurf der Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung ist zwischenzeitlich als > BR-Drs. 72/23 veröffentlicht worden und wird voraussichtlich am 16. März 2023 im BR-Wirtschaftsausschuss beraten und dann am 31. März 2023 im BR-Plenum behandelt werden. Demnach wäre frühestens im April 2023 mit dem Inkrafttreten zu rechnen.

Wesentlichste Änderung zum Referentenentwurf vom 11. November 2022 erfolgt im Feld 27 der GewA 1 bei Übernahme, Verschmelzung oder Spaltung durch Ersetzung der Angabe „Mitgliedsnummer“ durch „Unternehmensnummer“. Hintergrund hierfür ist die betreffende Umstellung bei der DGUV zum 1. Januar 2023 - siehe hierzu >

Die Umsetzung dieser Änderung im Standard XGewO erfolgt mit der > Version 1.1 zum 1. November 2023.

Siehe auch im internen Forumsteil im Thread > Vollzugsfragen zu GewO-Änderungen ab 01.01.2023

Zitat:
Original von Stadtverwaltung Frankenthal
ich habe die Anlage eben einmal überflogen und die Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden vermisst oder übersehen... das ist bei uns gerade ein Thema, da unsere Steuerabteilung direkten Vollzugriff auf unser Gewerbeprogramm haben will, ich aber der Meinung bin, dass dies nicht möglich ist....

… vermutlich übersehen - siehe Artikel 1 Ziffer 2a) Nr. 12 der vorgenannten BR-Drs.. Die dort aufgeführten datenschutzrechtlichen Übermittlungseinschränkungen für die Finanzämter dürften meines Erachtens auch für die gemeindlichen Steuerbehörden gelten = kein Vollzugriff auf die Datenbank der Gewerbebehörde.



Geschrieben von Puz_zle am 19.04.2023 um 09:02:

  RE: 2023er Änderung der Gewerbeanzeigenverordnung

Moin

die Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung wurde heute im > BGBl. I Nr. 103 veröffentlicht und tritt somit am 20. April 2023 in Kraft.

Dementsprechend sind u. a. auch die o. g. Formularänderungen in der GewA 1 und in der GewA 2 bereits ab morgen umzusetzen.

Die nächste Änderung der Gewerbeanzeigeformulare ist bereits zum 1. Januar 2024 betreffs der Ergänzung des neuen „Gesellschaftsregisters“ in der Feldüberschrift zu Feld-Nr. 1 zu erwarten - siehe hierzu z. B. im Thread >
“eGbR - Änderungen im Gesellschaftsrecht (MoPeG)“



Geschrieben von Josefine H. am 20.04.2023 um 08:25:

 

Könnte jemand befüllbare PDF-Dokumente der aktuellen Gewerbeanzeigen zu Verfügung stellen?



Geschrieben von Puz_zle am 20.04.2023 um 13:13:

  RE: 2023er Änderung der Gewerbeanzeigenverordnung

Hallo @Josefine H. and @all,

im www habe ich bisher nur die aktuellen und „befüllbaren“ GewA-Formulare auf > www.gesetze-im-internet.de gefunden. Allerdings benötigt man zum befüllen ein Schreibgerät und eine lesbare Handschrift … die Digitalisierung der Verwaltung lässt grüßen … Kopfkratz



Geschrieben von Puz_zle am 04.05.2023 um 08:29:

  RE: 2023er Änderung der Gewerbeanzeigenverordnung

Moin ,

Zitat:
Original von Josefine H.
Könnte jemand befüllbare PDF-Dokumente der aktuellen Gewerbeanzeigen zu Verfügung stellen?

Seit Heute: „Ja!“ - auf meine Anregung hin hat zwischenzeitlich zumindest der Zentrale Thüringer Formularservice die bereits zum 20. April 2023 notwendigen Änderungen der Vordrucke von GewA 1 und GewA 2 vorgenommen > - siehe hierzu auch im internen Thread > Vollzugsfragen zu GewO-Änderungen ab 01.01.2023



Geschrieben von Josefine H. am 04.05.2023 um 10:48:

 

Ach wie schön, vielen Dank! Danke


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH