Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Stehendes Gewerbe (allgemein) (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=18)
--- Foodstyling und Mediengestaltung - freiberuflich oder Gewerbe? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17880)


Geschrieben von Andreas Goldmann am 19.02.2021 um 11:08:

Fragezeichen Foodstyling und Mediengestaltung - freiberuflich oder Gewerbe?

Guten Morgen ins Forum,

auch wenn man meint, nach vielen Jahren schon einmal fast alles bei Gewerbe-Anmeldungen bescheinigt zu haben, kommt doch - zum Glück - immer mal was Neues.

Da hätte ich doch gerne mal Unterstützung zu folgender Frage:

Mich hat eine Dame kontaktiert, die sich als Foodstylistin selbständig machen möchte. Sie wird Nahrungsmittel (und was man dafür halten soll) soweit herrichten, dass ein Fotograf diese ablichten kann.

Bei Bedarf möchte sie auch Speisekarten und ähnliches gestalten (deshalb Mediengestaltung) und ggfs. beide Produkte/Dienstleistungen als selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb anbieten.

Der Landmann-Rohmer hat bei den beiden Stichworten im Betreff genauso wenig geholfen wie die Suche hier im Forum (einschl. Lexikon).

Deshalb meine Frage:
Ist Foodstyling nach vorherrschender Meinung ein Gewerbe oder Kunst o.ä. (ein Studiengang hierfür ist mir nicht bekannt)?
Ist auch die Gestaltung von Speisekarten als freiberuflich oder als Gewerbe einzustufen („Irgendwas mit Medien“ kann man ja studieren)?

Ich bin gespannt auf Eure/Ihre Einschätzungen und sage schon mal Danke im Voraus!



Geschrieben von Roesje am 19.02.2021 um 11:35:

 

Hallo,

mein erster Impuls: Ganz normales Gewerbe.

Kunst wäre es ja dann, wenn sie eine gewisse schöpferische Leistung erbringt. Sehe ich hier überhaupt nicht.

Wenn ich die Tätigkeit richtig verstanden habe, sorgt sie nach Auftrag für Restaurants und dergleichen für hübsche Darstellungen des Essens (und fotografiert aber nicht selbst?).

Da man dafür mit Sicherheit keinen Universitätsabschluss benötigt, sehe ich hier weder einen freien Beruf, noch eine frei künstlerische Tätigkeit.

Bzgl. Mediengestaltung müsste sie ja dann nachweisen können, dass sie ihre Tätigkeit nur und ausschließlich aufgrund ihres Studiums XY durchführen kann.
Halte ich jetzt auch erst mal für unrealistisch.

Realistischer finde ich aber den Gedanken, dass je nach dem, wie sie da das "Food" designt, es in den Bereich Kunsthandwerk vs. Abgrenzung Handwerksrecht laufen könnte.



Geschrieben von Andreas Goldmann am 19.02.2021 um 12:01:

 

Hallo und Danke Roesje,

ja, das ist genau so: Die Dame richtet nur an bzw. her, fotografieren übernimmt jemand anderes. Ob und was sie studiert hat, habe ich bisher noch nicht nachgefragt.

Mein Bauchgefühl geht in beiden Bereichen aber auch eher in Richtung Anzeigepflicht nach § 14 GewO.

Schönes Wochenende!

A. Goldmann


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH