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Geschrieben von Uwe Hastenteufel am 11.10.2005 um 10:31:

traurig Gewerbeanmeldung

Hallo. Heute bekam ich einen Anruf von einer Firma die in der Stadt mehrere Gebäude unterhält, die vermietet werden. Die Frage von ihm war, ob ein einzelner Mieter des jeweiligen Hauses die Reinigungsarbeiten (Treppenhaus, Kehrarbeiten vorm Haus) ausführen darf, ohne dass eine Gewerbeanmeldung erfolgt. Die Entlohnung wird sich bei ca. 30 Euro belaufen.
Nach der Definition von Gewerbe, müsste eine Gewerbeanmeldung erfolgen oder handelt es sich hierbei vielleicht um einen Bagatellfall?
Es wäre schön, wenn mir jemand in dem Fall helfen könnte.



Geschrieben von Manfred Milbrodt am 11.10.2005 um 11:08:

  RE: Gewerbeanmeldung

Hallo aus Raisdorf,

es ist m.E. tatsächlich zu klären, ob es sich bei dieser Tätigkeit um eine selbständige gewerbliche handelt. Denn diese „Unternehmer“ werden jeweils nur für einen Auftraggeber abhängig tätig, so dass hier -auch bei der der fürstlichen Entlohnung- eine Scheinselbständigkeit vorliegen würde. Üblicherweise werden diese Arbeitnehmer doch pauschal entlohnt und versichert.

Gruß
Manfred Milbrodt



Geschrieben von René Land am 11.10.2005 um 11:22:

 

Hallo Herr Hastenteufel,

ich sehe den Fall als reine Bagatelle, die keiner Anzeigepflicht unterliegt.

Ich kann mich noch gut an Zeiten erinnern, zu denen ich auch Mieter in einem Mehrfamilienhaus war. Da gab's immer eine "Bohner-Karte" großes Grinsen - sprich: "Wer die Karte in der jeweiligen Woche an der Wohnungstür hängen hatte, war mit der Hausreinigung dran" Heul

Durch dieses Prozedere hatte ich dann einen echten "geldwerten Vorteil": Ich musste bei den Betriebskosten nicht noch einen Obulus für die Hausreinigung abdrücken.

Mit der von Ihnen angesprochenen Regelung hat nun also ein Mieter "die Karte jede Woche (Monat) an seiner tür hängen". Selbst für einen "geldwerten Vorteil" durch weniger Betriebskosten + die 30,- EUR "extra" würd ich mich da aber nicht 'drum reißen - sprich das ist wohl eher Bestrafung denn Gewinnerzielungsabsicht. wut

@ Herrn Milbrodt
Die Frage der "Selbstständigkeit" aus dem Gewerbebegriff ist natürlich auch zu beachten. Ich schließe mich da Ihrer Meinung an. Allerdings komme ich in der Betrachtung eigentlich gar nicht erst dort hin, da m.E. = Bagatellfall.

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von Uwe Hastenteufel am 11.10.2005 um 13:23:

  Gewerbeanmeldung

Vielen Dank Herr Milbrodt und Herr Land. Sie haben mir sehr geholfen. Danke


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