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Geschrieben von Hope2022 am 17.08.2021 um 10:32:

  Aufenthaltstitel - Fiktionsbescheinigung

Auf dem Anmeldeformular steht unter Punkt 30 liegt ein Aufenthaltstitel vor. Aktuell hat die Person jedoch nur eine Fiktionsbescheinigung die noch 4 Wochen gültig ist, auf dieser steht der Vermerk Erwerbstätigkeit erlaubt. Kann ich diese Daten dann bei der Gewerbe-Anmeldung eintragen oder soll ich bei Aufenthaltstitel nein ankreuzen? Die Fiktionsbescheinigung ist ja nur vorläufig bis er vom Ausländeramt seinen Aufenthaltstitel erhält. Über eine Hilfestellung würde ich mich freuen. Danke



Geschrieben von Roesje am 17.08.2021 um 10:57:

 

Moin

Ich würde das eintragen und darüber hinaus neben der allgemeinen Datenübermittlung und vor Bescheinigung den Kontakt zur zuständigen Ausländerbehörde aufnehmen, damit der Fall nicht durchs Raster fällt. Vielleicht kann die Ausländerbehörde ja auch schon Aussagen treffen, ob es bei der Aufenthaltserlaubnis mit Gestattung Erwerbstätigkeit bleibt.

Ich habe mir dieses Vorgehen angewöhnt, da die Datenübermittlungen nach § 14 GewO -zumindest bei uns- viel zu oft nicht bei den Überwachungsbehörden ankommen und so solche Fälle komplett durchs Raster fallen.

Kündigen sich Probleme bereits an (die Person hat keine Erlaubnis zur Ewerbstätigkeit bzw. erhält eine Ablehnung o.ä.) kann man dem Anzeigewilligen empfehlen, seine Anmeldung ggf. bis zur Klärung der ausländerrechtlichen Problematik zurückzustellen.
Viele Menschen (Behörden, die nicht anschließend mit riesigem Aufwand den Betrieb wieder verhindern müssen wie auch die Gewerbetreibenden, die es oft nicht besser wissen) sind dankbar für solche Hinweise.


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